Kein Kavaliersdelikt
Offenbach, den 20.02.2007, letzte Bearbeitung: 15.04.2009Die ESO GmbH sammelt jährlich etwa 540 Tonnen illegale Ablagerungen im Offenbacher Stadtgebiet. Verursacher von illegalen Ablagerungen schaden der Allgemeinheit. Ob auf der Straße, im Grünen oder an Glassammelcontainern – Ablagerungen im Stadtgebiet ohne Abholtermin sind strafbar und werden ordnungsrechtlich geahndet.
So kann die vermeintlich „billige“ Entsorgung schnell zum teuren Bumerang werden.
Die ESO GmbH arbeitet Hand in Hand mit dem Ordnungsamt der Stadt Offenbach daran, die Verursacher entsprechend zur Rechenschaft zu ziehen.
Doch wie erkennen Sie, dass es sich um eine illegale Ablagerung handelt?
Die Bereitstellung des angemeldeten Sperrmülls darf frühestens am Tag vor der Abholung in der Zeit von 20:00 bis 22:00 Uhr, bzw. am Tag der Abholung bis spätestens 06:00 Uhr erfolgen.
Als Richtwert gilt: Ablagerungen im Offenbacher Stadtgebiet dürfen nicht länger als zwei Tage auf einer öffentlichen Fläche stehen.
Helfen Sie mit, und melden Sie Ablagerungen im Stadtgebiet möglichst zeitnah. Haben Sie ein offenes Auge für Verursacher. Besonders durch Ihre Mithilfe können Verursacher mit empfindlichen Bußgeldern zur Rechenschaft gezogen werden.
Sollten Sie Hinweise zu illegalen Ablagerungen oder deren Verursachern haben, setzen Sie sich bitte mit dem Ordnungsamt unter der Telefonnummer 80 65 - 25 94 in Verbindung.
Unter der Telefonnummer 80 65 - 45 45 oder über den Online-Sperrmüllantrag erhalten Sie einen Termin für die kostenlose Sperrmüllabfuhr.
Nähere Informationen rund um das Thema Sperrmüll erhalten Sie hier.
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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