Neues Elektroschrottgesetz
Offenbach, den 22.03.2006, letzte Bearbeitung: 14.07.2008Nach dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz müssen ab dem 24. März 2006 alle elektronischen Geräte getrennt gesammelt werden. Das Gesetz, mit dem eine bereits drei Jahre alte EU-Richtlinie umgesetzt wird, verbietet es, den alten Fön, Toaster oder Rasierapparat über die graue Restmülltonne zu entsorgen, da diese Geräte zukünftig wiederverwertet werden. Glühlampen sind von dieser Änderung nicht betroffen. Sanktionen in Form von Bußgel-dern bei Nichteinhaltung dieser neuen Regel sind derzeit nicht vorgesehen.
Als Hilfestellung für den Endverbraucher müssen nach diesem Gesetz alle neuen Elektrogeräte vom Hersteller mit einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet werden.
Die Elektrogeräte können wie bislang in haushaltsüblichen Mengen bei der zentralen Annahmestelle am ESO-Wertstoffhof abgegeben oder über den Sperrmüll kostenlos abgeholt werden.
Neu ist auch, dass Gewerbetreibende ihren Elektroschrott zukünftig kostenlos beim ESO-Wertstoffhof anliefern können. Gewerbliche Anlieferungen von mehr als fünf Elektrogeräten müssen vorab telefonisch beim ESO-Wertstoffhof unter der Telefonnummer 869806 angemeldet werden.
Der Wertstoffhof der ESO GmbH in der Dieselstraße 37 ist montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 17 Uhr und samstags von 8.30 Uhr bis 14 Uhr geöffnet. Für einen Sperrmülltermin oder bei Fragen zum Thema Elektroschrott ist der Kundenservice der ESO GmbH unter der Telefonnummer 8065 4545 zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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