Stadt beabsichtigt Rückübertragung des Grundstücks Waldstraße/Ecke Odenwaldring
04.12.2025
Weil die vereinbarten Fristen für eine bauliche Entwicklung des Gewerbegrundstücks an der Ecke Waldstraße / Odenwaldring verstrichen sind, beabsichtigt die Stadt, die vor fünf Jahren verkaufte Fläche wieder zurück in ihren Besitz zu nehmen. Der Magistrat hat hierzu die vertragliche Rückübertragung auf den Weg gebracht. Die abschließende Entscheidung treffen die Stadtverordneten in ihrer heutigen Sitzung. Die Stadt Offenbach hatte das rund 10.700 Quadratmeter große Gelände im August 2020 zum Kaufpreis von 3.638.000 Euro veräußert. Mit dem Kaufvertrag ist der Käufer eine Verpflichtung eingegangen, innerhalb von vier Jahren – bis spätestens August 2024 – eine Neubebauung gemäß Bebauungsplan Nr. 519A zu realisieren. Demzufolge sind auf diesem Grundstück grundsätzlich folgende Nutzungen möglich: produzierendes Gewerbe, Büronutzung, Gastronomie, Verkaufsstätten (ohne großflächigen Einzelhandel über 800 Quadratmeter), Hotel sowie Dienstleistungsgewerbe.
Der Käufer arbeitete in den vergangenen Jahren zwar an einer Umsetzung der vereinbarten Bebauung. Aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmen- und Marktbedingungen wurden die Planungen jedoch nicht fristgerecht realisiert. Auf Antrag des Käufers im November 2022 gewährte ihm die Stadt eine Fristverlängerung um zwei Jahre bis August 2026. Voraussetzung für diese Verlängerung war jedoch, dass der Eigentümer einen genehmigungsfähigen Bauantrag bis spätestens 31.12.2023 einreicht. Innerhalb dieser Frist reichte er jedoch einen nicht genehmigungsfähigen Bauantrag für eine Containeranlage ein – der Antrag wurde von der Bauaufsicht zurückgewiesen, da dieses Vorhaben weder dem geltenden Bebauungsplan noch den vertraglich vereinbarten Zielsetzungen für die Bebauung entsprach. Zwischenzeitlich wechselte der Grundstückseigentümer. Alternativen, die daraufhin ins Spiel gebracht wurden, hatte die Stadt zwar geprüft. Aber weder eine Wohnbebauung noch eine gewerbliche Nutzung aus dem Automobil-Service entsprechen dem Bebauungsplan und der vertraglichen Nutzungspflicht.
Oberbürgermeister Dr. Felix Schenke betont: „Wir halten uns an vereinbarte Regeln und an geltendes Planungsrecht. Der Eigentümer hat seine vertragliche Verpflichtung zur Bebauung des Grundstücks nicht erfüllt. Stattdessen drängt er auf Alternativen, die dort gemäß Bebauungsplan nicht möglich und von der Stadt auch nicht gewünscht sind. Wir wollen ganz sicher keine Autowaschstraße dort. Das ist weder baurechtlich möglich noch entspricht es dem, was der ursprüngliche Eigentümer dort vertraglich zugesichert hat. Die Fläche an der Waldstraße liegt seit Langem brach – unser Ziel ist eine zukunftsfähige Entwicklung, die der Stadt nutzt.“
Aufgrund der nicht erfüllten Bedingung, rechtzeitig einen genehmigungsfähigen Bauantrag gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans einzureichen, ist die eingeräumte Fristverlängerung bis August 2026 für eine Bebauung erloschen. Zwischenzeitlich ist auch die im Kaufvertrag vereinbarte Frist bis August 2024 längst verstrichen, ohne dass eine entsprechende Bebauung eingeleitet wurde.
Sollte das Grundstück wie jetzt geplant wieder an die Stadt zurückfallen, bestünde weiterhin die Option für eine gewerbliche Nutzung des Geländes auf Basis des bestehenden B-Plans. „Wir brauchen solche Gewerbeflächen in Offenbach. Aber auch eine kommunale Nutzung wäre sinnvoll für die Stadt, da wir für die Feuerwehr einen neuen geeigneten Standort benötigen. Auch das könnte dort eine Option sein“, so Schwenke weiter. Dem OB ist zudem wichtig zu betonen, dass die Stadt regelmäßig im Austausch mit dem derzeitigen Eigentümer stand, um eine baurechtlich konforme Lösung zu finden. „Es gab Gespräche, Telefonate und Schriftverkehr. Es wurde aber kein Vorschlag vorgelegt, der den vertraglichen Pflichten entsprach oder eine tragfähige Perspektive im Sinne der Bürgerinnen und Bürger für Anpassungen auf Basis des Planungsrechts eröffnete. Wir haben auch nach Ablaufen der Fristen weiter Geduld gezeigt, um eine Lösung zu finden. Uns wurde signalisiert, eine verbindliche Planung bis Sommer 2025 vorzulegen. Bis heute ist das trotz mehrfacher Ankündigungen aber nicht geschehen.“
Die Stadt hat deshalb mit der Beschlussvorlage für die Stadtverordneten die Vorbereitungen für eine Rückübertragung des Grundstückes aufgenommen. „Auch hierfür haben wir, obwohl wir es aufgrund der Rechtslage nicht mussten, angeboten, im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit eine einvernehmliche Lösung mit dem neuen Eigentümer zu finden, um Rechtskosten für alle Seiten zu vermeiden. Der Eigentümer stellte jedoch eine Kostenaufstellung von über 6,7 Millionen Euro, die weit über dem vertraglich festgelegten Rückübertragungspreis von 3,64 Millionen Euro liegt: „Ich habe Verständnis dafür, wenn der neue Eigentümer fünf Jahre nach Vertragsschließung zwischen der Stadt und dem damaligen Käufer auf einen höheren Rückkaufpreis hofft, um sein Investition wieder reinzuholen. Die Rechtslage ist aus unserer Sicht aber eindeutig und wir dürfen kein Steuergeld verschwenden.“
Dass der Eigentümer weiterhin Gesprächsbereitschaft signalisiert, begrüßt OB Schwenke. „Wir bleiben von unserer Seite gerne im Gespräch. Sollten die Stadtverordneten zustimmen, werden wir dennoch die Rückübertragung des Grundstücks einleiten. Eine vom Eigentümer angebotene gemeinsame Entwicklung des Grundstücks, zum Beispiel für die Feuerwehr, dürfen wir aufgrund des öffentlichen Vergaberechts nicht einfach so eingehen. Wir sind als Stadt an die Ausschreibungspflichten gebunden.“