Erdbestattung in einem Dauergrab
Offenbach, den 13.11.2007
Hier handelt es sich um Grabstätten, die für eine oder mehrere Beisetzungen vergeben werden. Legen Familienangehörige Wert darauf, nach dem Tod gemeinsam bestattet zu werden, so kommt nur ein Dauergrab in Frage.
Neben den dort möglichen Erdbestattungen können auf jeder Grabstelle nach erfolgter Erdbestattung zusätzlich bis zu acht Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht wird beim Erwerb für 30 Jahre vergeben. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist immer möglich.
Bei Zweitbestattungen werden die gültigen Verlängerungsgebühren erhoben. Die Totenruhe beträgt für die Grabstelle 25 Jahre. Erst nach Ablauf dieser Zeit kann eine weitere Erdbestattung erfolgen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Neuer Friedhof
Mühlheimer Straße 425
63075 Offenbach
Telefon 069 / 80 65 - 25 54
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
Artikel drucken
Als PDF anzeigen