Geschlechtergerechte Sprache - Eine Empfehlung für die Gestaltung des Internet-Auftritts und der Texte des Konzerns Stadt Offenbach
Offenbach, den 22.03.2007Eine fortschrittliche und moderne Verwaltung, die sich an ihren Kundinnen und Kunden orientiert, will sich sprachlich so mitteilen, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger angesprochen fühlt.
Nicht nur "das Schreiben einer Behörde wirkt wie eine Visitenkarte der öffentlichen Verwaltung" (Bundesverwaltungsamt), jede Darstellung in der Öffentlichkeit ist Ausdruck der sog.
¨ Die seit 01.08.2006 geltenden neuen Regeln der Rechtschreibung sind zu beachten.
¨ Das generische Maskulinum, d.h. die männliche Personenbezeichnung, kann nicht mehr als Oberbegriff für Frauen und Männer angesehen werden. Dies ist nicht nur Konsens in Erlassen des Bundes, des Landes Hessen und entsprechenden Festlegungen zahlreicher Kommunen, es ist auch Ergebnis der Beschäftigtenbefragung vom Sommer 2002 (siehe hierzu unter Frauenbüro im Intranet).
¨ Orientierung an den gültigen Rechtschreibnormen, d.h. keine Verwendung des großen "I"
¨ Geschlechtergerechte Formulierungen haben Vorrang: Beide Geschlechter sind in der Anrede ("Liebe Bürgerinnen und Bürger") zu nennen. Im weiteren Text kann in Übereinstimmung mit dem Duden die Schrägstrichlösung verwendet werden ("die Antragstellerin / der Antragsteller"). Bei Fließtexten ist zur besseren Lesbarkeit die Benennung beider Geschlechter vorzuziehen. In Formularen sollte entweder technikunterstützt eine weibliche und eine männliche Version erstellt werden; sofern dies (noch) nicht möglich ist, kann ggf. auf die Schrägstrichlösung zurückgegriffen werden ("der/die Antragsteller/-in").
¨ In solchen Fällen bieten sich als Alternative geschlechtsneutrale Formulierungen an, da sich geschlechtsspezifische Personen- und Funktionsbeschreibungen oft genauso gut umschreiben oder umformulieren lassen. Das heißt, statt "der/die Referenten/-innen" einfacher "es referieren". Neutrale Substantive sollten verwendet werden, wenn die Funktionsbezeichnung die männliche Form impliziert, also statt "der Sachverständige" besser "sachverständige Person". Die Verwendung von Pluralformen ("die Teilnehmenden") kann desweiteren zur Gleichbehandlung und besseren Lesbarkeit beitragen. An dieser Stelle wird schon deutlich, dass vor allen Dingen erhöhte Aufmerksamkeit, Bereitschaft zum Umdenken und eigene sprachliche Kreativität gefordert sind. Es gibt viele Möglichkeiten, geschlechtsneutral zu formulieren: Fachkraft statt Fachmann oder Vertretung statt Vertreter und das Publikum statt der Zuhörer oder Redeliste statt Rednerliste – diese Beispiele können Sie selbst fortsetzen.
Alle sind aufgefordert, ihre Texte mit Sensibilität und Fingerspitzengefühl so zu bearbeiten, dass sich alle Besucherinnen und Besucher unseres Internet-Auftritts auch sprachlich angesprochen fühlen.
Noch Fragen ? Die AG "Moderne Verwaltungssprache" steht für Rückfragen zur Verfügung:
Stephan Grimm (Leiter Personalamt- T. 2530), Claudia Spiegel (QMB - T. 2814), Karin Dörr und
Martina Jöst (Frauenbüro - T. 2010/2379), Carlo Wölfel (Amt für Öffentlichkeitsarbeit - T. 2700).
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