Zum Internationalen Frauentag: Zwischen Errungenschaften und unerfüllten Forderungen
09.03.2026 – „Am Internationalen Frauentag am 8. März schauen wir nicht nur auf die bisher ausgefochtenen Kämpfe für Gleichberechtigung, sondern richten den Blick auch auf die aktuellen Herausforderungen, denn noch immer liegt vieles im Argen. Als Frauenbüro wollen wir diesen Tag als erneuten Weckruf und Appell nutzen“, erklärt Dr. Inga Halwachs, „unser Einsatz für eine gerechte und gewaltfreie Gesellschaft für alle Frauen und Mädchen – und damit für die gesamte Gesellschaft – muss unvermindert weitergehen.“
Die Geschichte des Internationalen Frauentags, dessen Ursprünge auf die deutsche sozialistisch-kommunistische Politikerin, Friedensaktivistin und Frauenrechtlerin Clara Zetkin und den Forderungen nach Frauenwahlrecht und besseren Arbeitsbedingungen vor über einem Jahrhundert zurückgehen, erinnert daran, dass Rechte selten geschenkt, sondern stets erkämpft werden mussten und müssen. Vieles wurde schon erreicht, doch die jüngsten Entwicklungen weltweit, in Europa und auch in Deutschland zeigen, wie fragil diese Errungenschaften sein können.
Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung: Stand des Rechts auf Abtreibung
1971 bekannten berühmte Frauen wie Romy Schneider oder Senta Berger „Ich habe abgetrieben“, um der Kriminalisierung durch den §218 entgegenzutreten. Die Debatte darüber bleibt bestehen, das Recht auf Abtreibung gilt als ein fundamentaler Pfeiler der körperlichen Selbstbestimmung und für die Gesundheit von Frauen. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch weiterhin im Strafgesetzbuch (§ 218 StGB) verankert, wenn auch unter bestimmten Bedingungen straffrei. Auch wurde der Artikel § 219a StGB zwischenzeitlich abgeschafft und können Ärztinnen und Ärzte jetzt straffrei über einen Abbruch informieren. Trotzdem: Die Kriminalisierung bleibt, weshalb Frauenverbände weiterhin für eine Streichung des gesamten Paragraphen eintreten, um Frauen einen selbstbestimmten Umgang mit ihrem Körper und Zugang zu sicherer Versorgung zu ermöglichen. Frankreich ist diesen Schritt bereits gegangen, am 4. März 2024 wurde das „Recht auf Abtreibung“ in die französische Verfassung aufgenommen. Freiheit hier – Rollback dort: Denn international lassen sich besorgniserregende Tendenzen beobachten, so kippte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten im Juni 2024 nach knapp 50 Jahren das Urteil „Roe vs. Wade“ und hob damit das seit 1973 bestehende Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch in den USA auf. In Europa hat Polen seit 2020 eines der strengsten Abtreibungsgesetze, dort ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche nur noch nach einer Vergewaltigung oder Inzest erlaubt - oder wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist.
Schutz vor Gewalt: Die Umsetzung der Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention des Europarates ist das umfassendste internationale Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie ist in Deutschland seit 2018 in Kraft und ihre lückenlose Umsetzung ist auch ein zentrales Anliegen des Offenbacher Frauenbüros. Denn, obwohl Deutschland die Konvention ratifiziert hat, gibt es weiterhin erhebliche Lücken, insbesondere im Bereich der Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen, der Schaffung spezifischer Rechtsgrundlagen für alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt (z.B. Zwangsheirat, Genitalverstümmelung) und der Sensibilisierung aller Akteurinnen und Akteure.
„In Offenbach haben wir in den letzten Jahren entscheidende Schritte gemacht. Mit der Einrichtung und Besetzung einer Koordinierungsstelle Istanbul Konvention im Herbst 2023 wird deren Umsetzung vor Ort vorangetrieben und der bereits angegangene Ausbau der Frauenhauskapazitäten ist ein weiterer wichtiger Baustein, um von Gewalt Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten.“
Gerechtigkeit und Opferschutz bei sexualisierter Gewalt: Der Fall Pelicot, die Eppstein Files und K.O.-Tropfen
Die jüngsten Enthüllungen und Skandale, wie der „Pelicot“-Fall in Frankreich, die bekanntgewordene sexuelle Ausbeutung minderjähriger Mädchen durch mächtige Männer in den „Eppstein-Files“ und die Rolle von K.O.-Tropfen sind erschütternde Beweise für das Ausmaß und die Präsenz sexualisierter Gewalt selbst in die privatesten Zonen hinein und daraus resultierend die Notwendigkeit eines verstärkten Opferschutzes. Diese Fälle zeigen, dass „Manosphere“, also eine klar frauenfeindliche Einstellung, kein exotisches Phänomen ist, sondern Männer ganz dezidiert mit perfiden Methoden Macht und Unterdrückung durchsetzen. Der Einsatz der „chemischen Unterwerfung“ mit sogenannten K.O.-Tropfen stellt Opfer vor Beweisprobleme und erfordert neben einer größeren Sensibilisierung vor allem forensische Nachweismöglichkeiten und rechtliche Konsequenzen.
Der Opferschutz bei sexualisierter Gewalt in Deutschland, Europa und weltweit müsse umfassend gestärkt werden „Dazu gehören traumazentrierte Unterstützung, eben sofortige und langfristige psychologische sowie medizinische Hilfe sowie vereinfachte Anzeigeverfahren. Die Rechte von Opfern in Verfahren müssen gestärkt werden, auch um eine sekundäre Viktimisierung durch die Behörden zu vermeiden“. Außerdem, so Halwachs weiter, müssten die Verjährungsfristen angepasst werden und dem Trauma von sexualisierter Gewalt Rechnung tragen. Nicht zuletzt sei eine umfassende und kontinuierliche Aufklärung und Präventionsarbeit in allen gesellschaftlichen Bereichen erforderlich.
Gesetzgebung zu sexueller Belästigung und Catcalling
Verbale Anzüglichkeiten, nonverbale und körperliche Übergriffe wie Blicke, Berührungen oder Bedrängung: Sexuelle Belästigung ist ein Tatbestand und in Deutschland im Strafgesetzbuch und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt. Doch die Realität vieler Frauen auf der Straße und im öffentlichen Raum zeigt, dass die bestehenden Gesetze oft nicht ausreichen oder nicht konsequent angewendet werden. „Catcalling“, also das unerwünschte Ansprechen, Pfeifen oder Kommentieren des Aussehens im öffentlichen Raum, mag oft als Bagatelle abgetan werden, ist aber #keinKompliment. „Sondern“, so Halwachs, „eine Form der sexualisierten Belästigung, die die Bewegungsfreiheit und das Sicherheitsgefühl von Frauen massiv einschränkt. Einige Länder, wie Frankreich und jüngst auch Belgien, haben Catcalling unter Strafe gestellt. Wir fordern eine ernsthafte Debatte und gegebenenfalls eine Anpassung der Gesetzgebung in Deutschland, um auch diese Formen der Belästigung klar zu benennen und mit entsprechenden Konsequenzen zu belegen. Der öffentliche Raum muss für alle sicher und diskriminierungsfrei sein.“
Frauenrechte weltweit – Der Blick in den Iran und nach Afghanistan
Die Lage von Frauen und ihren Rechten ist weltweit sehr unterschiedlich. So sind Frauen und Mädchen vor allem in den skandinavischen Ländern gleichberechtigter als in einigen Ländern Afrikas oder im Iran, wo der Tod der Studentin Mahsa Amini in der revolutionären Bewegung "Frau, Leben, Freiheit" mündete und Frauen, die sich für ihre Grundrechte einsetzen, inhaftiert, gefoltert und hingerichtet wurden. Nach dem Gesetz der Scharia regieren die Taliban in Afghanistan, deren extreme Auslegung Frauen und Mädchen jeden Zugang zu Bildung und einem selbstbestimmten Leben verwehrt. „Der stille Protest und die mutigen Menschen im Iran erinnern uns daran, dass Freiheit und Selbstbestimmung keine Selbstverständlichkeit sind und dass unsere Solidarität mit den Frauen und Mädchen, egal, wo sie unterdrückt werden, unverzichtbar ist. Der Internationale Frauentag ist daher kein Tag, um sich auszuruhen, sondern eine Aufforderung zum Handeln. Die Forderungen nach Gleichberechtigung, körperlicher Selbstbestimmung, Schutz vor Gewalt und Respekt sind keine Sonderrechte, sondern universelle Menschenrechte. Als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte werde ich mich weiterhin mit Nachdruck für die Beseitigung struktureller Ungleichheiten und die konsequente Umsetzung der Rechte aller Frauen einsetzen. Es ist eine Aufgabe, die uns alle angeht, jeden Tag.“