Frauenförderung in der Stadtverwaltung
Offenbach, den 01.03.2004, letzte Bearbeitung: 30.06.2009Wie ist die Aufgabe der Frauenförderung in der öffentlichen Verwaltung bei der Stadt Offenbach entstanden und was ist damit gemeint?
Frauenpolitisch Interessierte, Personalrätinnen und Gewerkschafterinnen setzten in den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts die Erarbeitung und den Abschluss einer Dienstvereinbarung "Frauenförderplan" durch, die im Jahre 1988 nach Beschluss durch die Stadtverordneten in Kraft trat. Eine Dienstvereinbarung (DV) hat den Charakter eines Tarifvertrages auf der betrieblichen Ebene.
Der damalige Frauenförderplan (Ffpl) beinhaltete eine 50%-Stelle für eine "Interne Frauenbeauftragte" für die Stadtverwaltung, die 1989 geschaffen und besetzt wurde. Bereits vier Jahre vor dem Inkrafttreten des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) . Ende 1993 , das von Frauenbeauftragten mit erstritten wurde, setzte die Stadt Offenbach mit der Schaffung dieser beiden Maßnahmen neue Akzente für ihre innerstädtische Personal- und Organisationspolitik.
Damit wurde das Bestehen struktureller Benachteiligungen von Frauen im Öffentlichen Dienst eingeräumt und die Verwaltung erhielt von der Politik den Auftrag, die folgenden "mikropolitischen" Ziele umzusetzen:
- die Unterrepräsentanz von Frauen in den jeweiligen Bereichen und Positionen ist regelmäßig im Frauenförderplanbericht zu dokumentieren und
- durch geänderte Beurteilungs-, Einstellungs- und Beförderungspraxen abzubauen
- Personalplanung ist auf der Basis einer durchgängig geschlechterspezifischen Datenerhebung (Frauenförderplanbericht) zu betreiben und die Dienststelle Stadtverwaltung hat sich im Hinblick auf die Steigerung des Frauenanteils realistische Ziele in 2-Jahresschritten zu setzen
- Personalentwicklung ist unter Einschluss der Potenziale von Mitarbeiterinnen transparent und aktiv zu gestalten
- Organisationsentwicklung ist unter Beteiligung der beschäftigten Frauen zu betreiben
- bis dato unterbewertete Frauentätigkeiten sind insbesondere durch eine Sichtbarmachung der eingebrachten Schlüsselqualifikationen aufzuwerten und darauf aufbauend
- neue Arbeitsplätze sollen so konfiguriert werden, dass damit auch Frauen berufliche Weiterentwicklung und Aufstieg ermöglicht werden
- die Arbeitsbedingungen in den sog. typischen Frauenberufen sind im Sinne der Vergleichbarkeit und der Chancengleichheit zu verbessern
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für Männer und Frauen durch neue Arbeitszeitmodelle und Teilzeitarbeitsmöglichkeiten zu erleichtern
Diese Ziele wurden im Laufe der Jahre durch die verwaltungsinternen Entscheider/innen und Multiplikator/innen, auf Initiative der Internen Frauenbeauftragten und auf Anregung der weiblichen Beschäftigten immer weiter präzisiert und flossen als Maßnahmenvorschläge / Arbeitsaufträge ein in den auf Grundlage des HGlG aufgestellten zweiten Frauenförderplan, veröffentlicht am 4. April 1995. Durch die Ansiedlung der verwaltungsinternen Frauenbeauftragten im Referat Frauenbüro, d.h. gemeinsam mit der kommunalen und betrieblichen Frauenbeauftragten, wurden gegenseitige Vertretung, inhaltlicher Austausch und insgesamt Synergieeffekte ermöglicht.
Eine Auswahl aus unserer Erfolgsbilanz:
- Verabschiedung einer Richtlinie zur Arbeitszeitflexibilisierung, die dienstliche und Mitarbeiter/-inneninteressen berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie unter Personalamt
- Paritätische Besetzung der Stellen bis BAT IV a / A11, d.h. zwischen 1989 und 1998 Verdoppelung des Frauenanteils in dieser Besoldungs-/ Vergütungsgruppe
- Höhergruppierung von Schulsekretärinnen, d.h. Aufwertung dieses Frauenberufes durch Qualifizierungsoffensive und leistungsorientierte Bezahlung unter beispielhafter Beteiligung der Mitarbeiterinnen
- Steigerung des Frauenanteils an Leitungs- und Steuerungsstellen
- Sensibilisierung der Führungskräfte für geschlechtergerechte Personaleinstellung im Rahmen der Etablierung von Leitlinien für "Führung und Zusammenarbeit" und der Führungskräfteschulung
- Erarbeitung einer Richtlinie zur Prävention sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Weitere Informationen finden Sie unter Personalamt
- Verbesserung der Personalplanung und Personalentwicklung zur Frauen- und Nachwuchsförderung
- Installierung eines Mentoring-Projektes zum beruflichen Aufstieg von Frauen
- Steigerung des Angebots an Teilzeitarbeitsplätzen, Quote liegt stabil bei 26% der Beschäftigten
- Durchführung / Organisation von Befragungen und "Kontaktbörsen" für beurlaubte Beschäftigte
- Erarbeitung einer Systemverfahrensanweisung Berufsrückkehrerinnen u. –rückkehrer im Rahmen der städtischen Qualitätspolitik
- Ermöglichung der Einbeziehung von Beurlaubten im neu geschaffenen Bürgerbüro im Sinne der Optimierung von Dienstleistungsorientierung (Samstagsöffnung) und Mitarbeiter/-innenorientierung (bessere Vereinbarkeit Beruf – Familie)
- Einführung eines Gleichstellungscontrolling: Frauenförderplanberichte auf Ämterebene und als Gesamtbericht des Dienststellenleiters turnusmäßig alle 2 Jahre zur Überprüfung der Zielerreichung und Planung neuer Schritte
- Entwicklung von Kompensationsmaßnahmen zugunsten von weiblichen Beschäftigten bei Nichterfüllung der Zielsetzungen des Frauenförderplanes
- Absicherung von Frauenarbeitsplätzen unter Sanierungsbedingungen
- "Gleichberechtigung durch moderne Verwaltungssprache", Beauftragung einer Studie mit Empfehlungen für eine moderne, geschlechtergerechte Verwaltungssprache
Sie wünschen noch weitere Informationen? Ihre Ansprechpartnerin im Frauenbüro, Frau Martina Jöst, steht Ihnen gerne für Auskünfte und aktuelle Informationen zur Verfügung.
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