Infos für Gewerbetreibende
Offenbach, den 24.03.2004Sollten Sie in Offenbach am Main ein Gewerbe ausüben wollen oder dies bereits tun, hier zunächst einmal einige grundsätzliche Dinge zu diesem Thema.
Nach geltendem Recht herrscht in Deutschland Gewerbefreiheit. Die einzige Verpflichtung besteht darin, der zuständigen Gewerbebehörde vor Ort anzuzeigen, wenn ein Gewerbe begonnen, verändert oder beendet wird.
Natürlich hat dieser Grundsatz durch eine Vielzahl an Gesetzen und Vorschriften für viele Bereiche Einschränkungen und Bedingungen erhalten. Sie dürfen kein Gewerbe ausüben, welches gegen geltende Strafgesetze oder die guten Sitten verstößt. Andere Gewerbearten wiederum sind erlaubnis- oder handwerkskartenpflichtig, das heißt, Sie müssen sich zunächst einmal um eine entsprechende Erlaubnis oder Handwerkskarte bemühen, um Ihr Gewerbe ausüben zu dürfen. Das dient dem Schutze des Kunden, also derjenigen Klientel, mit der Sie später zu tun haben wollen.
Im Folgenden haben wir versucht, Ihnen einen Überblick über all die verschiedenen Gewerbearten und alles, was Sie dazu beachten müssen, zusammenzustellen. Wir hoffen, dass uns dies gelungen ist, für eventuelle Kritik oder Anregungen sind wir jederzeit empfänglich.
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