Stadt plant Überarbeitung der Bebauungspläne zur Sicherung von Produktionsstandorten an Mühlheimer Straße
26.05.2026
Der Offenbacher Osten entlang der Mühlheimer Straße ist ein zentraler Standort für Industrie und verarbeitendes Gewerbe. Mehr als 100 Betriebe aus den Branchen Chemie, Fahrzeug- und Karosseriebau, Maschinenbau sowie unternehmensorientierte Dienstleistungen sind dort ansässig. Dazu zählen unter anderem das inzwischen insolvente Manroland-Werk sowie die Produktion von GKN Driveline. Durch eine Anpassung der dort geltenden Bebauungspläne möchte der Magistrat die Ausrichtung dieser Flächen dauerhaft sichern. „Auch zukünftig möchten wir dort ausschließlich Industrie und Produktion, um Arbeitsplätze zu sichern und neue anzusiedeln“, betonen Paul-Gerhard Weiß, Dezernent für Planen und Bauen, und Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke als Dezernent für Wirtschaftsförderung. Beide verweisen dabei auf den Masterplan Offenbach 2030. Dieser strategische Leitfaden für die Stadtentwicklung legt unter anderem fest, welche Flächen in Offenbach für Wohnen und welche Flächen für Gewerbe und Industrie vorbehalten sind.
Welche Nutzungen (Wohnen, Dienstleistungen, Gewerbe, Industrie, Einzelhandel etc.) an welcher Stelle zulässig sind, kann eine Kommune planungsrechtlich über Bebauungspläne (B-Pläne) festlegen: Diese regeln rechtsverbindlich, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen. Nur Vorhaben, die sich an die Vorgaben des B-Plans halten, sind dann genehmigungsfähig. B-Pläne können vorausschauend für ein ganzes Gebiet und damit für künftige (noch unbekannte) Vorhaben aufgestellt werden. Sie können aber auch in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für ein ganz konkret geplantes Vorhaben beschlossen werden. „Bebauungspläne sind im Rahmen des städtischen Satzungsrechts das wirksamste Instrument, um die Entwicklung der Stadt und ihrer Flächen städtebaulich im Interesse der Allgemeinheit zu steuern“, erläutert Weiß.
Für das insgesamt rund 45 Hektar große Industrie- und Gewerbegebiet „Mühlheimer Straße“ bestehen bereits seit vielen Jahren entsprechende Bebauungspläne (mit den Nummern 521, 521B und 521C). Um neue Anforderungen und Vorgaben zur Art der Nutzung der Flächen zu berücksichtigen, hat der Magistrat nun entschieden, die bestehenden B-Pläne zu überarbeiten. Sie sollen künftig die Zielsetzungen der in den vergangenen Jahren beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzepte zur Steuerung von Vergnügungsstätten (z. B. Spielhallen) und von Rechenzentren berücksichtigen. Die in diesen Konzepten definierten Ziele und Festlegungen werden abschließend rechtlich verbindlich, wenn sie über den Weg der Bebauungspläne in das Satzungsrecht der Stadt eingehen.
Zur Änderung der Bebauungspläne müssen die Stadtverordneten in ihrer nächsten Sitzung die erforderlichen „Einleitungsbeschlüsse“ fassen. Mit diesen Beschlüssen befinden sich die angestrebten Änderungen der Bebauungspläne dann in einem formalen Verfahren, das auch die gesetzlich geforderte Öffentliche Beteiligung beinhaltet. „Ab diesem Zeitpunkt sind geplante Nutzungen, die den künftigen Zielsetzungen widersprechen, de facto bereits nicht mehr möglich“, macht Weiß deutlich.
Gemäß dem Antrag des Magistrats sollen für den Bereich der Mühlheimer Straße Spielhallen und ähnliche Einrichtungen ausgeschlossen werden. Zudem kommt das Gebiet nicht als Standort für weitere Rechenzentren in Frage. Gemäß dem städtischen Rechenzentrumkonzept fehlt es dort im Sinne der Nachhaltigkeit an einer Möglichkeit, die entstehende Abwärme ins Fernwärmenetz der Stadt einzuspeisen. Auch darüber hinaus ist der Standort infrastrukturell und städtebaulich nicht für Rechenzentren geeignet.