207 Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein „ertappt“
Offenbach, den 12.06.2006, letzte Bearbeitung: 14.07.2008Bei den ersten drei aufeinander folgenden so genannten „Schwerpunktkontrollen“ im Jahr 2006 trafen die Kontrolleure der Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH (OVB) in Zusammenarbeit mit der Polizei am 30.05., 31.05. und am 01.06. insgesamt 207 Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein an.
Die Schwerpunktkontrollen fanden jeweils um die Mittagszeit bis zum frühen Nachmittag statt. Zunächst wurden am 30.05. Fahrgäste an der Haltestelle „Bahnüberführung Waldstraße“ in den Bussen der Linien 101 und 104 geprüft. Am 31.05. folgte eine Kontrolle an der Haltestelle „Hausen Marktplatz“, wo Fahrgäste der Linie 120 überprüft wurden und am 1. Juni am schlossen die Sonderkontrollen am Hauptbahnhof in Offenbach. Kontrolliert wurden hier Fahrgäste in den Bussen der Linien 102, 105 und 106. Die Überprüfung wurde von insgesamt zehn Kontrolleuren der OVB und dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) durchgeführt; zur Unterstützung waren am 30.05. und am 01.06. zusätzlich drei bzw. sechs Beamte der örtlichen Polizei vor Ort.
Die Polizei unterstützt alle von der OVB durchgeführten Schwerpunktkontrollen, da die Prüfer des Verkehrsunternehmens die Personalien von „Schwarzfahrern“ zwar aufnehmen dürfen, diese jedoch nicht überprüfen können. Vorgelegte Dokumente über die Identität der „Schwarzfahrer“, haben sich in der Vergangenheit oftmals als nicht zuverlässig erwiesen. Die Polizei kann die angegebenen Daten sofort vor Ort überprüfen und ist damit eine wertvolle Unterstützung für die OVB, da so sichergestellt ist, dass die so genannte „Erschleichung einer Beförderungsleistung“ weiterverfolgt werden kann.
Eine genaue Bezifferung des wirtschaftlichen Schadens, der Verkehrsunternehmen durch „Schwarzfahrer“ im Jahr entsteht, ist nicht möglich. Erfassbar sind lediglich Fahrgastzahlen und die Anzahl der so genannten EBEs (erhöhte Beförderungsentgelte); es lässt sich nicht ermitteln, wie viele potenzielle „Schwarzfahrer“ durch Kontrollen „abgeschreckt“ werden, und einen Fahrschein kaufen. Schätzungen gehen allerdings davon aus, dass der Verlust durch nicht gelöste Fahrkarten etwa fünf bis zehn Prozent des Jahresumsatzes eines Verkehrs-Betriebes beträgt; das würde für ein Unternehmen der Größe der OVB etwa einen Schaden in Höhe von 350.000-800.000 Euro jährlich bedeuten.
Aus diesem Grund hat die OVB ihre regelmäßigen Fahrscheinprüfungen verstärkt. Wöchentlich wird nun in drei Schichten, teils zeitlich aufeinander folgend, teils zeitlich überlappend, geprüft. Vor Januar 2005 wurde nicht überlappend geprüft. Vor allem während der Spätverkehre und an den Wochenenden werden nun verstärkt Prüfergruppen losgeschickt; eine Gruppe besteht jeweils aus zwei Prüfern. Die Linien und Zeiten, zu welchen die Kontrollteams geschickt werden, werden nach einer Reihe von Kriterien ausgewählt. Die Statistik der ausgestellten EBE spielt hier eine entscheidende Rolle; ebenso wird darauf geachtet, dass auf allen Linien zu allen Fahrtzeiten etwa gleich häufig geprüft wird.
Drei Schwerpunktkontrollen jährlich ergänzen die tägliche Prüfungsarbeit. Hierbei werden die regelmäßig eingesetzten Prüfergruppen zusammengezogen und durch Prüfer des RMV verstärkt. Solche Kontrollen dauern mehrere Stunden und werden an einer, meist zentralen, Umsteigehaltestelle, durchgeführt.
Ist ein Fahrgast bei einer Kontrolle ohne einen gültigen Fahrausweis unterwegs, macht er sich des Vergehens der Erschleichung einer Beförderungsleistung strafbar nach StGB § 265a, nach dem schon der Versuch einer „Schwarzfahrt“ eine Straftat ist. Sollte der gültige Fahrausweis, ausschließlich bei einer persönlichen Zeitkarte möglich, nur vergessen worden sein, kann diese gegen Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr von sieben Euro in der Mobilitätszentrale vorgelegt werden.
Hat der Fahrgast dagegen keinen gültigen Fahrschein, hat er mit Erhalt des EBE sieben Tage Zeit, die fälligen 40 Euro zu zahlen. Dies kann er direkt bar bei den Kontrolleuren, bar in der Mobilitätszentrale oder per Überweisung erledigen. Sollte nach sieben Tagen keine Zahlung eingegangen sein, wird eine erste Mahnung inklusive einer Mahngebühr in Höhe von fünf Euro versandt; weitere sieben Tage später verlässt eine zweite Mahnung mit einer erneuten Mahngebühr in Höhe von fünf Euro die OVB.
Sollte ein und derselbe Fahrgast mehrmals im Monat ohne Fahrschein angetroffen werden, wird gegen ihn Anzeige erstattet. Eine erste Anzeige wird meist von der Staatsanwaltschaft zunächst wegen Geringfügigkeit eingestellt. Wird eine Person
jedoch mehrmals auf Grund des gleichen Deliktes angezeigt, liegt eine mögliche Weiterverfolgung des Tatbestandes in den Händen der Staatsanwaltschaft.
Für Rückfragen steht Ihnen Christine Wüst-Rocktäschel, Stadtwerke Offenbach Holding GmbH,
unter 069–84 00 04–111 zur Verfügung.
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