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Stadt Offenbach

Freigabe von Einbahnstraßen

09.06.2015 – Im Mai 2015 wurde mit den Bauarbeiten für die Freigabe von weiteren 35 Einbahnstraßen für den Radverkehr im Bereich der Offenbacher Kernstadt im westlichen Nordend und im Mathildenviertel begonnen. Die Umsetzung wird dabei im Rahmen des Projektes „Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in der Kernstadt von Offenbach am Main (03K00671)“ vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes – betreut durch den Projektträger Jülich – gefördert. Das Projekt mit einer Laufzeit von maximal zwei Jahren wurde offiziell am 01.11.2014 gestartet.

Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes in der Offenbacher Kernstadt fortgesetzt

09. Juni 2015: Bereits im Jahr 2013 wurden zusätzlich zu den 15 in Offenbach bis dahin schon für Radfahrer geöffneten Einbahnstraßen rund 30 weitere Einbahnstraßenabschnitte in den Quartieren Nordend, Bürgel, Buchhügel und Rosenhöhe für den Radverkehr freigegeben. Damit werden von den etwa 130 Offenbacher Einbahnstraßen zukünftig rund 80 Abschnitte für den Radfahrer geöffnet sein.

Die Freigabe von Einbahnstraßen ist nach Auffassung von Verkehrsexperten und des ADFC einer der grundlegenden Bausteine zur Förderung der Nahmobilität mit dem Fahrrad. Die dadurch erreichte Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs als Alternative zum Kraftfahrzeugverkehr soll die Verlagerung hin zu umweltfreundlichen Verkehrsmitteln fördern und die Entscheidung jedes einzelnen für die bevorzugte Nutzung des Fahrrads attraktiver machen.

Aus Gründen der Breite und der Verkehrssicherheit eignen sich nicht alle Einbahnstraßen für eine Freigabe. Damit auch bei den für eine Freigabe zulässigen Einbahnstraßen die nötige Sicherheit und Übersichtlichkeit gewährleistet ist, werden in Offenbach über die vorgeschriebenen Verkehrszeichen hinaus ergänzende Beschilderungs-, Markierungs- und Leitlösungen angebracht. Kommt der Radfahrer durch die neue Regelung an einen mit einer Lichtsignalanlage geregelten Knotenpunkt, so wird die Anlage entsprechend angepasst.

Nach umfangreichen Studien und Evaluierungen in vielen anderen Kommunen konnte keine Erhöhung der Unfallzahlen durch die Freigabe der Einbahnstraßen für Radfahrer festgestellt werden. Auch in Offenbach gab es entgegen den vor Durchführung der Maßnahmen geäußerten Befürchtungen nach Angaben der Polizei keine Unfälle mit Radfahrern, welche die freigegebenen Einbahnstraßen regelkonform in Gegenrichtung benutzten. Um dies weiterhin zu gewährleisten, sollte man am besten die für Radfahrer freigegebene Einbahnstraße wie eine normale Zweirichtungsstraße betrachten, in der lediglich die Autos nur in eine Richtung fahren dürfen. Jetzt müssen sowohl Radfahrer als auch Autofahrer (beide!) einfach die bereits anerkannten Verkehrsregeln anwenden: Rechts fahren, keine Linkskurven schneiden, den Gegenverkehr vor dem Abbiegen durchlassen, die Vorfahrtsregeln beachten (Rechts vor Links oder ggf. vorhandene Beschilderung) und – ganz wichtig – Paragraph Eins der Straßenverkehrsordnung anwenden: Rücksicht nehmen! Lediglich die für vollwertige Einbahnstraßen geltende Sonderregel, dass sich Linksabbieger am Ende ganz links einordnen, findet hier keine Anwendung mehr. Insgesamt sollen in Offenbach nach Umsetzung des gesamten Konzepts rund 100 Einbahnstraßen für den Radverkehr freigegeben sein, während rund 30 Abschnitte auch für die Radler Einbahnstraßen bleiben werden.

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