Frauenförderung in der Stadtverwaltung
Wie ist die Aufgabe der Frauenförderung in der öffentlichen Verwaltung bei der Stadt Offenbach entstanden und was ist damit gemeint?
Frauenpolitisch Interessierte, Personalrätinnen und Gewerkschafterinnen setzten in den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts die Erarbeitung und den Abschluss einer Dienstvereinbarung "Frauenförderplan" durch, die im Jahre 1988 nach Beschluss durch die Stadtverordneten in Kraft trat. Eine Dienstvereinbarung (DV) hat den Charakter eines Tarifvertrages auf der betrieblichen Ebene.
Stadtverwaltung Offenbach will Frauen den Weg in Männerdomänen ebnen
„Frauenförderung in der Stadtverwaltung Offenbach ist eine Erfolgsgeschichte.“ Zu diesem Schluss kommt die interne Frauenbeauftragte Martina Jöst, die gerade den 12. Frauenförderplanbericht vorgelegt hat. Demnach ist es in den vergangenen zwei Jahren gelungen, den Frauenanteil in den höheren Besoldungs- und Entgeltgruppen zu erhöhen. Der Abbau von Unterrepräsentanz ist eine der wichtigsten Aufgaben der internen Frauenbeauftragten. Martina Jöst beurteilt das Klima für Gleichstellungsarbeit bei der Stadtverwaltung Offenbach positiv. Dazu zähle auch, dass mit Oberbürgermeister Horst Schneider jemand an der Spitze der Verwaltung stehe, der sich für die Berufung von Frauen einsetze.
mehr ...Stellungnahme der Internen Frauenbeauftragten
Die Stadtverwaltung Offenbach legt seit 1989 in zweijährigem Abstand einer nach Geschlechtern differenzierten Beschäftigtenstatistik, den Frauenförderplanbericht vor. Damit wird die Daten-Basis für die gleichstellungspolitischen Maßnahmen der Verwaltung fortgeschrieben. Die Kurzfassung ist im PDF Format angehängt.
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Betriebliche Frauenbeauftragte der Stadt Offenbach - Eine spannende und sehr unterschiedliche Tätigkeit
Seit dem 15 September 2009 ist Ingrid Reichbauer Betriebliche Frauenbeauftragte der Stadt Offenbach für die Bereiche Eigenbetrieb Kindertagesstätten und Berufsfeuerwehr.
Ihre Aufgabe bezeichnet sie als sehr spannend, vielseitig und enorm abwechslungsreich.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) ist es ihre Aufgabe, die Betriebsleitungen und Dienststellenleitungen bei der Verwirklichung der Ziele des Hessischen Gleichstellungsgesetzes zu beraten und zu unterstützen. Diese Ziele sind: Die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männer (Gender Mainstreaming). Hier geht es vor allem um den Abbau von Rollenerwartungen und Zuschreibungen aufgrund des Geschlechts.
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