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Stadt Offenbach

Bundestags-Wahl am 23. Februar 2025

01.02.2025

Am 23. Februar wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Der Bundestag ist das deutsche Parlament. Es entscheidet über Gesetze und andere wichtige Fragen in Deutschland. Zum Beispiel, wie viele Steuern man zahlt und wie viel Geld Familien bekommen. Der Bundestag wird alle vier Jahre neu gewählt. 

Man darf wählen, wenn man 18 Jahre oder älter ist. Man muss einen deutschen Ausweis haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen. Und ein Gericht hat einem nicht verboten zu wählen. 

Einige Wochen vor der Wahl bekommt man einen Brief: die Wahl-Benachrichtigung. In dem Brief steht, wo man wählen kann. Am 23. Februar kann man von 8 bis 18 Uhr wählen. Man muss einen Ausweis mitnehmen. Wenn man die Wahl-Benachrichtigung nicht dabei hat, ist das egal. 

Man kann auch zu Hause schon vor dem Wahl-Tag wählen. Das nennt man Brief-Wahl. Dafür muss man einen Antrag ausfüllen. Der Antrag steht auf der Rückseite der Wahl-Benachrichtigung. Dann bekommt man die Wahl-Unterlagen mit der Post nach Hause geschickt. Aber Achtung: Dieses Jahr wird früher gewählt als geplant. Wahrscheinlich kommen die Wahl-Unterlagen erst Anfang Februar. Damit hat man weniger Zeit für die Brief-Wahl. Die ausgefüllten Stimmzettel müssen bis spätestens 23. Februar 2025 im Rathaus sein. Man kann auch in das Brief-Wahlbüro ins Rathaus gehen. Dort füllt man den Antrag aus und kann auch direkt wählen. Das Brief-Wahlbüro ist von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr geöffnet. 

Wer keine Wahl-Benachrichtigung erhält, kann unter der Telefon-Nummer 069 8065 3400 beim Wahlamt in Offenbach anrufen und nachfragen.

Man hat zwei Stimmen. Eine Erst-Stimme und eine Zweit-Stimme. Mit der Erst-Stimme wählt man eine Person. Damit diese Person einen Sitz im Bundestag bekommt. Mit der Zweit-Stimme wählt man eine Partei. Damit diese Partei viele Sitze im Bundestag bekommt. 

Mehr Informationen: www.offenbach.de/wahlen
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