Bürgerbüro empfiehlt: Rechtzeitig den Reisepass beantragen
04.03.2025
Die Urlaubszeit rückt näher und mit ihr steigt die Zahl der Anträge auf Reisepässe. Damit es kurz vor dem Urlaub keine bösen Überraschungen gibt, empfiehlt das Bürgerbüro den Bürgerinnen und Bürgern das Ablaufdatum der Reisedokumente zu prüfen und gegebenenfalls frühzeitig einen neuen Pass zu beantragen.
Bereits im vergangenen Jahr hat sich die Produktionszeit der Bundesdruckerei für Reisepässe ab Ostern bis in die Sommerferien hinein auf etwa acht bis zehn Wochen verlängert. Allein 2024 wurden in den Monaten April bis August 5.718 Reisepässe beantragt, im gesamten Jahr waren es 11.218 beantragte Dokumente. 2023 waren es im gleichen Zeitraum 3.187 Anträge und im gesamten Jahr 7.351. „Die große Nachfrage nach dem Reisepass hängt mit dem Wegfall der Kinderreisepässe seit dem 1. Januar 2024 zusammen“, erklärt Franziska Reinig, Sachgebietsleiterin im Bürgerbüro. „Auch für 2025 rechnen wir mit einer ähnlich hohen Zahl an Anträgen“.
Falls der beantragte Reisepass nicht rechtzeitig vor der Reise eintrifft, kann das Bürgerbüro in vielen Fällen weiterhelfen. Abhängig vom Urlaubziel besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass oder einen Expresspass zu beantragen. Das Bürgerbüro weist jedoch darauf hin, dass dies nicht immer möglich ist. Es gibt Länder, die keine vorläufigen Reisepässe akzeptieren. Damit die Bürgerinnen und Bürger nicht kurzfristig auf einen Expresspass angewiesen sind, der mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, rät das Bürgerbüro dazu, frühzeitig einen neuen Reisepass zu beantragen.
Informationen zur Mindestgültigkeit von Reisepässen sind auf den Seiten des Auswärtigen Amtes zu finden (Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt). Es ist ratsam, sich vorab dort zu informieren, um Probleme bei der Einreise zu vermeiden.
Bei der Beantragung muss die antragstellende Person persönlich erscheinen, dies gilt auch für minderjährige Kinder. Weiterhin sind folgende Unterlagen notwendig:
- gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- aktuelles Foto im Passformat 45 x 35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild)
- gegebenenfalls bisheriger Reisepass
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, gegebenenfalls die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Die Antragstellenden können das biometrische Passbild direkt im Wartebereich des Bürgerbüros an den Foto-Terminals anfertigen lassen.
Ab 1. Mai 2025 werden keine ausgedruckten Passbilder mehr akzeptiert. Alle Passbilder müssen ab diesem Zeitpunkt elektronisch übermittelt werden. Dafür stehen schon jetzt die Foto-Terminals im Bürgerbüro zur Verfügung.