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Stadt Offenbach

Stadt Offenbach kämpft für Mieterinnen und Mieter im Kaiserlei

13.11.2025

Angesichts erheblicher Zahlungsrückstände ihres Vermieters gegenüber der Stadt Offenbach sowie gegenüber dem Wasser-, dem Müll- und dem Energieversorger reagierte Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke vor gut zwei Wochen umgehend und machte seither auch öffentlich mehrfach deutlich, dass er sich für die Rechte der rund 150 Mieterinnen und Mieter einer Wohnimmobilie am Kaiserlei einsetzen werde, die seither ohne Heizung und Warmwasser auskommen müssen.

Angesichts des nahenden Winters wird die Stadt es nicht hinnehmen, dass der Vermieter Profit macht und Zahlungen verweigert.

Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke

„Angesichts des nahenden Winters wird die Stadt es nicht hinnehmen, dass der Vermieter Profit macht und Zahlungen verweigert, während rund 150 Mieterinnen und Mieter im Kalten sitzen“, erneuert OB Schwenke seine Kritik an den Vorgängen. Wie von ihm Ende Oktober angekündigt, hat Schwenke zwischenzeitlich alle Beteiligte zu einem koordinierten Vorgehen gegenüber der Eigentümergesellschaft an einen Tisch geholt und vereinbart, sich auf diejenigen Mittel zu konzentrieren, die rechtlich am aussichtsreichsten sind. 

In der vergangenen Woche richtete Schwenke kurzfristig eine Task Force ein, die sich seitdem mehrfach getroffen hat, zweimal auch unter Leitung des Oberbürgermeisters und unter Beteiligung der weiteren hauptamtlichen Magistratsmitglieder. Hintergrund ist, dass der Vermieter nicht nur zahlreiche Rechnungen nicht bezahlt hat, sondern die dort wohnenden Mieterinnen und Mieter derzeit keine funktionierende Heizung haben. Die Energieversorgung Offenbach AG (EVO) kann dies derzeit nicht ändern, weil die Fernwärmeanlage des Vermieters nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand ist. „Wir haben dem Vermieter über unsere Bauaufsicht letzte Woche umgehend deutlich gemacht, dass er die Anlage sofort zu reparieren hat, damit wieder Wärme geliefert werden kann“, sagt Stadtbaurat Paul-Gerhard Weiß. 

Kommt der Vermieter dieser Aufforderung nicht nach, wird die Stadt eine entsprechende sofort vollziehbare Anordnung unter Androhung einer Ersatzvornahme erlassen. „Eine Ersatzvornahme machen wir nur in absoluten Ausnahmefällen, weil sich unanständige Vermieter sonst darauf ausruhen. Es kostet erst mal Geld. Aber angesichts des nahenden Winters bleiben wir in diesem besonderen Fall bei der bereits angekündigten Linie, unsererseits alles dafür zu tun, damit es schnellstmöglich wieder warm wird“, so Oberbürgermeister Schwenke. „Das Geld holen wir uns danach natürlich vom Vermieter zurück – wenn bei ihm noch Zahlungsmittel vorhanden sind“, so Schwenke weiter. Hinter diesen klaren Linien steht umfangreiche Detailarbeit für die beteiligten Ämter, wie an einem kleinen Ausschnitt verdeutlich werden kann: Durch die nicht ausreichende Kooperation des Vermieters musste sich die EVO in der Vergangenheit per Gerichtsbeschluss Zugang zum Heizungskeller verschaffen. Auch die Bauaufsicht musste den Zugang zwangsweise anordnen, damit sie die Lage gerichtsfest vor Ort bewerten kann. Es geht dabei zudem auch um die Frage, welche Maßnahmen welche Haftungsrisiken auslösen.

Die Fachämter haben in der vergangenen Woche die Sachlage für die politischen Entscheider aufgearbeitet und sich abgestimmt. Die für den Vermieter unangenehmsten Schritte wären der Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens, der Antrag auf Einleitung einer Zwangsversteigerung und der Antrag auf Zwangsverwaltung. OB Schwenke hatte innerhalb der Task Force wie zuvor schon öffentlich deutlich gemacht, dass es für alle diese Schritte – welche auch immer dann gewählt werden – volle politische Rückendeckung gibt: „Keinesfalls wird die Stadt Offenbach tatenlos zusehen, wie die dort lebenden Menschen offenkundig ausgebeutet werden – anders kann man es nicht ausdrücken.“

Die Vollstreckung der Schulden gegenüber der Stadt unterliegt dem Dezernat von Stadtkämmerer Martin Wilhelm: „Es ist sehr gut, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Deshalb sind vor Durchsetzung der härtesten Maßnahmen immer eine Reihe vorangehender Schritte zu tun. Nur ein Beispiel ist die Festsetzung von Zwangsgeldern: Werden diese wiederum nicht gezahlt, dann folgen beispielsweise Pfändungen auf Firmenkonten, Pfändungen an Firmenadressen und weitere Schritte“, so Wilhelm. „Die Fachabteilung hat alle Schritte eingeleitet, die ein Gericht auch bei Gefahr im Verzug als rechtlich vorrangig ansehen könnte.“

Für Gebühren, wie etwa beim Wasser und beim Müll sowie Abgaben und Zwangsgelder, besteht für die Stadt die Möglichkeit, diese unmittelbar im Verwaltungsvollstreckungsverfahren – ohne weitere gerichtliche Einbindung – einzutreiben. Handelt es sich um Verbrauchsabrechnungen, wie etwa bei der Fernwärme der EVO oder dem Strom, ist die Lage rechtlich etwas komplizierter, da diese Außenstände erst im Grundbuch gesichert werden müssen. Forderungen des ESO, des ZWO und der städtischen Ämter werden daher konsolidiert von der Vollstreckungsstelle der Stadt bearbeitet. Mit der EVO ist ergänzend ein Austausch im Rahmen des rechtlich Zulässigen nötig.

„Nun tickt für den Vermieter die Uhr. Entweder er reagiert umgehend gemäß seiner Verpflichtung oder die Stadt wird mit allen rechtlich zulässigen Maßnahmen handeln. Wir haben alle Möglichkeiten geprüft und uns für das aus rechtlicher Sicht in diesem Fall wirkungsvollste Instrument entschieden. Welches das sein könnte, darüber wurde diese Woche aus dem Magistrat heraus offenbar aus Versehen bereits öffentlich spekuliert, genaues teilen wir dem Vermieter aber natürlich nicht vorher öffentlich mit“, betont OB Schwenke. „Wichtig ist, den Erfolg unseres Vorgehens gegenüber der Eigentümergesellschaft nicht zu gefährden.“ 

Zwangsanordnungen gegenüber dem Eigentümer

Wie Stadtrat Paul-Gerhard Weiß in seiner Zuständigkeit für die Bauaufsicht mitteilt, laufen bereits seit vielen Monaten unterschiedliche Zwangsanordnungen gegenüber dem Eigentümer. Auch Ersatzvornahmen wurden bereits nach einem Brand eingeleitet, um die Absicherung der Fassade sicherzustellen, die die Eigentümergesellschaft bislang nicht repariert hat. Druck macht die Stadt auch bei der Wiederinbetriebnahme des Fahrstuhls im zehnstöckigen Gebäude: Immerhin hat der Vertreter der Eigentümergesellschaft zwischenzeitlich Zahlungsbelege vorgelegt, wonach die Ersatzteile für den Aufzug bestellt wurden und in der dritten oder vierten Kalenderwoche des neuen Jahres geliefert werden sollen. „Auch hier bleiben wir am Ball, damit dann auch die Montage umgehend erfolgt und nicht weitere Wochen ins Land vergehen“, so Weiß.

Stadtrat Weiß ordnet zudem ein: „Richtig ist, dass der Eigentümer dort ein Bürogebäude plant, für das schon vor einiger Zeit ein positiver Bauvorbescheid ausgestellt werden musste. Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des bestehenden Bebauungsplans und der Hessischen Bauordnung sowie den grundsätzlichen Entwicklungszielen der Stadt Offenbach für das Kaiserleiviertel. Wenn, wie hier, bei einem Vorhaben alles dem Recht und Gesetz entspricht, hat der Eigentümer auch einen rechtlichen Anspruch darauf, dass der positive Bauvorbescheid auf Antrag verlängert wird“, erläutert Weiß. Das gelte auch unabhängig davon, ob er angesichts der wirtschaftlichen Lage auf dem Büromarkt wirklich zeitnah baut oder nicht. 

OB Schwenke betont: „Auch wenn das geplante Bauvorhaben den Entwicklungszielen für den Kaiserlei entspricht, ist das selbstverständlich kein Freibrief für den Eigentümer, die Mieterinnen und Mieter mit unanständigen Methoden aus dem Haus zu vertreiben. Eigentum verpflichtet. Wer ein Haus anders nutzen will als derzeit, darf das in Deutschland.“ Doch Schwenke fordert unmissverständlich: „Aber er muss mit den darin lebenden Menschen anständig umgehen! Er kann die Mieterinnen und Mieter beispielsweise bei der Suche nach neuen Wohnungen unterstützen. Das kostet ihn natürlich Geld und Zeit. Aber darüber sollte er nicht jammern. Er hat das Haus ja freiwillig gekauft und daher musste ihm klar gewesen sein, was er tun muss, wenn er etwas verändern will. Die elementare Versorgung der Wohnungen vorzuenthalten und die Sicherheit der Bewohner aufs Spiel zu setzen, ist inakzeptabel. Deshalb bleibt es dabei: Wir werden als Stadt hier nicht tatenlos zusehen, sondern alles für die Menschen dort tun, was in unseren Möglichkeiten steht.“

Die Stadt denkt dabei noch weiter: „Wir haben den Fall zum Anlass genommen, auch grundsätzlich die Bearbeitungsstrukturen solcher Fälle zu überprüfen“, so OB Schwenke. „Zukünftig wird vergleichbar mit der AG Leistungsmissbrauch alle sechs Monate ein fachlicher Austausch mit allen nötigen Stellen einschließlich EVO organisiert, der für die besonders dreisten Fälle schon frühzeitiger das Handeln koordiniert und wenn nötig auf die politische Ebene eskaliert“, teilt Schwenke mit. Bei Bedarf wird die Runde von dem für die Vollstreckung zuständigen Stadtkämmerer Wilhelm geleitet und von dem für die Bauaufsicht zuständigen Planungsdezernenten Weiß begleitet. Diese entscheiden dann auch über eine Einbindung des Oberbürgermeisters. „Das ist ein klares Signal gegenüber dieser und alle anderen Immobiliengesellschaften, die ähnlich vorgehen“, kündigen Wilhelm und Weiß an.  

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