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"Hafenentwicklung geht ungebremst weiter", Juni 2008

Offenbach, den 29.08.2008

Aktuelle Magistratsvorlagen zeigen Kontinuität und Qualität: Neue Freiraumplanung und zukunftsweisendes Energiekonzept vorgelegt - Café Hafen 2 bleibt.

Offenbach am Main, 17. Juni 2008. „Die attraktive Erschließung des Offenbacher Hafens ist eine Weichenstellung für die künftige Entwicklung der Stadt Offenbach. Der Standort ist für Vorhaben geeignet, deren Bedeutung weit über die Grenzen der Region reichen“, so Offenbachs Oberbürgermeister Horst Schneider auf einer Pressekonferenz am 17. Juni 2008. Anlass der Pressekonferenz: die Vorstellung der jüngsten Entscheidungen des Magistrats zum Projekt Hafen. Joachim Böger, Geschäftsführer Stadtwerke Offenbach Holding GmbH und der Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG, der für die Hafenentwicklung zuständigen SOH-Tochtergesellschaft, betonte, dass die Finanzierung der Hafenentwicklung gesichert sei. SOH-Rücklagen seien dafür nicht ausschlaggebend.
Die konsequent fortgeführte Projektentwicklung zeigten Böger und Prokuristin Daniela Matha anhand der in der Sitzung vom 04.06.08 bereits beratenen Magistratsvorlagen. Diese sollen am kommenden Donnerstag, den 19. Juni, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Sie konkretisieren zum einen die Freiraumplanung und das Energiekonzept des neuen Stadtteils, zum anderen schaffen sie die formalen Voraussetzungen, um planmäßig zum Ende des Jahres mit der Erschließung, also dem Bau von Straßen und öffentlichen Plätzen im ersten Bauabschnitt, zu beginnen.

Hafen Offenbach – wichtig für Stadt und Region
Oberbürgermeister Schneider: „Der Hafen ist ein exponierter Standort, geeignet für die Ansiedlung von hochwertigem Gewerbe und als prominente Wohnlage. Die Ansiedlung von Kultur- und Bildungseinrichtungen mit Strahlkraft weit über die Grenzen der Region können ein Nukleus für die Ansiedlung von Unternehmen aus der Kreativwirtschaft sein“. Die positive Diskussion über den Vorschlag, auf dem Areal das Museum für Weltkulturen zu bauen, zeige darüber hinaus, welche Chancen mit der Entwicklung der Hafeninsel verbunden sind. Diese Potentiale können, werden die Entscheidungen des Magistrats jetzt bestätigt, weiterentwickelt werden.
Insgesamt vier Magistratsvorlagen sollen am kommenden Donnerstag von der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Wesentliche Inhalte hierbei sind neben den formalen Voraussetzungen für den Baubeginn 2008 mit den Erschließungsmaßnahmen im 1. Bauabschnitt: die Freiraumplanung und ein innovatives Energiekonzept.

Freiraumplanung schafft einen Bezug zum Wasser und verbessert die Verbindung mit dem Nordend
„Das neue Freiraumkonzept bietet die Chance, die hohe Qualität des Offenbacher Hafens zu erleben“, ist Joachim Böger überzeugt. Die Neuordnung der Eingangssituation und die damit einhergehende direkte Verbindung von Hafen und Main schafft eine einzigartige Atmosphäre. Dieser für das neue Stadtviertel zentrale Platz am Ende des Hafenbeckens wird bereits mit der Erschließung des 1. Bauabschnittes realisiert werden. Er endet in einer Treppe zum Hafenbecken mit Ruhezonen und Bereichen, die das Wasser für die Menschen erfahrbar macht. Cafés und Restaurants sollen hier einmal ebenso zum Verweilen einladen wie die Gesamtatmosphäre des Hafenplatzes. Wie Daniela Matha darstellte, würde die neue Freiraumplanung eine hohe Qualität des öffentlichen Raumes sichern, gleichzeitig macht sie die Änderung des beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 563 A notwendig.
Geplante Grünbereiche, die auch das Nordend mit dem Hafenviertel verbinden, ermöglichen den Zugang zum Wasser, das somit erstmals für die Nordendbewohner unmittelbar erfahrbar wird. Gleichzeitig sorgen sie für einen freien Blick auf den Main und das Hafenbecken, für entsprechende Begrünung und machen Lust zum Verweilen. Spielerisch wird hier das Element Wasser mit eingebunden, indem so genannte Regengärten entstehen, in denen das bei Regen anfallende Wasser in diesen Bereichen versickert wird und diese eine Möglichkeit eröffnen, das Wasser unmittelbar zu erleben. An der Innenseite des Hafenbeckens soll ein Weg direkt am Wasser und Grünflächen zusätzlichen Erholungsraum unmittelbar am Wasser schaffen.

Optimale Ökobilanz durch ausgewogenes Energiekonzept
Außerdem haben die Projektentwickler mit einem innovativen Energiekonzept den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von März 2007 über eine klima- und umweltschonende Stadtentwicklung auf dem Hafengelände umgesetzt und sogar übertroffen. „Unsere Ziele sind ein sinnvoller Umgang mit Energieressourcen und aus ihnen resultiert ein möglichst geringer CO2-Ausstoß. Dies kann auf unterschiedlichste Weise erreicht werden“, führt Joachim Böger aus. Das Energiekonzept setzt einerseits energetische Mindeststandards für Wohn- und Bürogebäude, andererseits regelt es den Einsatz von regenerativer, CO2-neutraler Fernwärme sowie von Öko-Strom. Mit dem Offenbacher Energiedienstleister EVO sind dazu bereits entsprechende Verträge in sehr enger Zusammenarbeit, wie Böger lobte, vereinbart. „Wir wollen nicht nur mit der Freiraumgestaltung, sondern auch mit unseren Vorgaben für einen nachhaltigen, Klima schonenden Umgang mit Energie im Gebiet des Offenbacher Hafens eine Vorreiterrolle einnehmen“, so Böger. Mit dem Konzept kommen die Hafenentwickler auf einen um etwa ein Viertel geringeren Primärenergiebedarf als es der auf den Einsatz von Passivhäuser basierende Stadtverordnetenbeschluss vorsieht. Für die Wärmeversorgung geschieht dies durch die Kombination von Fernwärme die mit Biomasse erzeugt wird, CO2 frei. Böger bekräftigt: „Das neue Stadtviertel soll beispielhaft sein für andere Stadtentwicklungsprojekte..“

Baubeginn noch in 2008
Die weiteren Vorlagen konkretisieren die Verträge zur unmittelbaren Erschließung des 1. Bauabschnittes, dem rund 44.600 qm großen Gebiet des ersten Bauabschnittes im Osten des Hafengeländes. Die Erschließung ist in drei Stufen vorgesehen:

  1. die äußere Erschließung zur verkehrstechnischen Anbindung am Carl-Ulrich-Knoten sowie die östliche Nordumfahrung und den östlichen Nordring,
  2. die Erschließung der Grundstücksflächen und
  3. die Herstellung der Wege, Plätze und Grünflächen.

Mit dem Beschluss des ‚Ersten Erschließungsvertrages’ ist die SOH zum Baubeginn in 2008 verpflichtet. Die Vorlagen regeln darüber hinaus auch die Übertragung einzelner Grundstücke von der Stadt an die SOH, sowie den Umgang mit Folgekosten, der Pflege der Grünflächen oder Verkehrssicherung auf dem Gelände des ersten Bauabschnittes. Festgelegt wird unter anderem auch eine Teilung der Kosten zur Anbindung des neuen Stadtteils im Rahmen der ersten Erschließungsmaßnahmen.