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Stadt Offenbach

Ganztagsanspruch und Ferienbetreuung

Informationen für Eltern mit Kindern, die einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung haben (1. Klasse oder Vorklasse)

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an hessischen Grundschulen schrittweise eingeführt. Der Anspruch gilt zunächst für die Kinder der 1. Klasse und Vorklassen.

Was bedeutet Rechtsanspruch?

Rechtsanspruch bedeutet, dass Kinder im Grundschulalter einen Anspruch darauf haben, an fünf Tagen in der Woche jeweils acht Zeitstunden in einer Tageseinrichtung gefördert zu werden. 

Der Rechtsanspruch besteht ab Beginn des Schuljahres 2026/2027 - vorerst nur für Kinder der 1. Klasse. In den darauffolgenden Jahren wird der Rechtsanspruch erweitert:

Schuljahr 2026/2027: 1. Klasse (und Vorklasse)
Schuljahr 2027/2028: 1. und 2. Klasse (und Vorklasse)
Schuljahr 2028/2029: 1. bis 3. Klasse (und Vorklasse)
Schuljahr 2029/2030: 1. bis 4. Klasse (und Vorklasse)

Ferienbetreuung im Ganztag

Ein wichtiger Bestandteil der Ganztagsbetreuung ist auch die Betreuung während der Schulferien. Gerade für berufstätige Eltern ist ein verlässliches Angebot über die Unterrichtszeit hinaus von großer Bedeutung. Die konkrete Ausgestaltung – etwa Betreuungszeiten, Anmeldung und Kosten – richtet sich nach dem jeweiligen Angebot vor Ort.

Dabei ist zu beachten: Auch während der Ferien kann es Schließzeiten geben. Nach den hessischen Regelungen kann die Betreuung ab dem 01. August 2026 bis zu vier Wochen im Jahr geschlossen werden. Bei insgesamt zwölf Ferienwochen bedeutet dies, dass für acht Wochen entsprechende Betreuungsangebote möglich sind.

Die genauen Betreuungszeiten, Anmeldefristen, Kosten und Schließzeiten werden von der jeweiligen Schule oder dem Träger festgelegt und rechtzeitig bekannt gegeben.

Wo kann ich mein Kind für die Ferienbetreuung in den Herbstferien anmelden?

Die Ferienbetreuung findet in Clustern statt. Das bedeutet, dass Kinder aus verschiedenen Grundschulen eines Stadtgebiets gemeinsam an einem Ferienangebot teilnehmen.

Die Ferienbetreuung wird von zwei Trägern der Jugendhilfe angeboten.

Die Teilnahme ist ausschließlich für Kinder mit Rechtsanspruch (1. Klasse und Vorklasse) und die bereits für einen Platz in der Betreuung angemeldet sind, möglich.

Für alle genannten Ferienangebote gibt es Ermäßigungen. Familien, die Anspruch auf eine Ermäßigung haben (Leistungen nach SGB II "Grundsicherungsgeld" oder SGB XII "Sozialhilfe"), müssen dies bei der Anmeldung angeben.

Auch für Eltern mit Kindern, die keinen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung haben, gibt es eine großes Auswahl an verschiedenen Ferienangeboten in den Herbstferien.

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