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Stadt Offenbach

Bewerben als Kindertagespflegeperson

Interesse an einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson? Auf dieser Seite gibt es Informationen zum Berufsbild der Kindertagespflege, wie man Kindertagespflegeperson in der Stadt Offenbach werden kann, warum und wie der Fachdienst die Eignung als Kindertagespflegeperson prüft.

Was bedeutet es, als Kindertagespflegeperson zu arbeiten?

Kindertagespflegepersonen sind ein wichtiger Bestandteil des Betreuungsangebotes der Stadt Offenbach. Sie betreuen vorrangig Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren und in manchen Fällen auch über den dritten Geburtstag hinaus. In der Regel findet die Betreuung in den privaten Räumen der Kindertagespflegeperson statt, kann aber ebenso in angemieteten Räumen erfolgen. Eine Kindertagespflegeperson arbeitet vertrauensvoll mit den Familien ihrer Betreuungskinder zusammen und steht mit ihnen stets in engem Austausch. Die Familiennähe, die häusliche Umgebung sowie die kleine Betreuungsgruppe zeichnen die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson aus. 

Kindertagespflegepersonen in Offenbach sind selbstständig tätig. Sie kümmern sich eigenständig um alle steuer- und versicherungsrelevanten Themen und sind verantwortlich für jegliche Formalitäten rund um die Betreuung der ihnen anvertrauten Kinder. Hierfür sind gewisse EDV-Kenntnisse notwendig. 

Gleichzeitig stehen sie in engem Kontakt zum Fachdienst der Stadt Offenbach, welcher ihnen nicht nur die für die Tätigkeit notwendige Pflegeerlaubnis erteilt und für die Auszahlung ihrer Geldleistungen zuständig ist, sondern auch in allen Anliegen beratend und unterstützend zur Verfügung steht. 

Weitere Informationen zum Thema Selbstständigkeit in der Kindertagespflege finden Sie unter "Infos für Kindertagespflegepersonen" beim Abschnitt "Selbständigkeit und Erhalt der Pflegeerlaubnis" oder Sie erhalten diese bei unserer nächsten Infoveranstaltung. 

Wie kann ich mich als Kindertagespflegeperson bewerben?

Im Februar 2024 haben elf Personen ihre Qualifizierung als Kindertagespflegeperson abgeschlossen.

Eine Kindertagespflegeperson muss zunächst einen Qualifizierungskurs erfolgreich absolvieren. Zu diesem wird zugelassen, wer das vorherige Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat. 

Das Bewerbungsverfahren besteht aus mehreren Schritten:

  1. Einreichen einer schriftlichen Bewerbung (Motivationsschreiben + Lebenslauf + Sprachstandnachweis oder deutscher Schulabschluss).
  2. Eignungseinschätzungsgespräch - Prüfung der persönlichen Geeignetheit der Bewerber*innen.
  3. Hausbesuch erste Begehung - Prüfung der räumlichen Geeignetheit.
  4. Hospitation in einer Krippe/Krabbelstube absolvieren (40 Stunden).
  5. Einreichen aller notwendigen Unterlagen durch die Bewerber*innen - Führungszeugnisse, ärztliches Gesundheitszeugnis, Hospitationsnachweis und -beurteilung.

Bevor Bewerber*innen ihre Unterlagen einsenden, sollten sie jedoch vorab mit dem/der Vermieter*in klären, inwieweit diese*r einverstanden ist, dass in den Räumen eine Kindertagespflegestelle betrieben wird.

Sofern aktuell kein neuer Kurs geplant ist, können Interessierte gerne den Interessent*innen-Bogen vollständig ausfüllen und an fachberatung-kitpoffenbachde mailen. Die Fachberatung informiert dann, sobald ein neuer Kurs ansteht.

Warum und wie prüft der Fachdienst meine Eignung?

Kindertagespflegepersonen müssen sich laut § 43 Abs. 2 SGB VIII "durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben."

Kindertagespflegepersonen müssen derzeit zusätzlich zu der Grundqualifikation folgende Nachweise gegenüber dem Fachdienst erbringen:

  • Erste Hilfe in Kindernotfällen,
  • Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz und Lebensmittelhygieneverordnung,
  • Führungszeugnis aller im Haushalt lebender Erwachsenen,
  • Eignung der räumlichen Voraussetzung zur Betreuung eines Kindes,
  • Ärztliche Bescheinigung über die körperliche Eignung und ausreichenden Schutz gegen Masern,
  • Darstellung der eigenen Motivation und Eignung in Gesprächen mit dem Fachdienst Kindertagespflege,
  • Darstellung der Gestaltung der Kindertagespflegestelle in einem schriftlichen Konzept,
  • Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Kinderrechte sowie Schutz bei Anzeichen der Kindeswohlgefährdung.

Wenn diese Nachweise erbracht wurden, geht man davon aus, dass eine Kindertagespflegeperson geeignet ist und sie erhält eine Pflegeerlaubnis für 5 Jahre. Danach wird die Eignung erneut überprüft, um eine neue Pflegeerlaubnis zu erteilen.

Nur wenn es Hinweise auf Zweifel hinsichtlich der Eignung gibt (zum Beispiel durch Beschwerden von Eltern oder fehlende Bereitschaft notwendige Sicherheitsmaßnahmen zu erfüllen), hat die Fachberatung eine kontrollierende Aufgabe. Dabei geht es maßgeblich um das Sicherstellen des Kinderschutzes. 

Die Fachberatung hat also im Regelfall eine beratende, unterstützende Rolle für die Qualitätssicherung der Kindertagespflegeperson, zum Beispiel indem sie die Aufbauqualifikationen, Supervisionen und ähnliche Unterstützungsangebote organisiert und als Ansprechpartner für Fragen in regelmäßigem Kontakt mit der Kindertagespflegeperson ist. 


Fachdienst Kindertagespflege

Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang

Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111

Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprache im 6. Obergeschoss: Donnerstag: 14 bis 16 Uhr

Dienstags ist eine persönliche Vorsprache nach vorheriger telefonischer Ankündigung unter 069 8065-3287 möglich.

Telefonische Erreichbarkeit der Fachberatung: Montag und Dienstag 9 bis 12 Uhr 

Telefonische Erreichbarkeit der Verwaltung: Dienstag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr

Fachberatung: Astrid Flöritz, Christine Külzer, Katarzyna Marx.

Verwaltung: Nicole Kreis, Claudia Werum

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