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Stadt Offenbach

Verpflichtungserklärung online einreichen

Ein Visum wird in der Regel erteilt, wenn der Lebensunterhalt während des Aufenthaltes in Deutschland gesichert ist. Bei der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Generalkonsulat vor Ort muss daher der Gast ausreichende finanzielle Mittel nachweisen.

Ist die Person nicht in der Lage ausreichende finanzielle Mittel gegenüber der Deutschen Auslandsvertretung nachzuweisen, so können Dritte (Verpflichtungsgeber) eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies setzt voraus, dass der Verpflichtungsgeber seine Bonität gegenüber der Ausländerbehörde nachweist.

Sie möchten einen Gast aus einem Nicht-EU-Land einladen? Dafür müssen Sie eine Verpflichtungserklärung ausfüllen. Dies können Sie bequem auch online erledigen.

Unter dem untenstehenden Link erhalten Sie zunächst eine Belehrung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung. Im Anschluss können Sie eine Verpflichtungserklärung gegenüber dem Ausländeramt der Stadt Offenbach abgeben / vorbereiten und per ePayment online bezahlen.

Folgende Bezahlmöglichkeiten werden von der Stadt Offenbach in der Anwendung angeboten: Visa- und Mastercard (inkl. Sicherheitsverfahren Verified by Visa / MasterCard Secure Code), Giropay, Paydirect und Paypal.

Beachten Sie bitte noch folgendes:

Die Verpflichtungserklärung kann nur von einer in Deutschland lebenden Person abgegeben werden. Sie wird grundsätzlich von der Ausländerbehörde entgegengenommen, die für den vorgesehenen Aufenthaltsort des ausländischen Besuchers zuständig ist. (Bundeseinheitliches Merkblatt des BMI Az.: M3-21002/20#7)

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