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Stadt Offenbach

Neues Finanzierungsmodell für Kindertagesstätten

18.12.2024

Die Kindertagesstätten in Offenbach werden ab Januar 2025 nach einem neuen Modell refinanziert. Die Stadtverordneten hatten dem Magistrat den Auftrag erteilt, gemeinsam mit den Trägern die Betriebskostenzuschüsse zu reformieren, um die Finanzierung der Kitas auch für die Zukunft auf eine solide Basis zu stellen. Dabei ging es insbesondere auch um die Personalkosten: Hierbei verzichtet das neue Finanzierungsmodell auf die bislang herangezogene Landespersonalkostentabelle. Diese wird nach Ansicht der Träger durch eine wesentlich bessere Grundlage ersetzt.  

„Die Träger der Kindertagesstätten in Offenbach leisten gute und sehr wichtige Arbeit für die Kinder und Eltern in unserer Stadt. Eine auskömmliche und verlässliche Finanzierungsgrundlage ist deshalb und auch aufgrund der Dimension für den städtischen Haushalt sehr wichtig. Mit dem neuen Modell haben wir dafür eine gute Grundlage“, sagt Bürgermeisterin und Kinderdezernentin Sabine Groß. 

Zukünftig orientiert sich die Refinanzierung im Personalumfang an den Vorgaben des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) und in der Bezahlung am Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD): „Die Landespersonalkostentabelle ist aufgrund ihrer Ausgestaltung als Referenz nicht mehr geeignet, um den Kita-Betrieb mit dem Personal für die Betreuung und Erziehung zu refinanzieren. Der TVöD bietet sich dagegen hervorragend als Grundlage an, da er nicht nur das Arbeitsfeld der Kitas gut abdeckt, sondern automatisch und unmittelbar alle Tarifsteigerungen aufgreift“, erläutert Roberto Priore, Leiter des Jugendamtes der Stadt Offenbach. 

Bereits vor der Corona-Pandemie hatte das Jugendamt die bisherige Satzung zur Refinanzierung der Kitas ausführlich analysiert und den Bedarf für Änderungen an zahlreichen Stellen erkannt. „Dann kam uns die Pandemie mit all ihren Herausforderungen für den täglichen Kitabetrieb dazwischen und alle Beteiligten waren in dieser Zeit mit anderen Themen mehr als ausgelastet“, so Sabine Groß. Im Herbst 2022 begann das Jugendamt schließlich in einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit den Kita-Trägern das neue Finanzierungsmodell zu entwickeln. 

Das neue Modell ist von vier grundsätzlichen Neuerungen geprägt:

  1. Die Personalkosten richten sich nach der gesetzlichen Personalausstattung auf Basis des TVöD.
  2. Die Gebäudekosten werden unabhängig der Belegung separat voll refinanziert.
  3. Sämtliche Restkosten werden pro belegtem Platz mit einem festen Betrag ausgezahlt.
  4. Die vorgegebene Platzreduktion bei einer Aufnahme von Kindern mit Integrationsbedarf wird vollumfänglich refinanziert.

„Bisher erhielten die Träger für ihre Gebäudekosten eine Pauschale pro betreutem Kind. Dies haben nachvollziehbarerweise einige Träger bemängelt. In Zukunft refinanzieren wir als Stadt nach vorheriger Bewilligung die tatsächlich entstehenden Kosten. Dadurch und weil wir die Refinanzierung dieser Kosten separat anrechnen, müssen die Träger im Zweifel nicht zulasten des pädagogischen Angebots und Sachkosten kalkulieren“, erläutert Priore. 

Bürgermeisterin Groß betont:

Das neue Finanzierungsmodell ist vor allem ein deutliches Signal dahingehend, nicht an der Handlungsfähigkeit der Kitas zu sparen, die ihren gesetzlichen und pädagogischen Auftrag im Interesse der Kinder erfüllen müssen.

Bürgermeisterin Sabine Groß

Auch der im Zusammenhang mit dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz vorgegebene Personalmehrbedarf für Ausfallzeiten (Fortbildung, Urlaub, Krankheit) sowie die Leitungsfreistellung finden im neuen Finanzierungsmodell Berücksichtigung. Die inklusive Arbeit der Kita-Träger wird gestärkt, weil zukünftig jede mit der Betreuung eines körperlich, geistig oder seelisch behinderten Kindes gesetzlich vorgeschriebene Verringerung der Platzzahl vollständig refinanziert wird. Die Corona-Pandemie und der große Fachkräftemangel haben tendenziell zu einem geringeren Betreuungsumfang und zu einer hohen Belastung in den Kitas geführt. Kinder mit einer Behinderung erhalten immer häufiger keinen Kita-Platz bzw. keinen Integrationsplatz. „Dem wollen wir als Stadt entschieden entgegenwirken, zusätzlich aber auch den finanziellen Ausfall für die Träger aufgrund der geringeren Landespauschale für ein Krippen-Kind ausgleichen, welches ein paar Monate vor Ende des Kita-Jahres bereits drei Jahre alt wird. Damit läuft die Familie nicht mehr Gefahr, den Kitaplatz beim Träger zu verlieren“, ergänzt Sabine Groß, „dies war mir ein besonderes Anliegen“.

Auch mit dem neuen Modell herrscht nicht in allen Punkten zwischen Trägern und Jugendamt Einigkeit. Bei den sogenannten Restkosten, einer nach Gruppenart und Betreuungsumfang ausdifferenzierten Pauschale pro Kind in Höhe von zwischen 250 Euro und 340 Euro, konnten Jugendamt und Träger keinen Konsens erzielen. Zu den Restkosten zählen alle Kosten, die nicht bei den Personalkosten für das pädagogische Personal und nicht bei den Gebäudekosten berücksichtigt sind. 

„Die Anbindung der Betriebskostenzuschüsse an die Tarifentwicklung, die separate Abrechnung der Gebäudekosten und die direkte Übernahme der Kaltmieten sind aus Sicht von uns Trägern richtige Schritte“, betont Rolf Schmidt. Er ist als Geschäftsführer des Trägers Erasmus Mitglied der Arbeitsgruppe ist, die das Finanzierungsmodell entwickelt hat. „Auch die deutliche Verbesserung bei der Refinanzierung der sogenannten Integrationsplätze begrüßen wir sehr. Die aus unserer Sicht zu geringe Höhe der Restkostenpauschale bereitet uns aber Bauchschmerzen und stellt uns vor Herausforderungen“, so Schmidt. „Daher begrüße ich, dass als Kompromiss 2025 ein Übergangsjahr darstellt und diese Ausgaben seitens der Träger und des Jugendamts genau betrachtet werden. Ebenso einige weitere Punkte, die in der gemeinsamen Arbeitsgruppe 2025 noch geklärt werden sollen“, erläutert Schmidt. „Die Trägerlandschaft in Offenbach ist sehr divers. Der Kompromiss zu einer Übergangsregelung bezüglich der Restkosten ist daher ein guter Weg, um durch Betrachtung in der Praxis die noch offenen Bedenken gemeinsam zu klären“, so Groß. 

Inhalt der Übergangsregelung ist: Die Träger können in ihrer Abrechnung die Grenzen zwischen den Positionen flexibler handhaben. Gemeinsam werden Jugendamt und Träger die Ausgabenstruktur der Träger bei den Sachkosten im Sommer 2025 analysieren und gegebenenfalls bei dieser Position für die zukünftigen Jahre nachjustieren. Ab 2026 müssen die Träger ihre Ausgaben dann getrennt nach den jeweiligen Ausgabepositionen nachweisen. Nicht verausgabte Mittel müssen an die Stadt zurückgezahlt werden. 

Das neue Finanzierungsmodell könnte das Jugendamt aufgrund seines gesetzlich verankerten Ermessensspielraumes direkt umsetzen. Die Betriebskostenzuschüsse sind mit jährlich über 60 Millionen Euro allerdings die höchste Position im städtischen Haushalt. „Deshalb halte ich es für geboten, dass die Stadtverordneten die Möglichkeit erhalten, über das neue Finanzierungsmodell zu entscheiden. Mir ist wichtig, dass sie nachvollziehen können, was wir warum finanzieren und weshalb wir an bestimmten Stellen den weitreichenderen Forderungen der Träger nicht nachgekommen sind. Deshalb haben wir es den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt.“ 

Bürgermeisterin Groß betont abschließend, dass durch die intensiven Gespräche und die Zusammenarbeit in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe ein aus ihrer Sicht sehr gutes Ergebnis erarbeitet wurde. „Für die kooperative und ergebnisorientierte Arbeit bedanke ich mit bei den Mitarbeitenden des Jugendamtes und den beteiligten Vertreterinnen und Vertretern der Träger.“ 



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