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Stadt Offenbach

Fachkräfte diskutieren Umgangsrecht und Gewaltschutz im Dialogforum

10.07.2025 – Was passiert, wenn ein Vater, der Gewalt gegen die Partnerin und Mutter der Kinder ausgeübt hat, dennoch ein Recht auf den Kontakt zu seinen Kindern einfordert? Was wie ein Ausnahmefall klingt, ist für Fachleute Alltag und stellt Gerichte, Jugendämter, Beratungsstellen und Polizei immer wieder vor schwierige Entscheidungen.

Ein typischer Fall 

Eine Frau mit zwei kleinen Kindern, vier und sieben Jahre alt, wird von ihrem Partner bedroht und beantragt gerichtlichen Schutz. Der Mann darf sich der Familie in den nächsten 14 Tagen nicht mehr nähern. Doch schon bald stellt er einen Antrag auf Umgang mit den Kindern. Die Mutter zieht ihren Antrag zunächst zurück, spricht von einer Versöhnung, bis sie wenige Wochen später erneut um Schutz bittet: Ihr Ex-Partner hat sie diesmal mit einem Messer bedroht. Ein neues Kontaktverbot wird ausgesprochen, der Umgang mit den Kindern untersagt.

Für Familienrichterin Katja Fambach, die seit über 20 Jahren an Familiengerichten tätig ist und seit Oktober 2024 Vizepräsidentin des Amtsgerichts Offenbach ist, ist dies kein Einzelfall. „Häusliche Gewalt verläuft selten geradlinig“, sagt sie. 

„Betroffene Frauen schwanken oft zwischen dem Bedürfnis nach Schutz und dem Wunsch nach Stabilität.“

Katja Fambach, Familienrichterin

Versöhnungen mit gewalttätigen Partnern sind keine Seltenheit und enden häufig erneut in Gewalt. Aus verbalen Angriffen und Ohrfeigen können schwerwiegendere Übergriffe werden, im schlimmsten Fall bis hin zum Femizid, dem Mord an Frauen durch aktuelle oder ehemalige Partner.

Viele von häuslicher Gewalt betroffene durchleben eine jahrelange Spirale der Gewalt, ohne Hilfe zu erhalten, sei es aus Angst, Abhängigkeit oder weil sie das Hilfesystem nicht kennen. Umso wichtiger sind gut vernetzte Präventions- und Schutzstrukturen sowie niedrigschwellige Zugänge, die die Istanbul-Konvention, das internationale Übereinkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, einfordert.

Umgangsrecht und Gewaltschutz: ein komplexes Spannungsfeld

Wie sich Gewaltschutz, Kindeswohl und das Recht auf familiären Kontakt miteinander vereinbaren lassen, stand im Mittelpunkt des dritten Dialogforums zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, das Ende Mai im Bernardbau stattfand. Auf Einladung des Frauenbüros und der dort angesiedelten Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention waren Vertreterinnen des Jugendamts, der Polizei, des Familiengerichts und von verschiedenen Organisationen wie dem Verein Frauen helfen Frauen e.V. und von Pro Familia zum Austausch in den Bernardbau gekommen, um aktuelle Herausforderungen, fachlich fundiert und aus der Praxis heraus, zu diskutieren. 

Ein Dilemma stellt demnach das Familienrecht dar, das dem Grundsatz, dass Kinder auch nach einer Trennung möglichst beide Elternteile regelmäßig sehen sollen, folgt und das grundsätzlich auch in Fällen, in denen einer der Elternteile gewalttätig war, gilt. Der Schutz des betroffenen Elternteils, zumeist der Mutter, und der Kinder kann nach Ansicht der Anwesenden dadurch geschwächt werden, zumal Gerichte hier vor besonders schwierigen Abwägungen stehen: Einerseits dem Recht auf Umgang, andererseits die Sicherheit. Auch die Istanbul-Konvention benennt diese Problematik deutlich und hält fest, dass bei Entscheidungen zu Sorge- und Umgangsrecht Gewalterfahrungen zwingen berücksichtigt werden sollen, zum Schutz der betroffenen Frauen und Kinder.

v.l.n.r.: Luzia Rott von der Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention, Dr. Inga Halwachs, Leiterin des Frauenbüros der Stadt Offenbach und Moderatorin Vanessa Schlevogt.

Die still leidenden Zeugen

Dass neben den Frauen auch ihre Kinder von häuslicher Gewalt in hohem Maß mitbetroffen sind, bestätigt Cornelia König, Abteilungsleiterin der Sozialen Dienste im Jugendamt Offenbach. „Häusliche Gewalt ist immer eine Kindeswohlgefährdung“, betont sie. Kinder würden in diesen Situationen häufig starke Schuldgefühle entwickeln und gerieten in Loyalitätskonflikte: „Sie lieben den gewalttätigen Vater und leiden mit der Mutter, die sie ebenso lieben.“ Die Auswirkungen seien gravierend, da die Kinder einen massiven Vertrauensverlust erleben und Gewalt als legitimes Mittel zur Konfliktlösung kennenlernen. Auch emotionale Belastungen wie Angst, Hilflosigkeit und das Gefühl, ausgeliefert zu sein, hinterlasse Spuren. In Offenbach waren im Jahr 2024 in 302 polizeilich erfassten Fällen rund 80 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt Frauen, viele von ihnen Mütter. Bei einem Großteil dieser Fälle waren auch Kinder direkt oder indirekt betroffen. Wichtig zu wissen sei, ergänzt Hauptkommissar David Jesse, beim Polizeipräsidium Südosthessen zuständig für den Bereich Häusliche Gewalt, dass diese Zahlen nur das sogenannte Hellfeld abbilden, also eben jene Fälle, die der Polizei bekannt geworden sind und viele Frauen und somit auch betroffene Kinder statistisch gar nicht erfasst sind. Studien zeigten zudem: Gewalt kann bereits im Mutterleib Spuren hinterlassen. Umso wichtiger seien frühe Interventionen und tragfähige Unterstützungsstrukturen, so König weiter. „Wir versuchen, stabilisierend auf die Familienstrukturen einzuwirken, beraten, begleiten und entwickeln bei Bedarf Schutzkonzepte“. Gerade bei jungen Eltern komme es häufig zu Überforderung, auch Drogen- oder Alkoholmissbrauch können Auslöser für eskalierende Gewalt in der Familie.

Trennung ist kein Ausweg

„Wir wissen aus Forschung und Praxis, dass häusliche Gewalt nicht mit der Trennung endet“, fügt Luzia Rott von der Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention hinzu. „Im Gegenteil: gerade dann steigt das Risiko für schwere Gewalt gegen Frauen häufig massiv an.“ Sina Mares vom Verein Frauen helfen Frauen berichtet, dass manche Männer ihre Frau auch als ihren Besitz begreifen und wenn diese sich trenne, zu Freundinnen oder ins Frauenhaus flüchte und sich ein neues Leben aufbaue, die Situation nicht selten eskaliere. Was es dann brauche, sei vor allem Zeit. Zeit für Stabilisierung, für psychosoziale Begleitung, für eine sichere Perspektive. „Institutionelle Verfahren, wie Umgangsverfahren, laufen jedoch oft zu schnell und überfordern die Betroffenen Frauen und auch Kinder zusätzlich.“ 
Mehr Bewusstsein für die Belastungen fordert daher auch Annalena Würz, die beim Dialogforum als fachliche Impulsgeberin eingeladen war. Die Referentin am Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. in Heidelberg plädierte in ihrem Vortrag dafür, in familiengerichtlichen Verfahren die erlebte Gewalt stärker zu berücksichtigen und alle Beteiligten, Jugendamt, Polizei, Beratungsstellen, einzubinden. Wichtig seien Schutzkonzepte, die gemeinsam mit den Eltern erstellt und von diesen unterschrieben werden und im Verfahren Relevanz haben. Auch Täter müssten in Beratung vermittelt werden. Das Ziel, so Würz, müsse ein gemeinsames Vorgehen aller Beteiligten sein, das die Perspektive der Betroffenen ernst nimmt. „Denn viele Frauen erleben in solchen Verfahren ein weiteres Mal Ohnmacht, besonders dann, wenn ihre Erfahrungen von Gewalt in den behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen keine oder zu wenig Beachtung finden.“ Ebenso wichtig sei es, die Kinder anzuhören und ihre Sichtweise ernst zu nehmen.

Offenbach setzt auf Kooperation im Gewaltschutz

„Die Istanbul-Konvention“, so Rott abschließend, „gibt klare Leitlinien vor: Gewalt erkennen, Betroffene schützen, Täter zur Verantwortung ziehen und Systeme vernetzen.“ Mit dem Format der Dialogforen gehe Offenbach einen wichtigen Schritt in diese Richtung. „Es geht darum, die Istanbul-Konvention mit Leben zu füllen: konkret, lokal und im engen Austausch zwischen allen relevanten Stellen.“ Das Dialogforum habe gezeigt, wie wichtig es sei, fachübergreifend zusammenzuarbeiten, um betroffene Frauen und Kinder wirksam zu schützen und langfristig ein Leben ohne Gewalt möglich zu machen.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Dialogforums, in der Mitte Moderatorin Vanessa Schlevogt

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