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Stadt Offenbach

VGH erklärt Kita-Satzung für unwirksam

28.04.2023 – Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat die bestehende Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten in Offenbach für unwirksam erklärt. Mit seinem Urteil gab der VGH in einer Normenkontrollklage zwei Offenbacher Kita-Trägern Recht. Wie die zuständige Kinder- und Jugenddezernentin, Bürgermeisterin Sabine Groß, mitteilt, wartet die Stadt Offenbach noch auf die schriftliche Begründung zum Urteil: „Erst mit der genauen Urteilsbegründung können wir nachvollziehen, in welchen Punkten die Satzung konkret zu überarbeiten ist“, so Groß. 

Bislang liegt der Stadt nur eine Presseinformation des Verwaltungsgerichtshofs vor. In dieser Pressemitteilung wird nicht auf die Höhe der in Offenbach festgelegten Beträge zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung eingegangen. Die Unwirksamkeit der Satzung wird mit einem unzulässigen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Träger begründet. Im Kern geht es in der Erklärung des VGH um die Voraussetzungen, die freie Kita-Träger erfüllen müssen, um Betriebskostenzuschüsse beantragen zu können. Dies betrifft etwa die festgelegte maximale Anzahl an Tagen, an denen Kitas im Jahr geschlossen bleiben dürfen. Die in der städtischen Satzung getroffenen Regelungen gehen nach Ansicht des VGH über die Regelung im VIII. Sozialgesetzbuch und Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch hinaus. In der Pressemitteilung wird alleine auf diese Voraussetzungen eingegangen und „solche Voraussetzungen, wie eine fest gelegte Anzahl von Schließtagen, gibt es auch in anderen Kommunen“, erläutert Groß. „Es ist davon auszugehen, dass durch dieses Urteil auch in anderen Kommunen und Landkreisen Anpassungen erforderlich werden. Deshalb wird die Begründung des Gerichts überall mit großem Interesse erwartet.“

Bürgermeisterin Groß: „Wir haben nicht damit gerechnet, dass die gesamte Satzung für unwirksam erklärt wird. Welche Vorgaben sich aus dem Urteil für eine neue Satzung ableiten, können wir jedoch erst beurteilen, wenn die Begründung des Urteils vorliegt. Alleine aus der Pressemitteilung des Gerichts ist das nicht möglich und vor allem können daraus keine Ableitungen bezüglich der Höhe der Betriebskostenzuschüsse abgeleitet werden. Hierzu gab es bisher keine Einschätzung von Seiten des Gerichts.“ Bürgermeisterin Groß betont, dass bereits seit einigen Monaten an einer neuen Satzung gearbeitet wird: „Erkenntnisse aus der Urteilsbegründung werden wir selbstverständlich bei der Neuerstellung berücksichtigen. Der Prozess, in dem alle Träger eingebunden sind, kommt gut voran“, betont Groß. 

Die als eine Fördervoraussetzung festgelegte Anzahl von Schließtagen wurde in Offenbach eingeführt, damit Eltern und Kinder in allen Kitas in Offenbach verlässlich nur eine bestimmte Anzahl von Tagen durch eigene Betreuung auffangen müssen. „Das ist insbesondere für berufstätige Eltern von großer Bedeutung.“ Ebenso wurde der Essensbeitrag für alle Kitas einheitlich festgelegt. „Hintergrund dafür ist, dass nicht das Einkommen der Eltern über die Frage entscheiden soll, welches Kind in welche Kita gehen kann.“ Ob das Gericht die einzelnen Positionen der Finanzierung für nicht rechtskonform hält, wie etwa die Finanzierung der Gebäude und andere Positionen, ist aus der Pressemitteilung nicht zu entnehmen. Hierzu ist die Begründung des Urteils abzuwarten. 

Weiterhin betont Bürgermeisterin Groß: „Grundsätzlich gefährdet dieses Urteil die zukünftigen Zahlungen der Betriebskostenzuschüsse an freie Träger nicht. Denn die Satzung hat den im Gesetz festgelegten Förderanspruch lediglich spezifiziert und nicht rechtlich begründet. Damit kann die Auszahlung in der bisherigen Form und Höhe weitergehen. Die Finanzierung der Offenbacher Kitas ist durch dieses Urteil auch in den kommenden Wochen und Monaten nicht gefährdet.“ Die Betriebskostenzuschüsse werden quartalsweise ausgezahlt und die nächste Auszahlung steht Ende Juni an. Die Träger werden darüber in einem Schreiben informiert, damit für sie keine Unsicherheiten entstehen. „Erst wenn die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs vorliegt, kann konkret eingeschätzt werden, welche Punkte für die Offenbacher Träger unmittelbar umgesetzt und für die Erarbeitung der neuen Satzung auch langfristig eingearbeitet werden müssen“, erläutert Groß.

Unabhängig der Klage, für die längere Zeit eine Entscheidung ausstand, hat die Stadt Offenbach bereits vor über einem halben Jahr entschieden, die Refinanzierung der Kindertageseinrichtungen in Offenbach neu aufzustellen und einen Arbeitskreis mit Beteiligung von freien Trägern installiert, der eine neue Satzung erarbeitet. Der Arbeitskreis hat in seiner letzten Sitzung im März 2023 entschieden, dass im nächsten Schritt das Jugendamt auf Basis der gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse ein Modell entwickeln soll, welches als Grundlage für die gemeinsame Weiterarbeit von Trägern und Jugendamt dient. Die Beteiligung der freien Träger war Bürgermeisterin Groß sehr wichtig: „Die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und freien Trägern ist mir ein großes Anliegen. Bei der Erstellung der neuen Satzung und natürlich mit Blick auf den Fachkräftemangel müssen und suchen wir bereits gemeinsam nach Lösungen, von denen nicht nur die EKO-Einrichtungen, sondern auch alle Einrichtungen der freien Träger profitieren.“ 



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