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Stadt Offenbach

Antrag auf Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung: Heizung in Wohnimmobilie am Kaiserlei seit heute wieder in Betrieb

20.11.2025

Der Magistrat hat wie angekündigt ernst gemacht: Am Dienstag, 18. November, stellte die Stadt beim Amtsgericht Offenbach jeweils Anträge auf Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung der vom Vermieter vernachlässigten Liegenschaft an der Strahlenbergerstraße im Stadtteil Kaiserlei, bestätigt Oberbürgermeister und Verwaltungschef Dr. Felix Schwenke. Damit sind auch die Voraussetzungen geschaffen, dass die EVO trotz bisher ausbleibender Zahlungen wieder Fernwärme liefern kann. Der Energieversorger und OB Schwenke forderten den Eigentümer daraufhin auf, umgehend den Zugang zum Gebäude und zur Heizanlage zu gewähren. 

Seit heute Morgen ist die Heizung endlich wieder in Betrieb. Angesichts des ersten Wintereinbruchs in dieser Woche sind wir froh, genau rechtzeitig Fortschritte erreicht zu haben.

Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke

Zur bestmöglichen Koordinierung aller Maßnahmen hatte Oberbürgermeister Schwenke eigens eine Task Force in der Stadtverwaltung eingerichtet, um einen schnellen Ausweg für die unschuldig in diese Lage geratenen Bewohner des Hauses zu finden. „Um die Anträge auf Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung stellen zu können, mussten wir juristisch in der vergangenen Woche zunächst einen letzten Vollstreckungsversuch der Behörden am Firmensitz der Eigentümergesellschaft in Schönefeld erbitten, der jedoch wie erwartet ohne Ergebnis blieb“, erläutert Stadtkämmerer Martin Wilhelm, was in den vergangenen Tagen geschehen ist. Wilhelm hatte sich zur Zusammenarbeit der Behörden auch mit seiner Kollegin in Schönefeld abgestimmt.

Auch die Warmwasserversorgung soll jetzt so schnell wie möglich wiederhergestellt werden – doch wie eine von der Bauaufsicht in der vergangenen Woche durchgesetzte Begehung des Hauses gezeigt hat, müssen die Betroffenen dafür noch etwas Geduld aufbringen: „Damit auch das Warmwasser wieder fließen kann, sind Reparaturen notwendig, die die Hausverwaltung nach wie vor nicht umgesetzt hat“, informiert Stadtbaurat Paul-Gerhard Weiß. „Eigentümern müssen in unserem Rechtstaat zunächst mehrere Fristen eingeräumt werden, um selbst tätig zu werden. Am Dienstag haben wir dem Eigentümer die allerletzte erforderliche Frist von drei Tagen zugestellt – zusammen mit der Androhung einer Ersatzvornahme. Das bedeutet: Wenn er jetzt nicht endlich sofort handelt, dann wird die Bauaufsicht umgehend die Reparatur auf seine Kosten veranlassen. Entsprechende Angebote von Handwerksbetrieben liegen uns vor“, so Weiß. Unsicher ist allerdings noch, ob der Heizkessel im Gebäude für das Warmwasser dann auch einwandfrei funktionieren wird: „Das kann erst festgestellt werden, wenn er wieder hochgefahren wird“, erläutert Weiß und verweist auf den insgesamt desolaten Zustand des zehnstöckigen Wohngebäudes, an dem ein Brandschaden bis heute nicht beseitigt wurde und beide Aufzüge seit Monaten nicht repariert wurden. 

Der Eigentümer hatte sich zwischenzeitlich auch bei OB Schwenke gemeldet und der Stadt für ihr Engagement gedankt. Oberbürgermeister Schwenke forderte ihn daraufhin auf, seine Rechnungen zu bezahlen und das Haus in Ordnung zu bringen. Bisher hat der Eigentümer aber keinerlei Taten folgen lassen. „Aber nur seine Taten zählen“, stellt Schwenke klar.

Mit dem Antrag auf Zwangsverwaltung hat die Stadt Offenbach die Voraussetzungen geschaffen, dass die von den Mietern geleisteten Zahlungen von einer künftigen, durch das Amtsgericht eingesetzten Verwaltung wieder an die EVO und andere Versorger ausgezahlt werden. „Ohne Wenn und Aber begrüßen wir das energische Vorgehen der Stadt in diesem außergewöhnlichen Fall“, sagt der EVO-Vorstandsvorsitzende Dr. Christoph Meier. „Genau deshalb wird sich die EVO allen rechtlichen Schritten, die die Stadt geht, umgehend anschließen. Oberbürgermeister Dr. Schwenke hat sich hier in besonderer Weise für die betroffenen Menschen eingesetzt und den Weg für eine Lösung geebnet. Dieses entschlossene Vorgehen bietet uns die notwendige Sicherheit, um die Bewohner des Hauses neben Strom jetzt auch wieder mit Heizwärme versorgen zu können“, sagt der EVO-Vorstandschef. 

Mit dem Antrag der Stadt auf Zwangsversteigerung der Liegenschaft besteht zudem die Chance, zumindest einen Teil der bereits angehäuften Schulden nicht nur der EVO, sondern auch gegenüber dem Wasserversorger ZWO, dem Stadtservice und der Stadtkasse eintreiben zu können. „Wie viel das einbringt, hängt am Ende auch von der Gesamthöhe der Schulden auf dieser Liegenschaft ab. Alle Gläubiger müssen dann bedient werden. Das Grundstück, dessen Wert sich nach dem Bodenrichtwert orientiert, ist in dieser Lage am Kaiserlei allerdings nicht uninteressant“, so Stadtkämmerer Wilhelm. 

OB Schwenke betont abschließend: „Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Mitarbeitenden der beteiligten Behörden und der EVO um ihren Vorstandsvorsitzenden Dr. Meier. Dank unseres koordinierten Vorgehens haben wir die Handlungsfähigkeit des Staates gezeigt. Solche krassen Auswüchse von Immobiliengesellschaften zulasten unschuldiger Menschen nehmen wir nicht hin.“

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