Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Erste Bilanz zum neuen Einbürgerungsrecht im Bürgerbüro

14.08.2024

Am 27. Juni 2024 ist das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten, mit dem die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erleichtert wurden (siehe Infobox). Sechs Wochen danach zieht das Bürgerbüro eine erste Bilanz.

„467 Anträge sind in den ersten sechs Wochen seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes über das online-Portal angemeldet worden“ berichtet Stadtkämmerer und für das Bürgerbüro zuständiger Dezernent Martin Wilhelm. Das entspricht rund 45 Prozent aller Anträge, die im gesamten Jahr 2023 gestellt wurden. „Aktuell können wir noch keine Prognose abgeben, bei welcher Zahl wir bis zum Jahresende landen werden. Klar ist aber: Wir lagen mit unserer Schätzung, dass sich die Antragszahlen etwa verdoppeln bis verdreifachen werden, ziemlich nah an der Realität“, so die aktuelle Einschätzung von Martina Fuchs, Amtsleiterin des Bürgerbüros. Bleiben die Antragszahlen auf dem Niveau der ersten sechs Wochen, so werden bis Jahresende rund 3.000 Einbürgerungsanträge (2023: 1.030) gestellt werden.

Spitzenreiter der Antragstellenden sind türkische (181), gefolgt von serbischen (90) und bosnischen (72) Staatsangehörigen. Für diese Herkunftsländer galt bislang verpflichtend die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, die jetzt entfallen ist. Einbürgerungswillige können nach dem neuen Recht also eine doppelte Staatsangehörigkeit haben.

Das Interesse an einer Einbürgerung ist groß. So ist beispielsweise die entsprechende Seite unter www.offenbach.de die aktuell am meisten geklickte Dienstleistung. Rund ein Drittel der Besucher dieser Seite machen den ebenfalls dort verlinkten Quick-Check um zu überprüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

Im Bürgerbüro gehen pro Woche durchschnittlich 100 bis 150 E-Mails rund um das Thema Einbürgerung ein. Viele Fragen gibt es nach dem Stand von Anträgen, zum Einreichen noch fehlender Unterlagen, zum Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse und zum Einbürgerungstest zum Nachweis der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland. Daneben gibt es immer wieder Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft.

„Wir sind trotz der Mengen zeitnah mit unseren Antworten und versuchen, die Interessierten gut und individuell auf einen Antrag vorzubereiten, damit der dann möglichst unkompliziert bearbeitet werden kann“, berichtet Bürgerbüro-Mitarbeiterin Danica Kranz. Sie und sechs weitere Kolleginnen und Kollegen sind aktuell rund um die Aufgaben der Einbürgerung eingesetzt. Neben der Arbeit mit den Kundinnen und Kunden steckt das Team einiges Engagement in die Vernetzung mit dem Regierungspräsidium und anderen Einbürgerungsbehörden im Umfeld. So können die beteiligten Stellen voneinander profitieren und Best Practice-Erfahrungen teilen.

Besondere Freude macht die Übergabe der Einbürgerungsurkunde, wenn die Anträge im zweistufigen Verfahren durch das Regierungspräsidium Darmstadt abschließend entschieden wurde. „Für die neuen deutschen Staatsangehörigen ist das ein ganz besonderer Moment, den wir versuchen, so feierlich wie möglich zu gestalten“, berichtet Danica Kranz. „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“ So lautet das feierliche Bekenntnis, das die Einbürgerung vollendet und bei dem schon häufiger eine Träne gekullert ist.

Infobox

  • Rechtsgrundlage für die Einbürgerung ist das Staatsangehörigkeitsgesetz.
  • Mehrstaatigkeit ist generell möglich, Interessierte dürfen also die alte Staatsangehörigkeit behalten und trotzdem Deutsche werden, sofern das Herkunftsland dies ebenfalls erlaubt.
  • Einbürgerung ist statt nach acht Jahren bereits nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland möglich.
  • Besondere Integrationsleistung wird belohnt, so dass eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren erfolgen kann.
  • Erleichterter Ius-Soli-Erwerb für Kinder ausländischer Eltern.
  • Lebensleistung der Gastarbeitergeneration wird anerkannt.
  • Offenbach hat (Stand 31.12.2023) 144.962 Einwohnende.
  • Der Anteil nichtdeutscher Einwohnende beträgt 42,2 Prozent (61.124 Personen).

Erläuterungen und Hinweise