Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Der Weg in die Kita und Schule für geflüchtete Kinder aus der Ukraine

Nachdem Geflüchtete alle notwendigen Bescheinigungen und den Aufenthaltstitel erhalten haben, können die Kinder an einer Schule angemeldet werden. Das Aufnahme- und Beratungs-Zentrum in Stadt und Landkreis Offenbach ist für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die vor kurzem nach Deutschland eingereist sind, zuständig.

Kitas

Der Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO) betreibt alle städtischen Kitas. Neben den städtischen Kitas (EKO-Kitas) gibt es auch Kitas bei freien und kirchlichen Trägern. Die Anmeldung geschieht direkt in den dortigen Kitas.

Auf folgender Seite gibt es alle Informationen zu den Kitas und den Anmeldemöglichkeiten: 

Schule

Aufnahme- und Beratungs-Zentrum für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler

Das Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) in Offenbach am Main ist Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler mit keinen oder nur geringen Deutschkenntnissen, die aus dem Ausland in den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main zuziehen.

Sie haben Fragen? 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ABZ sind telefonisch über die Zentrale unter +49 69 80053-0 zu erreichen.

Oder Sie senden eine E-Mail an abz.ssa.offenbachkultus.hessende

Das Staatliche Schulamt hilft Ihnen weiter und berät telefonisch oder per Mail. 

Telefon: +49 69 80053-0 

Mail: poststelle.ssa.offenbachkultus.hessende

Schul-Anmeldung für die Jugendliche und Kinder bis 15 Jahren

Um Ihr Kind (bis 15 Jahre) an einer Schule in Stadt oder Kreis Offenbach anzumelden, füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus. Sie können die Unterlagen als Downloads der Anmeldung beifügen.

Für die Anmeldung brauchen Sie diese Unterlagen:

  • eine Kopie der Meldebescheinigung der Stadt, in der Sie wohnen
  • Kopien der Pässe oder Ausweise(der Kinder und eines Erziehungsberechtigten).

Schul-Anmeldung für Jugendlichen ab 16 Jahren

Jugendliche ab 16 Jahre melden sich bitte per E-Mail unter folgender Adresse an:

abz.ssa.offenbachkultus.hessende 

Schuleingangs- und Seiteneinsteiger-Untersuchung

Kinder und Jugendliche, die in Hessen eine Schule besuchen, erhalten eine Schuleingangs oder eine Seiteneinsteiger-Untersuchung. Die Schuleingangsuntersuchung findet bei Kindern vor Schuleintritt statt. Die Seiteneinsteigeruntersuchung ist für Kinder und Jugendlichen, die bereits die Schule besucht haben, aber z. B. zugezogen sind.
Die Eltern werden hierzu mit ihrem Kind in das Gesundheitsamt eingeladen. Ärzte im Gesundheitsamt führen eine allgemeine körperliche Untersuchung durch, prüfen, ob das Kind gut sehen und hören kann und fragen, ob es chronische Krankheiten gibt. Diese Untersuchung ist sehr wichtig für die Kinder, aber auch für die Eltern. So können mögliche Krankheiten oder Beschwerden frühzeitig erkannt werden und das Kind kann notwendige Therapien erhalten und gezielte gefördert werden. Falls besondere Einschränkungen (wie chronische Krankheiten oder eine Behinderung) vorliegen, werden diese der Schule mitgeteilt. Nur so können diese Einschränkungen berücksichtigt werden und die Kinder erhalten eine Unterstützung im Schulalltag.
In Deutschland besteht für den Besuch der Schule außerdem eine Impfpflicht gegen die Masernerkrankung. Wenn die Kinder noch nicht gegen Masern geimpft sind, werden die Eltern vor Ort über die Impfung beraten und in Einzelfällen kann die Impfung direkt am Untersuchungstermin nachgeholt werden.

Bitte nehmen Sie den Termin für die Seiteneinsteiger-Untersuchung wahr, denn so erhält ihr Kind einen möglichst guten Start in die Schule. Sollten Sie an dem Termin verhindert sein, bittet das Gesundheitsamt unbedingt um eine frühzeitige Absage, damit der Termin wieder vergeben werden kann.



Newsletter abonnieren

Bleiben Sie mit dem Newsletter "Ehrenamt" informiert über Themen zur Vereinsarbeit, Angebote, Wissenswertes und Qualifizierungen.

Jetzt anmelden

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise