"Offenbach engagiert sich weiter für den Hafen", April 2010
Offenbach, den 22.04.2010, letzte Bearbeitung: 08.06.2010Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat den Bebauungsplan für den Offenbacher Hafen für unwirksam erklärt. Er hat damit den Klagen von sechs Unternehmen Recht gegeben, die am gegenüberliegenden Mainufer ansässig sind. "Die Entscheidung hat unsere schlimmsten Befürchtungen übertroffen", so Oberbürgermeister Horst Schneider. Aus seiner Sicht sind die Planungen dennoch nicht hinfällig: "Wir werden weiter ums Wohnen am Hafen kämpfen."
In einer ersten Presserklärung des VGH heißt es zur Urteilsbegründung, der Bebauungsplan sehe Wohnen auch dort vor, wo nach dem Regionalplan Südhessen 2000 wegen des Flughafens Siedlungsbeschränkung gelte.
"Das beweist, wie sehr der Flughafen schon heute in unsere Entwicklung eingreift", so Flughafendezernent Paul-Gerhard Weiß. Die VGH-Entscheidung zeige, wie restriktiv die Richtlinien zur Siedlungsbeschränkung ausgelegt würden. Wenn die geplante Nordwestbahn erst Realität ist, fällt das gesamte 42 Hektar große Hafenareal unter Siedlungsbeschränkung und außerdem weite Teile der Innenstadt. Für die Stadt Offenbach war und ist dies ein Hauptargument gegen den Flughafenausbau. "Die Beeinträchtigung unserer Entwicklungsspielräume ist real", so Weiß. Er betont: "Unser Widerstand gegen den Flughafenausbau ist jeden Aufwand Wert." Und Oberbürgermeister Horst Schneider hält es für absurd, dass so vielen Offenbacherinnen und Offenbachern die Fluglärmbelastung zugemutet wird, das Gericht sie aber für die künftigen Hafenbewohner für unzumutbar hält.
Laut seiner Erklärung bemängelt der VGH, dass der Bebauungsplan für den Hafen übergeordnete Planungen nicht ausreichend berücksichtige und gegen Raumordnungsplan, Regionalplan und Flächennutzungsplan verstoße. Dazu Schneider: Nicht allein die Stadtverordnetenversammlung habe der Hafenplanung mit breiter Mehrheit zugestimmt. Auch Regierungspräsidium und Planungsverband hätten den Bebauungsplan gebilligt.
Laut Schneider hat Frankfurts Oberbürgermeisterin Petra Roth versichert, ihre Stadt und die Frankfurter Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH hielten an dem geplanten Investment am Hafen fest. "Wir vertreten gemeinsam die Überzeugung, dass an der Schnittstelle der beiden Kernstädte der Region ein neuer Stadtteil moderner urbaner Prägung entwickelt werden muss, der Wohnen und Arbeiten sowie Kultur-, Freizeit- und Bildungsangebote verbindet", sagt Schneider. Nur so könne man junge Familien mit gehobenem Bildungsstand und gesichertem Einkommen gewinnen und in den Innenstädten der Ballungsräume die Lebensqualität sichern. Wohnen sei für die Innenstadtentwicklung wie das Salz in der Suppe. "Deshalb halten wir an diesem Entwicklungsziel fest", so Schneider.
Er geht davon aus, dass sich der VGH vor allem gegen die geplante Wohnbebauung wendet und nicht gegen eine Ansiedlung der Hochschule für Gestaltung auf der Hafeninsel oder den geplanten Bau einer neuen Grundschule. "Wir brauchen diese Grundschule fürs Nordend. Die Kinder, die dort zur Schule gehen sollen, sind schon geboren."
Die Stadt Offenbach werde in aller Ruhe die offizielle Urteilsbegründung abwarten und dann die kreativen Köpfe diesseits und jenseits des Mains zusammenbringen, um das gemeinsame Entwicklungsziel weiter zu verfolgen.
Das Gericht hat eine Revision gegen das Urteil ausgeschlossen. Die Stadt Offenbach überlegt nun, dagegen Beschwerde einzulegen. Über die Beschwerde hätte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden.
Gegen den Bebauungsplan hatten sechs Betriebe im Bereich des Frankfurter Oberhafens geklagt, weil die geplante Wohnbebauung am Offenbacher Hafen unverträglich nahe an ihre Betriebe heranrücke. Dies könne dazu führen, dass Forderungen nach Lärmminderung aufkommen. Entsprechende Auflagen würden die Betriebsabläufe gravierend einschränken und den Fortbestand der Unternehmen gefährden. Der VGH erklärt, es sei nicht auszuschließen, dass die in den Planungen enthaltenen Lärmschutzmaßnahmen nicht ausreichend seien.
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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