Kita-Jahr und Schließzeiten
Das Kita-Jahr beginnt jeweils am ersten Schultag nach den hessischen Sommerferien und endet am letzten Tag der hessischen Sommerferien im Folgejahr.
Während der gesetzlich festgelegten Sommerferien in Hessen werden alle Tageseinrichtungen zeitlich versetzt für jeweils 3 Wochen geschlossen. Das heißt, die EKO-Kita, die ihr Kind besucht, hat entweder in den ersten 3 Wochen der schulischen Sommerferien geschlossen oder in den letzten 3 Wochen der Sommerferien.
Auch zwischen Weihnachten und Neujahr sind die Tageseinrichtungen für Kinder geschlossen, außerdem an allen gesetzlichen Feiertagen, die in Hessen gelten.
In jeder Kita gibt es darüber hinaus „pädagogische Tage“. Dies bedeutet für die Kinder und ihre Familien, dass die Einrichtung an diesen Tagen nicht für die Betreuung zur Verfügung steht. Auch dies sind also Schließtage. Die pädagogischen Tage werden zur intensiven Reflexion der Arbeit und stetigen Verbesserung der Betreuungsqualität genutzt.
Das gesamte Personal nimmt an verpflichtenden dienstlichen Veranstaltungen (z.B. Weiterbildung, Betriebs- oder Personalversammlung) teil. Nach Möglichkeit bietet der EKO an diesen Tagen Notdienste für Kinder von Sorgeberechtigen an, die aus beruflichen Gründen und mangels anderer Alternativen eine Betreuung ihrer Kinder an diesen Tagen nicht organisieren können. Dies ist direkt mit dem Kita-Leitungsteam der Kita zu besprechen.
Über die Schließzeiten werden die Sorgeberechtigten rechtzeitig von der Kita, die ihr Kind besucht, informiert.
Bringen und Abholen der Kinder
Alle Kinder sollen die Kita regelmäßig besuchen. Sie sollen spätestens zu der Uhrzeit eintreffen, die durch die jeweilige Einrichtung vorgegeben wird. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme der Kinder durch das Personal nach Betreten der Kita und endet, sobald die Kinder der Obhut der Sorgeberechtigten übergeben wurden beziehungsweise sobald sie das Gelände der Kita verlassen haben (dies ist bei Hortkindern und Ganztagsklassenkindern der Fall, die je nach Absprache selbständig kommen und gehen dürfen).
Die Sorgeberechtigten erklären bei der Aufnahme des Kindes in die Kita schriftlich, welche Personen außer ihnen selbst noch zur Abholung des Kindes berechtigt sind. Weitere Personen können nachträglich direkt bei dem Kita-Leitungsteam angemeldet werden.
Sofern das Kind an einem bestimmten Tag nicht in die Kita kommen kann, ist das Kita-Leitungsteam der Kita bis spätestens 9:00 Uhr hierüber zu informieren. Wenn das Kind die Kita über einen längeren Zeitraum nicht besuchen kann, ist das Kita-Leitungsteam darüber bis spätestens 9:00 Uhr am ersten Abwesenheitstag zu informieren.
Was kostet ein EKO-Kitaplatz?
Das Land Hessen gewährt seit dem 1. August 2019 den Familien von Kindern ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt eine sechsstündige Beitragsfreistellung. Das heißt, Kinder dieser Altersgruppen können jeden Tag 6 Stunden kostenlos einen Kindergarten besuchen. Diese Familien können im EKO bis zu 4 weitere Betreuungsstunden dazu buchen.
Die Familien von Krippenkindern (bis zum 3. Lebensjahr) und die Familien von Hort-/Ganztagsklassen-Kindern müssen den vollen Beitrag für die von ihnen gewünschten Betreuungsstunden selbst finanzieren. Sofern das Familieneinkommen zur Entrichtung des Beitrags nicht ausreicht, können Anträge auf Beitragsermäßigung oder -erlass gestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt durch das Jugendamt.
Die Beiträge gliedern sich in einen Betreuungsbeitrag und einen Essensbeitrag – in Stufe I in Krippe und Kindergarten wird anstelle des Essens- ein Getränkegeld erhoben. Für die Kinder, die in einem Hort oder im Ganztagsklassenmodell betreut werden, ist die Teilnahme am Essen verpflichtend. Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahme des Kindes und erlischt nur durch fristgerechte Abmeldung oder Ausschluss. Die Beiträge (Betreuungs- und Essensbeitrag) müssen bis zum Ersten eines jeden Monats für den kommenden Monat gebührenfrei bei der Stadtkasse eingegangen sein. Die Beiträge sind bei vorübergehender Schließung (zum Beispiel Ferien, Feiertage, Fortbildungen, Streik usw.) weiterzuzahlen.
Aktuelle Beitragsordnung für die EKO-Kitas der Stadt Offenbach:
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Für Kinder im Kindergarten |
1.Kind |
2. Kind |
3. und weitere Kinder |
Stufen |
|
Teilzeitplätze bis 5 Stunden |
0,00* |
0,00 |
0,00 |
K I |
|
Teilzeitplätze bis 6 Stunden |
0,00* |
0,00 |
0,00 |
K II |
|
2/3 Plätze bis 7 Stunden |
22,60 |
11,30 |
5,65 |
K III |
|
Ganztagsplätze bis 8,5 Stunden |
56,50 |
28,25 |
14,13 |
K IV |
|
Ganztagsplätze bis 44,5 Wochenstunden (durchschnittlich 8 Stunden 54 Minuten pro Tag) |
65,54 |
32,77 |
16,39 |
K V |
|
Ganztagsplätze bis 10 Stunden* |
90,40 |
45,20 |
22,60 |
K VI |
|
Ganztagsplätze bis 12 Stunden* |
135,60 |
67,80 |
26,00 |
K VII |
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Für Kinder im Hort |
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|
Teilzeitplätze bis 5 Stunden |
94,00 |
47,00 |
26,00 |
H I |
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Teilzeitplätze bis 6 Stunden |
109,00 |
55,00 |
26,00 |
H II |
|
Für Kinder, die einen Krippenplatz belegen |
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|||
|
Teilzeitplätze bis 5 Stunden |
122,00 |
61,00 |
26,00 |
U I |
|
Teilzeitplätze bis 6 Stunden |
135,60 |
67,80 |
26,00 |
U II |
|
2/3 Plätze bis 7 Stunden |
170,00 |
85,00 |
26,00 |
U III |
|
Ganztagsplätze bis 8,5 Stunden |
188,00 |
94,00 |
26,00 |
U IV |
|
Ganztagsplätze bis 44,5 Wochenstunden (durchschnittlich 8 Stunden 54 Minuten pro Tag) |
226,00 |
113,00 |
26,00 |
U V |
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Ganztagsplätze bis 10 Stunden* |
249,00 |
124,50 |
26,00 |
U VI |
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Ganztagsplätze bis 12 Stunden* |
272,00 |
136,00 |
26,00 |
U VII |
* wird im EKO nicht in allen Einrichtungen angeboten
Erläuterungen und Definitionen:
Die Betreuungsstufen treffen keine Festlegung darüber, welche Öffnungszeiten eine Einrichtung vorhält. Die Kitaträger in Offenbach sind frei in der Gestaltung ihrer Öffnungszeiten.
Alle Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben einen Anspruch auf 6 freigestellte Stunden am Tag, unabhängig von der Öffnungszeit der Einrichtung.
Für einen Teilzeitplatz von bis zu 6 Stunden werden die Eltern von einem Stundensatz in Höhe von 22,60 € freigestellt (maximal 135,60 € bei 6-stündiger Betreuung). Für jede weitere gebuchte Betreuungsstunde wird der gleiche Betrag erhoben.
Bei einer Betreuungszeit, die über 12:00 Uhr hinausgeht, wird ein Essensgeld erhoben. Das Essensgeld beträgt 100 € / Monat. Für eine Betreuungszeit bis max. 12:00 Uhr wird ein Getränkegeld von 15 € / Monat erhoben. Das Essens- und Getränkegeld wird elf Mal im Jahr erhoben. Der eine Monat im Jahr, in dem diese Beiträge nicht erhoben werden, liegt in den hessischen Sommerferien und somit in der Sommerschließzeit der EKO-Kitas.
Für die Festsetzung der Ermäßigung in allen Tarifen für 2., 3. und weitere Kinder werden alle Geschwisterkinder, die Tageseinrichtungen für Kinder (Kitas) der Jugendhilfe in Offenbach am Main besuchen sowie Geschwisterkinder in Tagespflege berücksichtigt. Diese Ermäßigung wird nur für Kinder gewährt, die in Offenbach ihren gewöhnlichen Aufenthalt, i.d.R. Erstwohnsitz, haben und bei denen der Nachweis zu einem betreuten Geschwisterkind erfolgt ist.
Anmeldung und Abmeldung des Kitaplatzes
Die Aufnahme von Kindern in richtet sich grundsätzlich nach dem Kitajahr. Dieses beginnt am ersten Schultag nach den hessischen Sommerferien und endet am letzten Tag der hessischen Sommerferien im Folgejahr. Kinder können aber auch unterjährig zum 1. oder 16. eines Monats aufgenommen werden.
Abmeldungen sind nur zum Ende eines Kalendermonats möglich. Die Abmeldung muss spätestens zum letzten Arbeitstag des Vormonats der EKO-Platzverwaltung schriftlich vorliegen. Abmeldungen sind nach dem 31.03. des laufenden Kalenderjahres nur bei voller Beitragsübernahme bis zum Ende des Kitajahres möglich. Auf die Beitragsfortzahlung wird verzichtet, wenn der Platz wieder belegt werden konnte. Abmeldungen von Hort und Ganztagsklasse (GTK) sind nur im Einvernehmen mit der Schule möglich.
Ausnahmen für diese Regelungen liegen in folgenden Fällen vor:
- Verlegung des Hauptwohnsitzes der Eltern in eine andere Gebietskörperschaft,
- Langzeiterkrankung des Kindes oder ein außerordentliches Lebensereignis des Kindes, welches einen Besuch des Kindes in der Kita voraussichtlich bis zum Ende des Kitajahres ausschließt (ärztlicher oder anderer Nachweis notwendig).
Kita-Ordnung
Bitte lesen Sie gerne unsere Kita-Ordnung, die Sie hier als PDF herunterladen können: