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Gewalt gegen Frauen und Kinder - keine Seltenheit

Offenbach, den 12.03.2008, letzte Bearbeitung: 02.12.2011

Gewalt gegen Frauen und Kinder in der Familie ist nach wie vor Teil unserer Wirklichkeit. Laut bundesweiten Studien hat jede 3. Frau bereits einmal Gewalt erlitten, in Fällen häuslicher Gewalt sind es - nach neuesten Statistiken in Hessen - ca. 90% Frauen, die Gewalt von Männern erleben. Ob es sich um körperliche, seelische oder sexuelle Gewalt handelt, die Folgen für die Betroffenen sind schwerwiegend und hinterlassen Spuren für das Leben.

Die Verbesserung des Interventionssystems bei häuslicher Gewalt ist eine Aufgabe von Frauenbeauftragten. Ziel ist es, zu erreichen, dass der Schutz vor Gewalt im sozialen Nahbereich eine staatliche Aufgabe ist, die sowohl Repression gegen Gewalttäter wie Prävention und Schutz für Betroffene sowie Aufklärung und Information der Öffentlichkeit umfaßt. Dies kann nur durch Abstimmung und Vernetzung der beteiligten Stellen, von Polizei, Justiz, Beratungsstellen und zuständigen Fachämtern (Jugendamt, Sozialamt, Ordnungsamt, Ausländeramt u.w.) geschehen.

Der Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen und Mädchen wurde in der Stadt Offenbach als einer der ersten in Hessen bereits Anfang der 90iger Jahre gebildet, hier arbeiten Polizei, Justiz, Stadt und Beratungsstellen gemeinsam an der Verbesserung der Hilfen.

Das Frauenhaus stellt ein wesentliches Hilfsangebot für von Gewalt bedrohte Frauen dar. Es wird betrieben vom Verein Frauen helfen Frauen und finanziell unterstützt von der Stadt Offenbach und dem Land Hessen. Im Frauenhaus gibt es für Frauen und Kinder, die Schutz vor häuslicher Gewalt benötigen, 32 Plätze und begleitende Hilfen z.B. bei Behördengängen, bei der Kindererziehung, durch Freizeitangebote u.a.m. In der Beratungsstelle können Sie Termine für eine Beratung vereinbaren, welche Hilfen für Sie in frage kommen.
Erreichbar unter Tel.: 069 / 88 61 39 Frauenhaus ; 069 / 81 65 57 Beratungsstelle.
www.frauen-helfen-frauen-offenbach.de

Der Frauennotruf Pro Familia bietet Beratungen für Opfer von Vergewaltigungen und sexueller Nötigung bis zu sexueller Belästigung in Offenbach  unter Tel.: 069 / 850 9680 22 oder www.frauennotrufe-hessen.de
In allen Fragen der Sexualpädagogik und der Familienplanung, auch Schwangerschaftskonfliktberatung wenden Sie sich an die Pro Familia in Offenbach auch unter www.profa.de  

Die Polizei ist oft die erste Anlaufstelle und von besonderer Bedeutung für betroffene Frauen. Die Polizeibeamten/-innen vor Ort sind diejenigen, die den ersten Kontakt haben und die Staatsgewalt verkörpern. Im Bundesland Hessen wurden unter Federführung des Landespolizeipräsidiums und des Hessischen Landeskriminalamtes sowie mit Beteiligung der örtlichen Polizeibehörden, den Polizeischulen und der Verwaltungsfachhochschule "Polizeiliche Handlungsleitlinien zur Bekämpfung häuslicher Gewalt" erarbeitet und den Dienststellen zugeleitet. Diese Entwicklung ist auch Ergebnis der jahrelangen Kooperation mit den örtlichen Polizeipräsidien in den regionalen Arbeitskreisen, die in der Stadt Offenbach als sehr gut zu bewerten ist. Für die Stadt Offenbach zuständig ist das Polizeipräsidium Süd-Ost-Hessen, Tel.: 069 / 80 98 - 0.

Stichwort Männerberatung: in der Stadt Offenbach wird seit mehreren Jahren ein Programm "Beratung gegen Gewalt" durchgeführt, das sich auf die Arbeit mit Gewalttätern spezialisiert hat. Im Rahmen des Strafverfahrens kann nach § 153a StPO bei minderschweren Fällen häuslicher Gewalt Gewalttätern eine Beratungsauflage von 12 Stunden Beratung erteilt werden.

Seit 2002 ist das Gewaltschutzgesetz in Kraft, nachdem ein gewalttätiger Partner per gerichtlicher Verfügung der Wohnung verwiesen werden kann und Kontaktnäherungsverbote ausgesprochen werden können. Die Polizei- und Ordnungsbehörden sind zudem befugt, im Rahmen des § 31 HSOG Platzverweise auszusprechen. Bei der Antragsstellung behilflich sind die Rechtsantragsstellen der Amtsgerichte. In einigen Fällen kann die Einschaltung eines Rechtsanwaltes/einer Rechtsanwältin von Nutzen sein.

Für viele Migrantinnen sind von Bedeutung die Veränderungen beim § 19 Ausländergesetz www.gesetze-xxl.de/gesetze/_auslg.htm , die nach jahrelanger Lobbyarbeit von Frauenverbänden eingeführt wurden. Die allgemeine Wartefrist zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechtes wurde von vier auf zwei Jahre herabgesetzt und die Härteklausel umgestaltet. In besonderen Härtefällen, die auf das Erleiden von physischer und psychischer Gewalt abzielen, kann auch die Wartezeit von zwei Jahren entfallen. Dies entspricht noch nicht dem geforderten eigenständigen Aufenthaltsrecht von ausländischen Frauen, stellt aber eine Verbesserung für von Gewalt betroffene Migrantinnen dar.

Ein nahezu bahnbrechender Schritt im Hinblick auf männliche Widerstände und weibliche Geduld war die 1997 vollzogene Neuregelung des § 177 StGB, wonach Vergewaltigung in der Ehe strafbar ist. Die Mindeststrafe bei sexueller Nötigung liegt bei einem Jahr, die Mindeststrafe bei Vergewaltigung bei zwei Jahren. Dabei werden nicht nur der Beischlaf, sondern ebenso andere sexuelle Handlungen, die das Opfer besonders demütigen, unter Strafe gestellt.

Weitere interessante Links finden Sie unter:

www.frauen-maedchen-beratung.de/de/informationen/index.html  
www.bmfsfj.de
www.dji.de 
Aktionsplan des Landes Hessen zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich vom Landespräventionsrat Hessen