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Lohnsteuerkarte

Offenbach, den 13.02.2006

Falls Sie vor dem 20. September eines Jahres nach Offenbach gezogen sind, so sendet Ihnen das Bürgerbüro auf Wunsch für das kommende Jahr die Lohnsteuerkarte automatisch zu.
Sind Sie später zugezogen, so bleibt Ihre alte Wohngemeinde für das erste Folgejahr für Ihre Lohnsteuerkarte zuständig. Rufen Sie dort einfach an, die Meldeämter senden die Lohnsteuerkarte an die neue Adresse nach.

Hinweis: Lohnsteuerkarten bleiben nach dem Umzug auch mit Ihrer alten Adresse für das laufende Jahr gültig, sie müssen nicht umgeschrieben werden.