"Bebauungsplan für Projekt Hafen Offenbach erlangt Rechtsverbindlichkeit", September 2010
Offenbach, den 19.11.2010Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am 10. September 2010 sein im April gefälltes Urteil gegen den Bebauungsplan Nr. 563 A der Hafen-Entwicklung in Offenbach am Main für wirkungslos erklärt. Damit ist der Bebauungsplan für das Stadtentwicklungsprojekt am Main rechtsverbindlich. Zuvor hatten die Stadt Offenbach am Main, die Grundstückeigentümerin Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG (MV) und die Klagegemeinschaft von sechs Frankfurter Betrieben sich außergerichtlich geeinigt, was zu einer Rücknahme der von den Betrieben eingereichten Normenkontrollklage führte.
Offenbachs Oberbürgermeister Horst Schneider: „Nun ist es amtlich, die Einigung mit den Frankfurter Betrieben ist erreicht und die Sicherheit des Bebauungsplans ist endlich hergestellt. Damit kann unsere Stadt kann den Hafen als wichtigen urbanen Standort entwickeln. Für Offenbach ist dies ein Meilenstein und nicht nur für uns, auch für die Region-Rhein-Main ist dies eine gute Nachricht. Denn mit dem Hafen Offenbach kommt eine Fläche in die Realisierung, die zur Gesamtattraktivität der Region beiträgt; davon bin ich überzeugt.“
Erleichtert kommentierte auch Daniela Matha, Geschäftsführerin der MV, die Nachrichten aus Kassel: „Mit der außergerichtlichen Einigung und der nun erreichten Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplans für den Hafen kann dessen Entwicklung zu einem urbanen Quartier planmäßig fortgesetzt werden. Dazu gehört im ersten Schritt die Realisierung von attraktiven Wohnungen im Hafen, die im ersten Bauabschnitt am Mainufer entstehen. Wir haben es geschafft, die Interessen aller Beteiligten zu zusammen zu bringen und zugleich Planungssicherheit für das Hafenprojekt zu schaffen. Das ist im Ergebnis entscheidend.“
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