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Stadt Offenbach

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Nach EU-Regeln ist die Stadt Offenbach am Main eine
öffentliche Stelle.

Das bedeutet:

Ein Ort ist für alle Menschen offen. 

Zum Beispiel Städte und Gemeinden.


Öffentliche Stellen haben die Pflicht zur Barriere-Freiheit. 

Deshalb muss die Internet-Seite der Stadt Offenbach am Main
barriere-frei sein. 

Auch wenn man die Internet-Seite mit dem Handy benutzt. 

Dafür sind die Regeln aus diesen Gesetzen und Rechts-Texten
gültig: 

  • Hessisches Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
  • Hessische Verordnung über barriere-freie Informations-Technik

Mit diesen Gesetzen und Rechts-Texten wird das EU-Recht umgesetzt. 


Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist gültig für diese Internet-Seiten:

  • www.offenbach.de von der Stadt Offenbach am Main
  • Stadt-Werke der Stadt Offenbach am Main

Diese Erklärung gilt nur für diese Seite. 

Sie gilt nicht für Seiten, zu denen Links führen.

Die Regeln und der aktuelle Stand

Die Regeln für Barriere-Freiheit stehen in der 
Hessischen Verordnung über barriere-freie Informations-Technik.

Die Abkürzung ist B·I·T·V H·E 2019.

Man findet die Regeln in: 

  • Paragraf 3, Absätze 1 bis 4
  • Paragraf 4

Die Grundlage für diese Regeln ist Paragraf 14 aus dem 
Hessischen Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

Die Stadt Offenbach am Main und die Stadt-Werke Offenbach arbeiten an der Barriere-Freiheit: 

Damit alle Regeln dazu vollständig beachtet werden. 

Die Internet-Seite offenbach.de wurde schon verändert.

Sie erfüllt teilweise die Regeln für Barriere-Freiheit. 

Das wurde zuletzt im Juni 2026 geprüft. 

Diese Prüfung haben Verantwortliche für die Internet-Seite selbst gemacht.

Außerdem waren Fach-Leute von außen beteiligt. 

Sie haben auch geprüft, ob die Regeln für die Barriere-Freiheit auf der Internet-Seite beachtet werden. 

Weiter unten steht: 

Diese Inhalte sind noch nicht barriere-frei. 


Diese Inhalte sind noch nicht barriere-frei

Folgende Inhalte der Internet-Seite der Stadt Offenbach am Main sind noch nicht komplett barriere-frei: 

  • Einige PDF-Dokumente
  • Manchmal kann man Zeichen, Bilder und Fotos nicht so gut erkennen.
    Das passiert:
    Wenn die Farben zu ähnlich sind.

Änderungen, die Schritt für Schritt gemacht werden

Einige Änderungen zur Verbesserung der Barriere-Freiheit werden Schritt für Schritt gemacht.

Dazu gehören die Folgenden: 

Unter-Titel
Bei manchen Bildern kann man Unter-Titel dazu-schalten. 
Bis jetzt kann man für diese Texte noch nicht verändern.
Zum Beispiel die Position oder die Größe.
Man kann auch die Farbe vom Text und Hintergrund nicht ändern.
Oder wie der Text geschrieben ist. 
Das wird umgestellt: 
Damit man den Text besser anpassen kann.
Damit alle die Unter-Titel gleich gut lesen können. 

Texte für die Bedienung
Es muss sichtbare und hörbare Texte für die Bedienung geben. 
Damit man versteht, was die Zeichen auf der Internet-Seite bedeuten. 
Und wie man sie benutzt. 
Zum Beispiel für das X in der Inhalts-Anzeige. 
Ein Text muss erklären:
Wenn man auf das X klickt, dann verschwindet die Inhalts-Anzeige. 
Bis jetzt kommt in der Vorlese-Funktion nur die Information:
Da ist ein X.
Man muss aber wissen, was das bedeutet. 
Ein anderes Beispiel ist das Zeichen für die Start-Seite. 
Hier fehlt eine schriftliche und hörbare Information.
Damit man weiß, mit einem Klick auf das Zeichen kommt man wieder zur Start-Seite. 

Überschriften
Überschriften helfen beim Zurecht-finden im Text.
Im Moment gibt es 4 Arten von Überschriften. 
Sie haben verschiedene Größen und Bedeutungen.
Sie sind im Moment nicht einheitlich.
Deshalb muss das für die Internet-Seite über-arbeitet werden:
Damit die Reihenfolge von Überschriften klar ist. 
Das macht Texte verständlicher. 
Und bei der Vorlese-Funktion gibt es kein Durcheinander. 

Schrift-Farbe bei Texten
Die Schrift-Farbe vom Bereich Stadt-Werke Capitol ist nicht barriere-frei. 
Es gibt zu wenig Hell-Dunkel-Unterschied.
Dadurch kann man diese Internet-Seite schlecht lesen.
Das muss verbessert werden. 

Bilder und Zeichen
Auf der Internet-Seite der Stadt-Werke sind die Hell-Dunkel-Unterschiede bei Zeichen und Bildern nicht ausreichend. 
Man kann nicht gut erkennen, was gezeigt wird. 
Das muss verbessert werden:
Damit diese Internet-Seite barriere-frei ist.
Und alle Internet-Seiten, die dazu-gehören. 

Fehler-Erkennung
Auf einigen Internet-Seiten gibt es Papiere zum Ausfüllen. 
Wenn man etwas nicht ausgefüllt hat:
Dann bekommt man eine Fehler-Meldung. 
Es wird aber nicht geprüft:
Hat man alles andere richtig ausgefüllt. 
Das muss verbessert werden. 

Vorlese-Funktion
Auf der Internet-Seite gibt es verschiedene Funktionen zum Anklicken. 
Aber beim Vorlesen werden nicht alle Funktionen erklärt. 
Zum Beispiel wenn ein Video auf YouTube ansehen will. 
Das muss noch verbessert werden für mehr Barriere-Freiheit. 

Informationen zu dieser Erklärung zur Barriere-Freiheit

Dieser Text ist vom 13. Dezember 2022.

Am 22. Juli 2026 wurde der Text angepasst. 

Für den Prüf-Bericht wurden 2 Prüf-Berichte benutzt.

Sie sind vom 30. November 2022 und vom 3. Juni 2026. 

Bei der Prüfung haben Fach-Leute von außen geholfen. 


Rückmeldung und Kontakt

Bei Fragen oder Rückmeldungen zur Barriere-Freiheit zur Internet-Seite der Stadt Offenbach am Main melden Sie sich bitte bei unserer 
Ansprech-Person: 

Carmela Mudulu
Telefon: +49 69 80 65 27 26
E-Mail: carmela.muduluoffenbachde

Rückmeldungen und Beschwerde-Möglichkeiten

Sie können Vorschläge für mehr barriere-freie Angebote auf unserer Internet-Seite machen. 

Schreiben Sie dafür bitte an die Ansprech-Person, die oben genannt wurde. 

Sie können sich bei der Durchsetzungs- und Überwachungs-Stelle 
Barriere-freie Informations-Technik melden:

Wenn Sie keine Antwort bekommen.

Oder wenn die Lösung für ein Problem nicht ausreicht. 

Nach 6 Wochen können Sie sich direkt bei dieser Stelle melden.

Dann findet ein Büro heraus, warum nicht für Barriere-Freiheit gesorgt wird.

Dazu werden alle Beteiligten befragt. 

Die Ergebnisse helfen:

Damit die Verantwortlichen für die Internet-Seite das Problem lösen. 

Dieses Büro heißt Ombuds-Stelle

Die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik gehört zum Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.

Sie hat ihr Büro im Regierungs-Präsidium Gießen.

Die Ansprech-Person ist Professor Doktor Erdmuthe Meyer zu Bexten.

 Sie ist die Landes-Beauftragte für barrierefreie IT.

Sie leitet das Büro. 

Kontakt-Daten: 
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: 0049 641 303 29 02
E-Mail: lbitrpgihessen-de


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