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Stadt Offenbach

Gesundheitsamt klärt auf

26.04.2023

Hanteln, Stethoskop und Blutdruckmessgerät: Das Gesundheitsamt klärt über ärztliche Dienstleistungen auf.

Das Stadt-Gesundheits-Amt ist für alle Menschen da, die in der Stadt Offenbach wohnen. Das Amt soll die Gesundheit der Bürger schützen, fördern und sie beraten.

Das Gesundheits-Amt hat drei große Abteilungen: erstens Ärztliche Dienst-Leistungen, zweitens die Psycho-Soziale Gesundheit, drittens Hygiene und Infektions-Schutz.

Hier stellen wir eine ärztliche Dienst-Leistung vor: Wer neu im Lebensmittel-Bereich arbeiten will, muss zum Gesundheits-Amt gehen. Das
Gesundheits-Amt erklärt, was beim Arbeiten mit Lebensmitteln wichtig ist. Das nennt sich „Belehrung“.

Das gehört zum Lebensmittel-Bereich: Arbeiten in einer Küche, Arbeiten in einem Imbiss, Arbeiten in einer Essens-Ausgabe, zum Beispiel in einer Kantine, Arbeiten als Kellnerin oder Kellner, Ausgabe von Lebensmitteln zum Beispiel in einer Kita oder Pflege-Einrichtung, Arbeiten mit Gebrauchs-Gegenständen für Lebensmittel wie Geschirr und Besteck, zum Beispiel in einer Spül-Küche.

Wer in einem dieser Bereiche arbeiten, brauchen Sie eine Belehrung durch das Gesundheits-Amt. Das steht so im Paragraph 43 des Infektions-Schutz-Gesetzes. Dies wird oft abgekürzt: Belehrung nach § 43 IfSG. 

In der Belehrung erfährt man, wann man nicht im Lebensmittel-Bereich tätig sein darf. Zum Beispiel bei bestimmten Krankheiten. Man lernt, was man beim Arbeiten im Lebensmittel-Bereich beachten muss. Zum Beispiel gründliches Händewaschen. 

Für eine Lebensmittel-Belehrung beim Gesundheits-Amt der Stadt Offenbach braucht man einen Termin. 

Den Termin kann man im Internet vereinbaren: www.offenbach.de/lebensmittelbelehrung oder telefonisch unter folgender Nummer 069 8065-2121. 

Ab Mai werden am Montag, Dienstag und Mittwoch Termine für Belehrungen vergeben.

Dies ist nur eine von vielen Aufgaben des Gesundheits-Amtes.

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