Abwassergebührensatzung in Offenbach wird überarbeitet
Wegen neuer gesetzlicher Grundlagen überarbeitet der ESO Eigenbetrieb Stadt Offenbach die Abwassergebühr. Mit dem Ziel, diesen neuen Grundlagen zu entsprechen und gleichzeitig eine größere Gebührengerechtigkeit zu gewährleisten plant ESO für 2010 die Einführung einer getrennten Abwassergebühr. Bei dieser Gebühr erfolgt die Berechnung getrennt nach Schmutz- und Regenwasser. Nur wer tatsächlich Regenwasser in die öffentliche Kanalisation ableitet, bekommt dieses künftig auch berechnet. Regenwasser das über Erd- und Grünflächen direkt ins Grundwasser versickern kann stellt keine Inanspruchnahme der Kanalisation dar und wird bei der neuen Gebührenberechnung nicht berücksichtigt. Grundstücke mit versiegelten Flächen hingegen leiten größere Mengen von Regenwasser in die Kanalisation. Dies führt zu einer höheren Auslastung der Kanäle und Kläranlagen.
Eigentümer von Flächen auf denen das Wasser nicht auf natürlichem Wege in das Erdreich versickern kann, werden damit ab 2010 mit höheren Gebühren rechnen müssen als der Grundstücksbesitzer mit größeren unbefestigten Flächen wie beispielsweise Pflanzbeeten oder Rasen. Grundlage für die neue Berechnung sind Größe und Beschaffenheit der einzelnen Flächen. Diese wurden Anfang 2009 mittels Befliegung erfasst. Mit Hilfe von Luftbildaufnahmen wurde anschließend jedes Grundstück nach Art und Größe ausgewertet. Zusätzlich zu der detaillierten Ermittlung der gebührenrelevanten Flächen plant ESO ab Juli eine Befragung der Eigentümer mittels Fragebögen und Infoschreiben. Ziel ist es, die Auswertungen gemeinsam mit den Eigentümern abzustimmen. Die Gebührenerhebung für den Schmutzwasseranteil erfolgt weiterhin über den Trinkwasserverbrauch und wird mittels Wasserzähler erfasst und nach dem gewohnten Frischwassermaßstab mit einem neu kalkulierten Gebührensatz erhoben.
Falls Sie Fragen zur getrennten Abwassergebühr haben sollten stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des ESO unter der Telefonnummer 0 69 / 80 65 - 34 56 germe beratend zur Seite.
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