Wichtiger Hinweis zum Zahlungsverkehr der Stadt Offenbach am Main
02.10.2025
Ab dem 5. Oktober 2025 sind Banken und Zahlungsdienstleister verpflichtet, bei Überweisungen eine sogenannte Empfängerprüfung (Verification of Payee, VoP) durchzuführen. Dabei wird überprüft, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt.
Für eingehende Zahlungen an die Stadt Offenbach am Main gilt daher, dass als Kontoinhaberin ausschließlich die Bezeichnung „Stadt Offenbach am Main“ zu verwenden ist. Zusätze wie Amtsbezeichnungen oder Nummern können dazu führen, dass Zahlungen abgelehnt und verzögert werden. Die Bezeichnung „Stadtverwaltung Offenbach am Main“ wird bei der Sparkasse Offenbach allerdings zusätzlich auch weiterhin akzeptiert.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger sowie Geschäftspartner, ihre Unterlagen und Vorlagen entsprechend zu prüfen und anzupassen.