Weg mit dem Hundedreck!
Offenbach, den 11.03.2008, letzte Bearbeitung: 14.05.2008Im Rahmen des Projektes „Besser leben in Offenbach“ hat das Ordnungsamt der Stadt Offenbach gemeinsam mit dem Dienstleister ESO die nächste Runde im Kampf gegen Hundekot eingeläutet. Der Startschuss der Aktion fiel im März mit der Grundreinigung der Grünanlage zwischen Anna- und Emmastraße. Gleichzeitig wurden Plakate aufgestellt, die mit Unterstützung eines Hundewelpen darauf hinweisen, dass die Hinterlassenschaften des vierbeinigen Freundes zu entfernen sind und ansonsten ein „Knöllchen“ in Höhe von 50 Euro droht.
Bereits im vergangenen Jahr wurden die Plakate an bekannten Brennpunkten aufgestellt. In diesem Jahr wurden weitere zahlreiche Stellen aufgenommen, die während der vergangenen Plakataktion von Bürgerinnen und Bürgern als besonders durch Hundekot verschmutzt gemeldet wurden. Die aktuelle Plakataktion findet statt bis Ende April an wechselnden Standorten im Stadtgebiet.
Da, wie die Erfahrung zeigt, Appelle nicht bei allen Adressaten ankommen, sind zusätzlich zu den Plakaten und Reinigungsaktionen verstärkt Kontrollen und Observationen durch die städtischen Ordnungshüter geplant, um unbelehrbare Hundehalterinnen und Hundehalter vor Ort zu erwischen.
Hundehaufen liegen lassen ist kein Kavaliersdelikt und anderen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber eine Zumutung. Bürgerinnen und Bürger, die Herrchen oder Frauchen beobachten, die sich nicht an die Regeln halten, möchten dies deshalb bitte direkt an das Ordnungsamt unter 069/8065-2594 melden. Wichtig sind die Angaben über die Person, sowie der Tag, die Uhrzeit und der genaue Ort. Ebenso ist es notwendig, dass die Anrufer bereit sind, in einem späteren Ordnungswidrigkeitenverfahren als Zeuge auszusagen.
Zahlreiche Hundehalterinnen und Hundehalter sind irrtümlich der Auffassung, dass aufgrund des fehlenden Leinenzwangs im Außenbereich auch die Hinterlassenschaften nicht entfernt werden müssen. Landwirte, die auf ihren Getreide- oder Gemüseäckern auf „Tretminen“ stoßen, ist dies ein besonderes Ärgernis. Auch um zu vermeiden, dass Unerwünschtes in die Nahrungsmittelkette gelangen könnte, weist das städtische Ordnungsamt daher darauf hin, dass die Beseitigungspflicht auch für die außen liegenden Bereiche wie Felder, Wälder und Wiesen gilt. Auf privaten Feldern und Äckern gilt darüber hinaus das „Hausrecht“ der Grundstückseigentümer, das heißt, hier ist den Anweisungen der Grundstückseigentümer zu folgen.
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