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Stadt Offenbach

Krankheiten und Infektionen in der Kita

Wie merken Sie, dass Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht die Kita besuchen, sondern zu Hause bleiben sollte? Welche Krankheiten erfordern welche Maßnahmen? Und welche Impfungen sind angezeigt?

Erkrankung des Kindes oder der Familien

Bei Erkrankungen und insbesondere bei Auftreten von ansteckenden Krankheiten des Kindes oder in dessen Familie, sind die Sorgeberechtigten zu umgehender Mitteilung an das Kita-Leitungsteam verpflichtet. In diesen Fällen darf das Kita-Leitungsteam verlangen, dass das Kind erst wieder die Kita besuchen darf, wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.

Sofern das Kind wegen Krankheit an einem bestimmten Tag oder über einen längeren Zeitraum die Kita nicht besuchen kann, ist die Leitung der Kita bis spätestens 9:00 Uhr am ersten Abwesenheitstag hierüber zu informieren.

Das Kita-Leitungsteam ist berechtigt, die Betreuung eines Kindes bei offensichtlichen Krankheitssymptomen, die der Pflege durch die Sorgeberechtigten bedürfen, abzulehnen. Falls sich dies im Laufe des Tages entwickelt, werden Sie von der Kita kontaktiert und aufgefordert, Ihr Kind abzuholen.

Hier finden Sie ein PDF der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, mit einem groben Überblick, bei welchen Beschwerden ihr Kind lieber zu Hause bleiben sollte:

Welche Krankheiten erfordern welche Maßnahmen?

In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Infektionskrankheiten können sich hier besonders leicht ausbreiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen.

Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass ein Kind nicht in die Kita, die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung gehen darf, wenn es an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt ist oder ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht. Bei einigen Infektionen ist es sogar möglich, dass Ihr Kind die Krankheitserreger nach durchgemachter Erkrankung (oder seltener: ohne selbst krank gewesen zu sein) ausscheidet. Nach dem Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass diese Kinder nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der festgelegten Schutzmaßnahmen wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen. Bei manchen besonders schwerwiegenden Infektionskrankheiten muss Ihr Kind bereits dann zu Hause bleiben, wenn eine andere Person bei Ihnen im Haushalt erkrankt ist oder der Verdacht auf eine dieser Infektionskrankheiten besteht.

Natürlich müssen Sie die genannten Erkrankungen nicht selbst erkennen können. Aber Sie sollten bei einer ernsthaften Erkrankung Ihres Kindes ärztlichen Rat in Anspruch nehmen (zum Beispiel bei hohem Fieber, deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen und anderen ungewöhnlichen oder besorgniserregenden Symptomen). Ihr*e Kinderärzt*in wird Ihnen darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die nach dem Infektionsschutzgesetz den Besuch einer Kita verbietet.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Infektionsschutzgesetzt:

Mitteilungspflicht an die Kitas

Falls bei Ihrem Kind aus den zuvor genannten Gründen ein Besuchsverbot besteht, informieren Sie die Kita bitte unverzüglich darüber und über die vorliegende Krankheit. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet und tragen dazu bei, dass der EKO zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung von Krankheiten ergreifen kann.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren*Ihre Ärzt*in oder an das Gesundheitsamt. Auch die Mitarbeiter*innen der Kita Ihres Kindes helfen Ihnen gerne weiter.

Schutzimpfungen für Ihr Kind

Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.B. Masern, Mumps und Windpocken).

Gegen einige der Krankheiten stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Hier finden Sie die alle Empfehlungen zu Impfungen auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts:


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