Außergerichtliche Einigung zwischen Betrieben aus dem Frankfurter Oberhafen, Stadt Offenbach am Main und der Hafenentwicklungsgesellschaft
Offenbach, den 03.09.2010Die Gespräche der Stadt Offenbach am Main und der Grundstückeigentümerin Mainviertel Offenbach GmbH & Co. KG (MV) mit der Klagegemeinschaft von sechs Frankfurter Betrieben haben zu einer außergerichtlichen Einigung geführt. Diese wurde am Freitag, 3. September, von den genannten Parteien unterzeichnet.
Demnach werden die Frankfurter Betriebe ihre Normenkontrollklage, die beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof im Februar 2009 eingereicht wurde, zurück nehmen. Nach erfolgter Rücknahme hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof sein in dieser Sache ergangenes Urteil für wirkungslos zu erklären und der Bebauungsplan Nr. 563 A wird damit rechtsverbindlich. Die Entwicklung und Vermarktung des Hafens zu einem attraktiven Stadtquartier kann dann fortgesetzt werden. Über den tatsächlichen Vollzug der Klagerücknahme werden die Stadt Offenbach am Main und die Beteiligten im Rahmen einer Pressekonferenz anschließend informieren.
Offenbachs Oberbürgermeister Horst Schneider äußerte sich erfreut über die Einigung: „Mit der Unterschrift stehen wir auf der Ziellinie. Jetzt fehlen nur noch Zentimeter, bis aus den Plänen auf dem Papier Arbeitsplätze, Wohnungen, Bildungseinrichtungen, Parks und Orte des kulturellen Lebens werden können. Der Hafen ist ein herausragender Standort, dessen Bedeutung weit über die Stadtgrenzen reicht. Seine Entwicklung ist eine große Chance für Offenbach. Es ist möglich, mitten in der Region unterschiedlichen Interessen und Gegensätze auszugleichen. Die Vereinbarung stärkt den Standort Rhein-Main."
Daniela Matha, Geschäftsführerin der MV, äußerte sich ebenfalls zum Ausgang der Gespräche: „Die Einigung bedeutet einen großen Erfolg und sie schafft auf privatrechtlichem Wege eine Konkretisierung des Bebauungsplans. Das schafft weitere Klarheit und ist ein wichtiges Signal an den Markt. Die Gespräche mit Investoren können nun fortgesetzt werden, zudem kann die ABG Frankfurt Holding GmbH ihr Vorhaben umsetzen, attraktive Wohnungen auf der Hafenhalbinsel zu errichten. Ebenso können die nächsten Schritte im Zusammenhang mit dem Neubau für Offenbachs Hochschule für Gestaltung und die Planungen für eine neue Grundschule im Hafen Offenbach unternommen werden.“
Frank Junker, Vorsitzender der Geschäftsführung der ABG, bemerkte zum Zeitplan: "Die Bauanträge laufen. Je nachdem, wie schnell die Stadt die Baugenehmigung erteilt, könnte schon Ende dieses Jahres oder Anfang 2011 mit dem Bau begonnen werden." Junker ist nach wie vor überzeugt von der Lage am Wasser und vom Konzept für den Hafen Offenbach. Es sei eine "rundum gute Lösung".
Die sechs Frankfurter Betriebe hatten geklagt, da sie mit der geplanten Wohnnutzung im Hafen Offenbach die Gefahr von Klagen gegen die eigenen betrieblichen Lärmimmissionen fürchteten.
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
Artikel drucken
Als PDF anzeigen