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Schulsekretärinnen in Offenbach - Beteiligung von Frauen am Prozess der Neubewertung ihres Arbeitsplatzes

Offenbach, den 22.04.2004, letzte Bearbeitung: 15.07.2009
Karin Dörr/Martina Jöst

Auf Initative der internen Frauenbeauftragten installierte die Stadtverwaltung Offenbach 1999 für Grundschulsekretärinnen im Rahmen ihrer Arbeitszeit einen Qualitätszirkel. Die rechtliche Grundlage dieser Initiative ergibt sich aus § 5 Absatz 6 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG). Dieser beinhaltet "...Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie zur Aufwertung von Tätigkeiten an überwiegend mit Frauen besetzten Arbeitsplätzen, soweit dies erforderlich ist, um einen dem Gleichberechtigungsgesetz widersprechenden Zustand zu beseitigen."(1) Zehn Schulsekretärinnen erarbeiten - aufbauend auf bereits geleisteten Vorarbeiten - in einem siebenmonatigen Prozess eine Tätigkeitsbeschreibung als Grundlage für Höhergruppierungsanträge sowie Strategien zur Umsetzung ihrer Anerkennungs-bestrebungen. Unterstützt wurden sie in diesem nachfolgend beschriebenen Prozess von einer kompetenten, frauenorientierten Moderatorin und der internen Frauenbeauftragten.

1. Schulsekretärinnen - eine qualifizierte Tätigkeit, die anspruchsvoller geworden ist

In den vergangenen zehn bis fünfzehn Jahren haben zahlreiche, an den Schulen eingetretene Veränderungen auch den Arbeitsplatz der Schulsekretärinnen erfasst und in gestiegenen qualitativen und quantitativen Anforderungen ihren Ausdruck gefunden. Die wichtigsten Veränderungen und damit verbundenen Kompetenzen seien hier in aller Kürze dargestellt:

  • die Schulsekretärin als Managerin der Drehscheibe Schulsekretariat
  • als Ansprechpartnerin, "Wegweiserin" und Vermittlerin für eine Vielzahl interner und externer Kunden
  • Funktion der Schule als Schmelztiegel von Kulturen und Ethnien
  • Einführung der EDV
  • Budgetierung der Schulen

Neben den methodisch- technischen Kompetenzen im Umgang mit neuen Technologien muss sich die Schulsekretärin fachliches Know-how im Finanz- und Haushaltswesen und vor allem ein großes Repertoire an Querschnittkompetenzen aneignen. Herausragend gefordert sind Organisations- und Kommunikationsfähigkeiten. Dieser gewichtigen Anforderungsbilanz, erstellt zu Beginn des Qualitätszirkels im Jahre 1999, stand eine bescheidene aber tariflich geregelte Bezahlung von Grundschulsekretärinnen nach BAT VII plus einer vom Personalrat durchgesetzten Zulage von DM 120 gegenüber (für Teilzeitbeschäftigte nur anteilig ausgezahlt). Die Grundschulsekretärinnen standen am untersten Ende der städtischen Bezahlungsskala. Handlungsdruck war von den Grundschulsekretärinnen über mehrere Jahre erzeugt worden, unterstützt durch die Personalvertretung und die ÖTV. Handlungsbedarf in Bezug auf leistungsgerechte Bezahlung, die den Vergleich mit ähnlichen Tätigkeiten standhält, wurde 1998 von der Leitung des Schulamtes artikuliert, das Personalamt und die Frauenbeauftragte wurden eingeschaltet. Die Frauenbeauftragte ergriff die Initiative und setzte bei der Diensstellenleitung die Einrichtung eines Qualitätszirkels im Rahmen der Arbeitszeit sowie die Bezahlung einer Moderatorin für sechs Sitzungen durch. Es war Ziel, die oben beschriebenen Anforderungen in eine aktuelle Tärigkeitsbeschreibung zu gießen.

2. Die Anerkennung stimmt nicht mit Leistung und Anforderungen überein - Meilensteine auf dem Weg zur leistungsgerechten Bezahlung

Im Schulamt sind Schulsekretärinnen in der "Außenstelle Schule". Nur selten gibt es angesichts der Offenbacher Grundschulgrößen eine zweite Kraft. Diese Situation erfordert zusätzliche Leistungsbereitschaft und erzeugt eine außerordentliche Identifikation mit der konkreten Schule. In dieser Vereinzelung suchen die Schulsekretärinnen den Vergleich mit anderen Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergruppen innerhalb der Verwaltung, die im Verhältnis zu ihnen mehr verdienen. Der BAT mit seinen unbestimmten Rechtsbegriffen kann für eine Höhergruppierung nicht nutzbringend angewendet werden, da er die Qualitätsanforderungen an diese Arbeitsplätze schlicht nicht beschreibt. Dieser Umstand bewirkt die mittelbare Diskriminierung dieser weiblichen Berufsgruppe im Vergleich zu andern mit definierten, ergo "wertvolleren" Tätigkeiten (siehe dazu Kapitel: Entgeldgerechtigkeit, in: Frauen revolutionieren die Arbeitswelt, S. 138 ff (2)). Als besonders ungünstig wirkt auch die Tatsache, dass Schulekretärin kein anerkannter Ausbildungsberuf ist. Die Unzufriedenheit über die so empfundenen Ungerechtigkeiten bei steigenden Anforderungen nahm zu - dauerhafter Motivationsverlust drohte. Die mehrjährige Arbeit der Grundschulsekretärinnen an einer Tätigkeitsbeschreibung ab Mitte der neunziger Jahre, unterstützt durch die ÖTV, hatte zu Teilerfogen wie der oben genannten Zulage geführt. Erreicht wurden in diesem Prozess außerdem:

  • die Vernetzung der Schulsekretärinnen untereinander durch einen Arbeitskreis
  • die Einrichtung von Dienstbesprechungen für Schulsekretärinnen
  • die Bereitschaft der Schulamtsleitung, die Forderungen der Frauen aufzugreifen und die Frauenbeauftragte 1999 mit ins Boot zu holen

3. Konkrete Schritte der Beschäftigtenbeteiligung - von der Schwierigkeit, die eigene Tätigkeit als Profession wahrzunehmen

"Man muß sich besser verkaufen, aber keine Kreide fressen". Diese Einschätzung traf eine Teilnehmerin, als wir in einer Sitzung einen Text lasen, der die Entgeld-Ungerechtigkeiten zwischen männlichen und weiblichen Beschäftigten thematisierte. Den bereits genannten Wunsch nach Anerkennung ihrer Arbeit in Form persönlicher Wertschätzung und leistungsgerechter Bezahlung (in genau dieser Reihenfolge) zu einem Ziel zu entwickeln, bedurfte eines Erkenntnisprozesses. Um von Personalverantwortlichen wirklich anerkannt zu werden, mußte von diesen gestandenen Frauen erst einmal die eigene Arbeit als Beruf beschrieben, eingeschätzt und ihre Bedeutung hervorgehoben werden. Dies wurde erschwert durch mehrere auch für andere Frauenarbeitsplätze gültige Faktoren, wie z.B.:

  • die Arbeit ist gekennzeichnet von der "Mädchen-für-alles"- Funktion, diverse Auftraggeber (von Schulamt über Lehrerinnen, Eltern, technisches Personal bis Kinder) verlangen die unterschiedlichsten Arbeiten und Funktionen
  • ständige Unterbrechungen zersplittern die Arbeitsvorgänge, die im übrigen in der Kernzeit des Betriebes Schule zu erledigen sind; für "back-office"-Tätigkeiten gibt das knappe Stundenkontingent so gut wie keinen Spielraum
  • die beschriebene Vereinzelung erschwert den fachlichen Austausch, die Vereinbarung von Standards und berufsspezifischen Anforderungen
  • der Arbeitsplatz ist öffentlicher Raum und muß diversen berufsspezifischen Bedürfnissen genügen, der eigenen Gestaltung sind Grenzen gesetzt
  • viele soziale Kompetenzen, die Schulsekretärinnen einsetzen sollen, sind der unbezahlten Familien- und Betreuungsarbeit nahe, einem gesellschaftlichen Bereich, der überwiegend von Frauen geleistet wird und überhaupt nicht als Arbeit in die Bewertung einfließt

4. Frauen agieren auf dem Modernisierungsfeld der öffentlichen Verwaltung

Auffallenderweise verlangt kundenzentriertes Denken als wesentliches Element der Verwaltungsreform zwar geradezu nach den o.g. Kompetenzen, die sich in "feminisierten" Berufsfeldern mit den Arbeitsanforderungen entwickelt haben. Doch erst die bewust geförderte und systematische Vermittlung dieser sozialen Kompetenzen, wie dies in Führungskräftetrainings seit einigen Jahren auch bei uns in Offenbach geschieht, erhebt sie in den Rang von Professionalität. Dort kommt sie als anerkannte Kompetenzausweitung pradoxerweise den überwiegend männlichen Leitungskräften zugute. Desungeachtet ermutigten die Moderatorin und ich in meiner Frauenbeauftragten-Rolle die Schulsekretärinnen, ihre Fähigkeiten selbstbewußt zu präsentieren und besser zu verkaufen.

5. Konkrete Schritte und Maßnahmen in der Qualitätszirkel-Arbeit - von der summarischen zu einer qualifizierten Tätigkeitsbeschreibung

In der Arbeit mit den Frauen erstellten wir in sieben Sitzungen von je zweieinhalb Stunden sowie in Arbeitsaufträgen in der Freizeit der Frauen eine Bilanz der bisherigen Bemühungen. Das Bewußtmachen der o.g. Teilerfolge gab den erforderliche Kick für die Weiterarbeit. Weiterhin wurden die Veränderungsanliegen geklärt und mit Prioritäten versehen. Es stellte sich heraus, dass die Anerkennung der noch fertigzustellenden Tätigkeitsbeschreibung durch Leitung und Personalamt auf Platz eins rangierte. Auf Platz zwei stand eine um zwei Stufen verbesserte Eingruppierung nach BAT Vc, gefolgt von der Erhöhung des Stundenkontingentes pro Schule, der Einrichtung eines Springerdienstes und der Erweiterung der Unterschriftsbefugnisse usw.. Die bereits erarbeitete, mehr summarische Aufzählung von Arbeitselementen, wurde zu einer qualifizierten Tätigkeitsbeschreibung umgeschrieben, die Zusammenhänge herstellte, Gewichtungen vornahm, Klarheit über selbständige Aufgabenwahrnehmung schaffte, Schnittstellen transparent werden ließ, Oberbegriffe einführte und die Tätigkeiten insgesamt zeitgemäß profilierte. Die Tätigkeitsbeschreibung wurde verglichen mit denen anderer Städte. Zum Abschluß präsentierten wir unser Produkt vor einem größeren Kreis von innerstädtischen Multiplikator/innen und Entscheider/innen sowie Schulleitungen und komplettierten die Tätigkeitsbeschreibung anhand der dortigen Rückmeldungen.

6. Erfolg BAT VIb

Die Tätigkeitsbeschreibung fand die gewünschte Anerkennung der Schulamtsleitung. Diesen Erfolg hatten wir sicherlich auch der Tatsache zu verdanken, dass wir die zuständige Personalsachbearbeiterin des Schulamtes in die Qualitätszirkelarbeit eingebunden hatten. Die Amtsleitung stellte nun personenbezogene Höhergruppierungsanträge für vierzehn teilzeitbeschäftigte Grundschulsekretärinnen nach BAT VIb mit der Begründung, dass die Leistungen dieser Frauen offensichtlich seien. Die Frauen hatten zwar BAT Vc als Forderung in den Raum gestellt, doch war dies angesichts wahrscheinlicher Folgewirkungen, d.h. zu erwartenden Höhergruppierungswünschen der Schulsekretärinnen der übrigen Schulformen (bis zu diesem Zeitpunkt besser vergütet als die Grundschulsekretärinnen) mit entsprechenden finanziellen Mehrausgaben politisch nicht durchsetzbar. Nach flankierenden Gesprächen der Frauenbeauftragten mit maßgeblichen Entscheidungsträgern kam es mit der Befassung des Stadtparlamentes über den Stellenplan 2000 zum genannten Ergebnis einer Eingruppierung nach BAT VIb. Die Frauen haben mittlerweile ihre neue Eingruppierung erhalten und ihren Erfolg gemeinsam mit dem Frauenbüro gefeiert. Der Höhergruppierungsantrag kann per mail (frauenbuero@offenbach.de) im Frauenbüro Offenbach angefordert werden.


Die weitere Entwicklung ermöglichte die Durchführung einer Qualifizierungsoffensive für die Schulsekretärinnen aller Schulformen und einen Beschluss zur Zulagenregelung nach BAT Vc gültig ab 2004 (ab 2005 EG 8 TVöD) Ab diesem Zeitpunkt lautet die Berufsbezeichnung: Schulverwaltungskräfte

Die Eingruppierung ist abgesichert durch Schlussbemerkungen im Stellenplan der Stadt Offenbach:
"Unabhängig von der Schulform erhalten Schulverwaltungskräfte - gleich, ob Allein-, Erst- oder Zweitkräfte- einer persönliche Zulage gem. § 14 TVöD:
- nachdem sie drei Jahre in EG 6 TVöD eingruppiert waren,
- wenn sie die während dieses Zeitraumes angebotenen Fortbildungsmaßnahmen - insbesondere bestehend aus den Bausteinen "Haushaltsrecht, Kommunikation und Kooperation, Zeitmanagement, Büroorganisation sowie EDV-Vertiefung, hauptsächlich in schulspezifischen Programmen - erfolgreich absolviert haben und
- ihnen in einer detaillierten, in der Regel von der Schulleitung abzugebenden Beurteilung, ein differenziertes Leistungsbild bestätigt worden ist.
Nach vier Jahren gezahlter Zulage und anhand guter Aufgabenerfüllung erfolgt die Eingruppierung nach EG 8 TVöD".
Literatur: (1) Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG). Der vollständige Gesetzestext mit Kommentar, Wiesbaden Januar 1994(2) Assig, Dorothea / Beck, Andrea (1996): Frauen revolutionieren die Arbeitswelt. Das Handbuch zur Chancengleichheit, München 1996