Abfallsatzung wurde geändert
Offenbach, den 19.03.2007Stadt und ESO setzen Schwerpunkt auf Kampf gegen illegale Ablagerungen. Seit dem 09. Februar gilt eine geänderte Abfallsatzung der Stadt Offenbach am Main.
Diese wurde am 25. Januar 2007 durch die Stadtverordneten verabschiedet. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Änderungen betrifft den Bereich Sperrmüll.
Die Beschaffenheit von Sperrmüll ist in der neuen Fassung genauer beschrieben. So sind Kleinteile, Säcke und Kartonagen, also Abfälle, die in die grauen Restmülltonnen passen, von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen. Zudem muss der Kunde bei der Terminvereinbarung zukünftig genauer mitteilen, welche Abfälle zur Abholung bereitgestellt werden. Mit der neuen Abfallsatzung soll unter anderem verhindert werden, dass Abfälle durch Dritte hinzugestellt werden. Auch soll sie verhindern, dass hausmüllähnliche Abfälle über den kostenlosen Sperrmüll entsorgt werden.
Zu diesem Zweck beschäftigt die ESO GmbH einen Mitarbeiter im Außendienst, der satzungswidriges Handeln meltet und die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger rund um Fragen zur Müllentsorgung berät.
Das städtische Ordnungsamt beschäft bereits zwei Müllermittler im Außendienst, welche Verursacher von illegalen Ablagerungen ermitteln.
ESO und Ordnungsamt haben es sich zum Ziel gemacht, Zuwiderhandlungen und illegale Abfalgerungen stärker zu ahnden.
Auch die Offenbacher Bürger/innen können ihren Teil zur Verbesserung des Stadtbildes beitragen. Hinweise auf illegale Ablagerungen können dem Ordnungsamt unter der Telefonnummer 80 65 - 25 94 oder der ESO unter der Telefonnummer 80 65 - 45 45 gemeldet werden.
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
Artikel drucken
Als PDF anzeigen