Kinderschutz
Überblick
Das Kinderschutzkonzept für Kindertagespflegepersonen in Offenbach am Main geht ein auf
- Kinderrechtsschutz: Kindertagespflegestellen sollte Orte zum Wohlfühlen sein. Hierfür orientieren sich diese an den Kinderrechten (Einführung Seite 4 bis 6 sowie Leitfaden Seite 19 bis 24)
- Institutionellen Kinderschutz: Kindeswohlbeeinträchtigungen durch Kindertagespflegepersonen sollen möglichst frühzeitig erkannt werden, damit neue pädagogische Strategien entwickelt werden können. Dies ist nur möglich, wenn eine Kultur vorhanden ist, die Beschwerden als Chance begreift und aufzeigt, dass nicht alles gleich "schlimm" ist (Seite 7 bis 11). Und es bedarf eines klar strukturierten Umgangs mit vermuteten Gefährdungen durch Kindertagespflegepersonen (Seite 14 bis 16)
- Intervenierender Kinderschutz: hier wird darauf eingegangen, was die Kindertagespflegeperson gemäß §8a SGBVIII bei Kindeswohlgefährdungen durch Eltern oder Andere tun muss, um die Kinder zu schützen (Überblick Seite 12 und 13 sowie Arbeitshilfen Seite 25 bis 49)
Es bildet eine wichtige Orientierung und ist die Grundlage der Selbstverpflichtung zum Kinderschutz, die Sie alle unterzeichnet haben und die Teil Ihrer fachlichen Eignung ist.
Anhänge und Aktualisierungen zum Download finden Sie bei "Arbeitshilfen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung".
Die unterschiedlichen Reichweiten von Kinderschutz und entsprechende Zusammenhänge werden auch in der Präsentation von Prof. Jörg Maywald aus dem "Fachforum Kinderschutz" des HKTB vom 30.01.2025 zusammengefasst dargestellt.
Kinderrechtsschutz
Um Kinderrechte umzusetzen, braucht es eine gefestigte Haltung dazu und eingespielte (Interkations)Strukturen im Alltag.
Die Präsentation von Laura Lundy zeigt auf, wie eingeschränkt Kinderrechtsschutz von uns Erwachsenen oft gedacht wird und wie das Konzept von RAUM, STIMME, PUBLIKUM, EINFLUSS dazu beitragen kann, die Kinderrechte mehr zu beachten.
Was Adultismus bedeutet und inwiefern es Kinderrechte einschränkt, erfahren Sie in diesem Video.
Partizipation
Eine Haltung von Kindertagespflegepersonen, die es als selbstverständlich ansieht, dass sowohl Eltern als auch Kinder Mitbestimmungsrechte (Partizipation) haben, schützt Kinder vor Machtmissbrauch und Willkür.
Daher gibt es viele Angebote des BVKTP, die Kindertagespflegepersonen nutzen können, um sich näher mit diesem Thema zu befassen.
Wie Partizipation ganz konkret im Alltag der Kindertagespflege gelingen kann, wird hier aufgezeigt.
Dieser Selbstevaluationsbogen kann dazu dienen, zu überprüfen ob und wo Beteiligung in Ihrer Pflegestelle bereits gut umgesetzt wird.
Dieser Leporello kann genutzt werden, um Eltern darüber zu informieren, wie Partizipation in Ihrer Pflegestelle umgesetzt wird.
Wer sich ganz intensiv mit dem Thema Partizipation befassen möchte, hat in dieser kostenlosen online-Fortbildung Gelegenheit dazu.
Arbeitshilfen bei (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung
Das Kinderschutzkonzept kann immer mal wieder kleinen Veränderungen unterliegen. Hier finden Sie die jeweiligen Aktualisierungen zum Download - bitte nutzen Sie, wie in der Schulung beschrieben, nur noch diese statt der alten.
Seit 2023 haben sich folgende Teile verändert:
- Ablaufschema Kinderschutz (Seite 13 im Konzept)
- Ablaufschema Beschwerdemanagement (Seite 15 im Konzept)
- Dokumentation zum Fallverlauf (Anlage 2) (Seite 37-40 im Konzept)
- Ablaufschema Kinderschutz_Stand 01.2025PDF-Datei227,53 kB
- Beschwerdemanagement Ablaufschema 04.2025PDF-Datei880,38 kB
- Anlage 1_ Einschätzung von KindeswohlgefährdungPDF-Datei151,00 kB
- Anlage 2_neu_Dokumentation FallverlaufPDF-Datei73,38 kB
- Anlage 3_Checkliste Vorbereitung Elterngespräch.pdfPDF-Datei704,41 kB
- Anlage 4_Protokoll ElterngesprächPDF-Datei72,87 kB
- Anlage 5_Meldung an JugendamtPDF-Datei111,98 kB
- Anlage 6_ISEF-ListePDF-Datei28,36 kB
Zur vertiefenden Auseinandersetzung mit dem Auftrag für Kindertagespflegepersonen nach §8a im Kinderschutz empfehlen wir die Videos von Dipl.-Psych. Peter Lenz.