Winter-Wetter: Bitte kein Streu-Salz auf Gehwegen
24.01.2026
Es ist Winter und es kann schneien oder glatt werden. Deshalb erinnert die Stadt Offenbach alle Bürgerinnen und Bürger an eine wichtige Regel. Streu-Salz ist auf Gehwegen verboten. Es gibt wenige Ausnahmen, bei denen Streu-Salz erlaubt ist. Zum Beispiel an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen. Aber auch dort sollen die Menschen Streu-Salz nur sehr sparsam nutzen.
Im Winter haben Haus-Besitzer bestimmte Pflichten. Diese Regeln stehen in der Offenbacher Winterdienst-Satzung. Eine Pflicht ist das Räumen. Das bedeutet, auf dem Gehweg vor dem Haus sollte bis zu 1,50 Meter breit kein Schnee liegen. Eine weitere Pflicht ist das Streuen. Haus-Besitzer müssen auf den Gehweg streuen, wenn es glatt ist. So können Menschen sicher laufen und niemand rutscht aus und verletzt sich. Zum Streuen dürfen bestimmte Mittel benutzt werden. Sand und Splitt sind sehr gut geeignet, weil sie die Wege rutschfest machen. Sand und Split sind auch gut für die Umwelt und schützen die Tiere. Streu-Salz darf man normalerweise nicht benutzen.
Für das Verbot von Streu-Salz gibt es einen Grund. Streu-Salz gelangt mit dem Wasser in den Boden. Das Salz bleibt viele Jahre im Boden, das nennt man Ver-Salzung. Zu viel Salz im Boden ist schlecht für Pflanzen. Bäume können zum Beispiel schlechter Wasser und Nährstoffe aufnehmen und werden dadurch schwach.
Das Streu-Salz kann in das Grund-Wasser oder in Seen oder Flüsse kommen. Das ist schlecht für Tiere und Pflanzen im Wasser. Darum darf man an bestimmten Stellen kein Streu-Salz nutzen. Zum Beispiel: Bei Orten, an denen Wasser versickert. Auch Klär-Anlagen können das Salz nicht ganz aus dem Wasser holen. Streu-Salz ist auch für Tiere gefährlich. Wenn Hunde über Wege mit Salz laufen, tut das oft an den Pfoten weh. Die Pfoten können sich entzünden. Es ist auch gefährlich, wenn Tiere das Salz fressen oder wenn sie salziges Wasser aus Pfützen trinken.