Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Bürgerbüro gibt Tipps für Reisende: Ausweisdokumente auf Gültigkeit prüfen

07.07.2022

Am 25. Juli beginnen die Sommerferien. Wer eine Reise geplant hat, sollte die Gültigkeit von Pässen und Ausweisen prüfen. Weltweit gibt es unterschiedliche Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige. Aus diesem Grund empfiehlt das Bürgerbüro einen Besuch auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Dort können sich Reisende informieren, ob zur Einreise ein Personalausweis ausreicht, ein (Kinder-)Reisepass benötigt wird oder ob ein Land, wie in den meisten europäischen Staaten üblich, auch abgelaufene Dokumente bis zu einer bestimmten Dauer von meist einem Jahr anerkennt.

Wichtig zu wissen: Bereits 2021 hat sich die Gültigkeit der Kinderreisepässe auf nur noch ein Jahr deutlich verkürzt. „Aufgrund der jetzt nur noch kurzen Gültigkeit lohnt es sich, bei Kindern im Alter von etwa sechs Jahren zu überlegen, besser einen Personalausweis zu beantragen. Der ist zwar keine Pflicht, aber er gilt für sechs Jahre und macht damit das jährliche Verlängern, wie es beim Kinderreisepass der Fall ist, überflüssig“, sagt Adeline Krammig, die für den Bereich Pässe und Ausweise zuständige Sachgebietsleiterin im Bürgerbüro. Babys und Kleinkinder dagegen verändern ihr Aussehen noch stark, so dass hier ein neues Bild und damit die jährliche Aktualisierung über den Kinderreisepass in der Regel sinnvoll ist. 

Biometrische Passbilder können ab einer Körpergröße von 1,20 Meter an der Passstation im Bürgerbüro zum Preis von 3,50 Euro digital angefertigt werden. Für kleinere Kinder muss ein Passbild mitgebracht werden.

In besonders eiligen Fällen können für manche Länder vorläufige Dokumente – sofern nach den dortigen Einreisebestimmungen ausreichend – direkt bei der Antragstellung zusätzlich produziert werden. Die Kosten für den vorläufigen Personalausweis betragen zehn Euro. Auch Reisepässe können gegen entsprechend höhere Gebühren (bis 23 Jahre: 69,50 Euro, ab 24 Jahre: 92 Euro) per Express bestellt werden.

„Grundsätzlich ist in der Hauptreisezeit mit längeren Produktionszeiten zu rechnen“, berichtet Krammig. Die Bundesdruckerei produziert alle Pässe und Ausweise zentral in Berlin. Aktuell dauert es etwa sechs Wochen, bis die Dokumente im Bürgerbüro eintreffen. Dazu kommen einige Tage für die Endbearbeitung im Bürgerbüro. Auch die Expresslieferungen bei Reisepässen sind mit fünf bis sieben Tagen zu kalkulieren.

Termine für die Beantragung von Pässen und Ausweisen können online auf www.offenbach.de gebucht werden.

Das Bürgerbüro hat im ersten Halbjahr 2022 bereits 11.860 Personalausweise und Kinder-Reisepässe ausgestellt. 2021 waren es insgesamt 19.080 Dokumente.

Informationen zur Beantragung von Reisedokumenten

Kinderreisepass: Der Kinderreisepass gilt für Kinder von null bis zwölf Jahren. Die Gebühr beträgt 13 Euro. Die Verlängerung kostet sechs Euro. Der Kinderreisepass ist jeweils für ein Jahr gültig. Für die Beantragung mitzubringen sind ein biometrisches Passbild und das abgelaufene Dokument, sofern vorhanden. Die Antragstellung muss durch beide Elternteile erfolgen, wobei ein Elternteil das Einverständnis schriftlich erklären kann.

Personalausweis: Der Personalausweis gilt für alle deutschen Staatsangehörige. Für Personen bis einschließlich 23 Jahre kostet die Beantragung 22,80 Euro. Der Personalausweis ist sechs Jahre gültig. Für Personen ab 24 Jahre fallen 37 Euro für die Beantragung an. Das Dokument ist zehn Jahre gültig. Für die Beantragung sind mitzubringen ein biometrisches Passbild und das abgelaufene Dokument, sofern vorhanden. Wird der Personalausweis für Kinder beantragt, ist die Antragstellung durch ein Elternteil ausreichend.

Reisepass: Der Reisepass gilt für alle deutschen Staatsangehörige. Für Personen bis einschließlich 23 Jahre kostet die Beantragung 37,50 Euro. Der Reisepass ist sechs Jahre gültig. Für Personen ab 24 Jahre fallen 60 Euro für die Beantragung an. Das Dokument ist zehn Jahre gültig. Für die Beantragung sind mitzubringen ein biometrisches Passbild und das abgelaufene Dokument, sofern vorhanden. Wird der Personalausweis für Kinder beantragt, muss die Antragstellung durch beide Elternteile erfolgen. Ein Elternteil kann das Einverständnis schriftlich erklären.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise