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Stadt Offenbach

Gutachterausschuss gibt die Bodenrichtwerte für das Jahr 2026 bekannt

07.05.2026

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Offenbach am Main hat in seiner Sitzung am 18. Februar 2026 152 Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 beschlossen.

Nach Auswertung der Kauffälle für unbebaute Grundstücke der Jahre 2024 und 2025 stellte der Gutachterausschuss fest, dass das Preisniveau in dem Teilmarkt Wohnbauflächen (individueller Wohnungsbau und Geschosswohnungsbau) unverändert ist.

Eine Abweichung hiervon bilden die Wohngebiete Waldheim-Süd, Bieber-Nord und Bürgel-Ost. Der Bodenrichtwert für das Gebiet Waldheim-Süd stieg von 500 Euro/Quadratmeter auf 600 Euro/Quadratmeter für Wohnbauflächen mit zweigeschossiger Bauweise und einer durchschnittlichen Grundstückstiefe von 30 Metern. In den Gebieten Bieber-Nord und Bürgel-Ost liegen die Bodenrichtwerte für Ein- und Zweifamilienhäuser mit einer durchschnittlichen Grundstückstiefe von 30 Metern aktuell bei 900 Euro/Quadratmeter (erschließungsbeitragspflichtig). Die Bodenrichtwerte (erschließungsbeitragspflichtig) für Geschosswohnungsbau-Wohnnutzung in den Gebieten Bieber-Nord und Bürgel-Ost betragen nun 950 Euro/Quadratmeter.

Bei dem Teilmarkt der gewerblichen Bauflächen bleiben sowohl für die klassischen Industrie- und Gewerbegebiete als auch für die Dienstleistungsflächen (Büro- und Geschäftshäuser) die Bodenrichtwerte unverändert. Das gleiche gilt für die Teilmärkte gemischt genutzte Flächen, Rohbauland, Forstwirtschaftliche Flächen und Erholungs- und Freizeitgrundstücke.

Die Bodenrichtwerte für die beiden Kerngebietszonen Kaiserlei stiegen um circa +7 Prozent auf 800 Euro/Quadratmeter (erschließungsbeitragspflichtig) beziehungsweise um circa + 6 Prozent auf 925 Euro/Quadratmeter (erschließungsbeitragsfrei).

Bei den Kerngebietszonen der Offenbacher Innenstadt kam es zu Wertänderungen von -10 Prozent bei den Zonen Frankfurter Straße (zwischen Marktplatz und Herrnstraße) und Aliceplatz/Komm-Center (zwischen Stadthof/Geleitsstraße sowie zwischen Herrnstraße und Frankfurter Straße). Die Zone, die den westlichen Bereich der Frankfurter Straße in der Innenstadt abbildet wurde um – 5 Prozent herabgesenkt. 

Bei dem Teilmarkt Bauerwartungsland kam es zu einer Anpassung der beiden Bodenrichtwertzonen, die das Plangebiet Waldhof-West umfassen. Die Bodenrichtwerte wurden dem dort gültigen Anfangswert angeglichen.

Bei den Bodenrichtwerten für landwirtschaftliche Flächen wurde eine Wertsteigerung von 20 Prozent ermittelt. 

„Die neuen Bodenrichtwerte können“, so die Vorsitzende des Gutachterausschusses Aliona Scutelnic, „über den Internetauftritt der Stadt Offenbach sowie im Bodenrichtwertinformationssystem des Landes Hessen unter BORIS Hessen kostenfrei abgerufen werden.“

Schriftliche und mündliche Bodenrichtwertauskünfte sowie die aktuelle Bodenrichtwert-Übersichtskarte im Maßstab 1:15.000 sind bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Immobilienwerte, Stadthaus, Berliner Straße 60 zu erhalten. Bestellungen sind zu richten an gutachterausschussoffenbachde. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist beim Vermessungsamt der Stadt Offenbach am Main eingerichtet.

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