Verpflichtungserklärung abgeben
* Verpflichtungserklärung Entgegennahme
* Natürliche oder juristische Personen verpflichten sich, für den Lebensunterhalt einer von ihnen eingeladenen ausländischen Person oder mehrerer ausländischer Personen während ihres Aufenthaltes in Deutschland aufzukommen.
* Voraussetzung:
* Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Bonität)
* Bonitätsprüfung durch die Behörde.
* Personen, die eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben, müssen in den Fällen, in denen Eingeladene nicht in der Lage sind, ihren Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren, für alle ihnen in Deutschland entstehenden Kosten aufkommen, einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland.
* Die Verpflichtung gilt fünf Jahre lang ab Einreise des Ausländers.
* Die Verpflichtungserklärung dient als Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines SchengenVisums.
* Die Verpflichtungserklärung betrifft nur Eingeladene aus Drittstaaten.
* Länder, die der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören und die Schweiz sind keine Drittstaaten.
* Erklärung online mit elektronischem Identitätsnachweis oder schriftlich.
* Zuständig: Ausländerbehörden des zukünftigen Aufenthaltsortes des oder der Eingeladenen. Ist der Aufenthaltsort nicht bekannt, ist die Ausländerbehörde zuständig, in deren Dienstbezirk der Erklärende wohnt oder seinen Sitz hat. Die Verpflichtungserklärung kann auch gegenüber einer Auslandsvertretung abgegeben werden.
Überblick
Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.
Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.
Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.
Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.
Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.
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