Was kostet ein Platz in einer Kita?
Die Förderung von Kindertagesstätten (Kitas) durch die Stadt Offenbach erfolgt für alle Einrichtungen, die die einheitliche Beitragsordnung anerkennen. Bezüglich der Beitragshöhe ist es für Sie als Eltern gleichgültig, bei welchem Träger Ihr Kind in Offenbach versorgt wird. Dies gilt sowohl für alle städtischen als auch die freien Einrichtungen. Ebenfalls einheitlich ist die Höhe des Essens- bzw. Getränkegeldes (ohne Mittagessen).
Das Land Hessen gewährt seit dem 1. August 2019 den Familien von Kindern ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt eine sechsstündige Beitragsfreistellung. Das heißt Kinder dieser Altersgruppen können jeden Tag 6 Stunden kostenlos eine Kita besuchen. Diese Familien können im EKO bis zu 4 weitere Betreuungsstunden dazu buchen.
Die Familien von Krippenkindern (bis zum 3. Lebensjahr) und die Familien von Hort-/Ganztagsklassen Kindern müssen den vollen Beitrag für die von ihnen gewünschten Betreuungsstunden selbst finanzieren. Sofern das Familieneinkommen zur Entrichtung des Beitrags nicht ausreicht, können Anträge auf Beitragsermäßigung oder -erlass gestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt durch den EKO im Auftrag des Jugendamtes.
Die Beiträge gliedern sich in einen Betreuungsbeitrag und einen Essensbeitrag. Für die Kinder, die in einem Hort oder im Ganztagsklassenmodell betreut werden, ist die Teilnahme am Essen verpflichtend.
Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahme des Kindes und erlischt nur durch fristgerechte Abmeldung oder Ausschluss. Die Beiträge (Betreuungs- und Essensbeitrag) müssen bis zum Ersten eines jeden Monats für den kommenden Monat gebührenfrei bei der Stadtkasse eingegangen sein. Die Beiträge sind bei vorübergehender Schließung (zum Beispiel Ferien, Feiertage, Fortbildungen, Streik usw.) weiterzuzahlen.
Aktuelle Beitragsordnung für die Kitas der Stadt Offenbach
Für einen Teilzeitplatz von bis zu 6 Stunden werden die Eltern vom Stundensatz in Höhe von 22,60 Euro freigestellt (maximal 135,60 Euro bei 6-stündiger Betreuung). Für jede weitere gebuchte Betreuungsstunde wird der gleiche Betrag erhoben.
Bei einer Betreuungszeit, die über 12:00 Uhr hinausgeht, wird ein Essensgeld erhoben. Das Essensgeld beträgt 80 Euro pro Monat. Für eine Betreuungszeit bis max. 12:00 Uhr wird ein Getränkegeld von 12 Euro pro Monat erhoben. Das Essens- und Getränkegeld wird elf Mal im Jahr erhoben. Die Reduzierung erfolgt jeweils im Ferienmonat (Juli oder August).
Eine Familienentlastung ergibt sich im Einzelfall nach § 90 SGB VIII.
Für die Festsetzung der Ermäßigung in allen Tarifen für das 2., 3. und weitere Kinder werden alle Geschwisterkinder, die Tageseinrichtungen für Kinder in Offenbach am Main besuchen sowie Geschwisterkinder in Tagespflege berücksichtigt. Diese Ermäßigung wird nur für Kinder gewährt, die in Offenbach ihren Erstwohnsitz haben.