
Allgemeine Geschäftsbedingungen der vhs Offenbach
Hinweis: Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung!
Kursabmeldungen bei Kursleitungen sind nicht möglich!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Volkshochschule: 069 8065 3141 oder vhsoffenbachde
1. Allgemeines
2. Anmeldung
Für Kurse der Volkshochschule Offenbach ist grundsätzlich eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung ist nur in Verbindung mit einem SEPA-Mandat zum Bankeinzug oder sofortiger Barzahlung möglich und verbindlich. Für Studienfahrten und –reisen gelten gesonderte Anmeldeverfahren. Diese entnehmen Sie bitte speziellen Informationsblättern.
Mit der Anmeldung zu einer unserer Veranstaltungen werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vhs Offenbach anerkannt.
Als verbindliche Anmeldung gilt auch Ihre Unterschrift auf der Anmeldeliste für den Folgekurs im nächsten Semester. Mit einer verbindlichen Anmeldung entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der Entgelte. Das Fernbleiben vom Kurs befreit nicht von der Zahlungspflicht.
Sie erhalten bei Vorliegen der Email-Adresse eine Anmeldebestätigung. Postalische Anmeldebestätigungen werden nicht verschickt.
Sollte eine Veranstaltung ausfallen, informieren wir Sie rechtzeitig.
3. Entgelte und Zahlung
Die vhs erhebt Entgelte. Die Pflicht zur Zahlung der Entgelte besteht mit der Anmeldung entsprechend dem ausgeschriebenen Betrag.
Bei Teilnahme am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren werden die Entgelte abgebucht.
Wir belasten Ihr Konto bei Kursen mit 10 und mehr Terminen innerhalb von 14 Tagen nach dem zweiten Kurstermin, bei allen anderen Kursen innerhalb von 14 Tagen nach Kursbeginn.
Wenn ein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Geldinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Bankspesen bei Nichteinlösung werden vom Teilnehmenden getragen.
Barzahlungen sind nur während der Kassenöffnungszeiten im Servicebüro möglich.
Für das Ausstellen einer Rechnung erheben wir EUR 5,00.
4. Entgeltermäßigung und -befreiung
Sofern ein ermäßigtes Entgelt ausgeschrieben ist, wird dieses nach Vorlage eines aktuellen amtlichen Nachweises mit der Anmeldung, spätestens jedoch zu Kursbeginn, gewährt. Eine Entgeltermäßigung wird für Leistungsempfänger nach SGB II, SGB III §16 oder SGB XII, für Auszubildende, Schüler, Studenten, Teilnehmende in Freiwilligendiensten, Schwerbehinderte ab einem Grad von 50 (§ 2 SFB IX) und Rentner gewährt.
Allen Personen über 65 wird diese Ermäßigung grundsätzlich gewährt.
Für Sonderkosten, Studienfahrten und -reisen, Bildungsurlaube, Sonderveranstaltungen und Spezial- bzw. Intensivkurse entfällt die Ermäßigung.
Bei Vorlage der Ehrenamts-Card (E-Card) können Sie Vorträge kostenlos besuchen und zahlen die ermäßigten Entgelte.
Entgeltbefreiung kann für Leistungsempfänger nach SGB II oder SGB XII gewährt werden, sofern die jeweilig zuständigen Sozialleistungsträger die Übernahme der Entgelte bewilligen. Formulare sind im Servicebüro der vhs erhältlich.
5. Rücktritt
5.1 Bei Kursen mit weniger als 10 Veranstaltungsterminen ist ein Rücktritt bis 10 Kalendertage vor Kursbeginn möglich (siehe ausgedrucktes Datum). Dies gilt auch für Online-Kurse. Das Fernbleiben vom Kurs befreit nicht von der Zahlungspflicht.
Für Bildungsurlaube sowie mehrtägige Studienfahrten und -reisen gelten gesonderte Bedingungen, die den jeweiligen Informationsblättern bzw. den Kursbeschreibungen (siehe ausgedrucktes Datum) entnommen werden können.
5.2 Bei Kursen, die mindestens 10 Veranstaltungstermine haben, besteht in der Regel während des ersten Veranstaltungstermins Gelegenheit, Arbeitsweise, Leistungsniveau und Inhalt des Kurses kennen zu lernen. Sie können sich nach dem ersten Kurstermin ummelden oder – wenn kein Parallelkurs angeboten wird – auch abmelden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn eine schriftliche formlose Abmeldung oder Ummeldung vor dem 2. Kurstermin bei der vhs eingeht, andernfalls werden die Entgelte fällig (s. 2.).
Hinweis:
Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung!
Kursabmeldungen bei Kursleitungen sind nicht möglich!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Volkshochschule: 069 8065 3141 oder vhsoffenbachde
6. Kündigung durch die vhs
Die vhs kann den Veranstaltungsvertrag unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein Kündigungsgrund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozenten, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder querulatorisches Verhalten,
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber Dozenten, gegenüber Vertragspartnern oder Mitarbeitende der vhs,
- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.)
- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
- Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung. Statt einer Kündigung kann die vhs die Teilnehmenden auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
7. Höhere Gewalt
Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass die vhs an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.
„Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das die vhs zumindest vorrübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene vhs nachweist,
- dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt,
- dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht
- vorhersehbar war,
- und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der vhs nicht vernünftigerweise
- hätten vermieden oder überwunden werden können.
Die vhs informiert die Teilnehmenden wenigstens unter www.vhs-offenbach.de (alternativ unter www.offenbach.de) über den Eintritt Höherer Gewalt sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht. Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer Gewalt, benachrichtigt die vhs die Teilnehmenden wenigstens unter www.vhs-offenbach.de, ansonsten per E-Mail, SMS oder Telefon. Sollte die Wirkung Höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, haben die Teilnehmenden das Recht, den Veranstaltungsvertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.
8. Organisatorische Änderungen
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch bestimmte Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Dozenten angekündigt wurde. Die Volkshochschule kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung von Dozenten) kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht.
9. Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch nach Beendigung der Kurse ausgestellt. Für Kurse aus dem Programmbereich Beruf, PC und Multimedia werden Teilnahmebescheinigungen ohne Anforderung ausgestellt.
10. Haftung
11. Unterrichtsräume
12. Wünsche, Anregungen, Kritik
13. Barrierefreiheit
Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen der vhs für Menschen mit Behinderung offen. Da unsere Unterrichtsorte ganz unterschiedlich sind, bitten wir behinderte Teilnehmende im Vorfeld persönlich oder telefonisch Kontakt mit uns aufzunehmen (069 8065 3154), damit wir über die räumlichen Bedingungen informieren oder auch – sofern möglich – geeignete Maßnahmen ergreifen können.
Das vhs-Gebäude, Berliner Str. 77 verfügt über ein Behinderten-WC und einen Behindertenparkplatz am Eingang Französisches Gässchen/Glockengasse.