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Stadt Offenbach

Infos für Kindertagespflegepersonen

Die Tätigkeit in der Kindertagespflege ist interessant, aber auch herausfordernd. Als Kindertagespflegeperson ist man Erzieherin, Verwaltungskraft und Hauswirtschaftskraft in einem.

Neben der eigentlichen Arbeit mit den Kindern, arbeiten Kindertagespflegepersonen eng mit den Eltern in einer Erziehungspartnerschaft zusammen - diese sind also ihre wichtigsten Ansprechpartner. Zudem gehen Kindertagespflegepersonen eine Kooperation mit dem Fachdienst der Stadt Offenbach ein. Hier finden diese einen Ansprechpartner zu allen Fragen rund um die Kindertagespflege, haben aber auch eine Mitteilungspflicht dem Fachdienst gegenüber.

Ansprechpartner*innen im Fachdienst

Die Verwaltungs-Mitarbeiterinnen im Fachdienst informieren zu "Sach"-Fragen rund um: 

  • Anmeldung, Abmeldung, Kündigungsfristen;
  • Schließzeiten und Krankmeldungen;
  • Bescheinigungen für die Steuererklärung;
  • Berechnung und Auszahlungen von laufenden Geldleistungen sowie
  • Zuschüsse zu Krankenkasse, Rentenkasse, Unfallversicherung BGW.

Die Fachberatung im Fachdienst informiert zu "pädagogischen" Fragen rund um: 

  • Eingewöhnung, Entwicklung von Kindern, Wechsel des Betreuungsverhältnisses etc.,
  • inhaltliche Anerkennung externer Fortbildungen,
  • Konflikte im bestehenden Betreuungsverhältnis und Beschwerden,
  • Verdacht auf Kindeswohlgefährdung etc. und
  • ist Ansprechpartner für alle individuellen Anliegen fachlicher Art.

Manchmal gibt es Schnittmengen der Bearbeitung - bei Unsicherheiten einfach fragen.

Finanzielle Förderung der Betreuung

Die Kindertagespflegeperson erhält nach § 23 SGB VIII eine Geldleistung aus öffentlichen Mitteln. Dies nennt man finanzielle Förderung in der Kindertagespflege. Diese setzt sich zusammen aus:

  • den Sachaufwendungen für das Kind, z.B. für Verpflegung, Spielzeugmaterialien, Verbrauchskosten, wie Miete, Wasser, Strom
  • einen leistungsgerechten Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung der Kindertagespflegeperson
  • Sozialleistungen für eine nachgewiesene, angemessene Unfallversicherung der Kindertagespflegeperson
  • der Hälfte des Beitrages für eine angemessene und nachgewiesene Alterssicherung, Kranken- und Pflegeversicherung. 

Alle wesentlichen Informationen zur Förderung der Betreuung von Kindern sind in der Satzung der Stadt Offenbach festgelegt. 

Um die Förderung zu erhalten, müssen Kindertagespflegepersonen die entsprechenden Informationen dem Fachdienst schicken.

Zum Erhalt der hälftigen Erstattung der Versicherungsleistungen benötigen wir den Bescheid der Versicherung und einen Nachweis über die geleistete Zahlung. Alle wesentlichen Informationen, wie die laufenden Geldleistungen für die betreuten Kinder bezogen werden können, sind auf der Seite Rahmenbedingungen unter dem Stichwort "An- und Abmeldung" zu finden:

Eine Übersicht, welche Auszahlungen Kindertagespflegepersonen (abhängig vom Pflegesatz und dem betreuten Stundenumfang) erhalten, sind hier zu finden: 

Fachliche Weiterqualifikation

Einige Kindertagespflegepersonen haben in 2023 die Qualifikation als Marte-Meo-Practitioner absolviert

Der Fachdienst Kindertagespflege bietet in Kooperation mit der vhs Offenbach jährlich ein Fortbildungsprogramm an, an dem die Kindertagespflegepersonen der Stadt Offenbach kostenlos teilnehmen können. Hier werden Fortbildungen zu pädagogischen Themen angeboten.

Zudem ist es auch möglich externe Kurse bei anderen Anbietern vor Ort und online zu belegen. Hierzu ist vorab eine kurze Klärung, ob der Kurs vom Fachdienst anerkannt wird, erforderlich. Mindestens 50 Prozent der Kurse sollen in Präsenzveranstaltungen gewährleistet werden. 
 
Die Kindertagespflegepersonen haben außerdem die Möglichkeit, kostenlos an 8 Supervisionssitzungen pro Jahr in einer festen Gruppe teilzunehmen.

Neben den regulären Fortbildungen finden alle zwei Jahre Schulungen zum Kinderschutz sowie Hygiene- und Infektionsschutzbelehrungen statt. 

Selbständigkeit und Erhalt der Pflegeerlaubnis

Kindertagespflegepersonen arbeiten als freiberuflich selbstständig tätige Kindertagespflegepersonen. 
Damit bestimmen sie selbst z.B. über ihre Arbeits- und Schließzeiten, die Gestaltung der Räume und des Tagesablaufes, ihr Konzept und die pädagogischen Schwerpunkte ihrer Arbeit. 

Sie entscheiden selbst, welche Kinder sie aufnehmen möchten und berücksichtigen dabei z.B. welche Kinder in die Gruppe passen oder ob eine gute gemeinsame Basis für die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern vorhanden ist. 

Als freiberuflich selbstständige Kindertagespflegeperson sind sie zudem selbst verantwortlich für die administrativen Aufgaben in der Kindertagespflege wie z.B.

  • das Ausfüllen und die Abgabe der erforderlichen Formulare zur Betreuung der Kinder
  • die Buchführung und Kalkulation der Pflegestelle 
  • den Bereich Steuern und Versicherungen (Anmeldung, Abrechnung, Steuererklärung)
  • die Einhaltung der gültigen Vorgaben zum Datenschutz bei Formularen und im Umgang mit Fotos und Medien

Steuern

Die Einnahmen nach §23 SGB VIII sind gemäß § 18 EStG steuerpflichtige Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Sie müssen per Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt angezeigt werden.
Es empfiehlt sich zu Beginn der Tätigkeit mit dem Finanzamt eine Vorauszahlung zu vereinbaren. In den Folgejahren ist hierfür das Einkommen des Vorjahres Grundlage.

Um die Ein- und Ausnahmen im Überblick zu behalten und auch gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können, gibt es verschiedene Hilfsmittel. 

Hier finden Sie als Beispiel eine Kalkulationstabelle. Bitte beachten Sie: Eine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier ausgewiesenen Ergebnisse kann nicht übernommen werden.

Sozialversicherungen

Kindertagespflegepersonen sind aufgrund ihrer selbstständigen Tätigkeit verpflichtet, sich bei den gesetzlichen Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung) anzumelden. Entsprechend des Einkommens gibt es hier verschiedene Möglichkeiten der Absicherung, die mit dem jeweiligen Versicherungsträger im Einzelfall zu klären sind. Der Jugendhilfeträger erstattet die Hälfte der regulären Versicherungsbeiträge. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der privaten Absicherung.

Unfallversicherung

Kindertagespflegepersonen, die in der öffentlich geförderten Kindertagespflege tätig sind, haben ebenfalls Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Sie können  sich über die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege) anmelden, die regulären Beiträge werden durch das Jugendamt erstattet.

Haftpflichtversicherung

Es empfiehlt sich für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Prüfen Sie die Möglichkeit, ob in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson mit abgesichert werden kann.  

Arbeitslosenversicherung

In den ersten drei Monaten nach Beginn der Tätigkeit, ist es möglich eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abzuschließen, um Ausfälle in der Kindertagespflege abzusichern. 

Der Bundesverband für Kindertagespflege informiert dazu hier:

Räume und Sicherheit

Voraussetzung für eine Pflegeerlaubnis sind kindgerechte Räume. Die Räume müssen taghell, belüftbar, beheizbar und entsprechend § 29 HKJGB rauchfrei sein sowie die Sicherheit der Kinder gewährleisten. Zudem sollten sie anregend und entwicklungsfördernd gestaltet sein.

Bei Erteilung der Pflegeerlaubnis und deren Verlängerung alle 5 Jahre werden die Räume auf ihre Sicherheit durch die Fachberatung überprüft. Die Kindertagespflegepersonen verpflichten sich zudem regelmäßig ihre Pflegestelle auf relevante Sicherheitsmängel zu überprüfen und Maßnahmen zu deren Beseitigung zu ergreifen. 

Die verpflichtenden Sicherheitsstandards sowie ergänzenden Sicherheitshinweise der Stadt Offenbach sowie weitere hilfreiche Informationen zur Gestaltung einer kindersicheren Umgebung finden Sie hier:

Notfall, Unfall und Erste Hilfe

Auch wenn die Sicherheitsstandards in den Pflegestellen helfen, Unfälle vorzubeugen, lassen sich diese im Alltag nicht ganz vermeiden. 
Um gut auf Notfälle und Unfälle in der Kindertagespflege vorbereitet zu sein, absolvieren Kindertagespflegepersonen alle zwei Jahre verpflichtend einen Erste Hilfe Kurs, speziell für Kleinkinder. 
Der Kurs ist bei anerkannten Anbietern zu absolvieren und die Teilnahmebescheinigung dem JA vorzulegen. Die Kosten hierfür können sich Kindertagespflegepersonen von der UKH erstatten lassen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: 

Sollte es zu Verletzungen kommen, sind diese im Verbandbuch zu dokumentieren. 

Verletzungen, bei denen ein Arzt aufgesucht wurde, sind als Unfallanzeige der Unfallkasse Hessen zu melden und dem Fachdienst mitzuteilen. 

Jede Kindertagespflegeperson sollte über ein Notfallkonzept verfügen, um im Ernstfall schnell und sicher reagieren zu können. Wichtige Hinweise zur Orientierung finden Sie auf der Seite der Unfallkasse NRW.

Hygiene

Überall dort, wo viele Personen täglich auf engem Raum zusammen sind, sollte mit Hygienemaßnahmen eine bestmögliche Prävention der Verbreitung von Krankheitserregern geschaffen werden. Daher ist der Hygiene- und Infektionsschutz in der Kindertagespflege von erheblicher Bedeutung. Wichtige Bereiche sind hier neben einer guten Raumhygiene, Pflegesituationen, die Zubereitung der Mahlzeiten sowie der Umgang mit Krankheiten, besonders der Schutz vor Ansteckung.  
Kindertagespflegepersonen absolvieren dazu alle zwei Jahre eine verpflichtende Schulung zum Hygiene- und Infektionsschutz. 

Um sich vertiefend mit dem Thema zu befassen, kann man sich hier einlesen:

Gestaltung der Betreuung

Die Betreuung eines Kindes in der Kindertagespflege ist der Betreuung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung gesetzlich gleichgestellt.
Damit hat die Kindertagespflege wie andere pädagogische Einrichtungen einen Bildungs- und Erziehungsauftrag.  
Neben Fortbildungs-und Supervisionsangeboten bietet die Fachberatung Kindertagespflegepersonen Unterstützung im pädagogischen Alltag und bei der Umsetzung des Förderauftrags. Sie bietet eine kleine Sammlung an Fachliteratur, DVDs und Ähnliches zum Ausleihen an und berät bei konkreten Anliegen, telefonisch oder in der Pflegestelle.

Geschützter Bereich für Kindertagespflegepersonen:

Der Fachdienst Kindertagespflege hat für die Kindertagespflegepersonen der Stadt Offenbach einen geschützten Bereich angelegt, in dem weiterführende Infos zu allen Belangen der Kindertagespflege heruntergeladen werden können. 


Fachdienst Kindertagespflege

Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang

Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111

Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprache im 6. Obergeschoss: Donnerstag: 14 bis 16 Uhr

Dienstags ist eine persönliche Vorsprache nach vorheriger telefonischer Ankündigung unter 069 8065-3287 möglich.

Telefonische Erreichbarkeit der Fachberatung: Montag und Dienstag 9 bis 12 Uhr 

Telefonische Erreichbarkeit der Verwaltung: Dienstag bis Donnerstag 9 bis 12 Uhr

Fachberatung: Astrid Flöritz, Christine Külzer, Katarzyna Marx.

Verwaltung: Claudia Werum

Erläuterungen und Hinweise

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