Publikation: „Mit Recht gegen Antiziganismus?“
23.07.2026
Die Organisation MIA (Melde- und Informationsstelle Antiziganismus) hat einen neuen Bericht veröffentlicht. Darin geht es um Antiziganismus im deutschen Rechtssystem. Antiziganismus ist Diskriminierung gegen Sinti und Roma.
MIA hat zehn Gerichtsurteile genau untersucht. Der Bericht zeigt: Gerichte können Gesetze nutzen, um Antiziganismus zu bekämpfen. Aber oft erkennen die Gerichte Antiziganismus nicht richtig. Das führt dann zu Entscheidungen, die nicht gut für die Betroffenen sind. Die untersuchten Fälle kommen unter anderem aus dem Strafrecht und dem Asylrecht.
MIA betont, wie wichtig es ist, dass Gerichte und Strafverfolgungsbehörden Antiziganismus früh erkennen. Strafverfolgungsbehörden sind zum Beispiel die Polizei und die Staatsanwaltschaft. Sie müssen verstehen, wie schlimm Antiziganismus für die Menschen ist. Nur so können Gesetze fair angewendet werden. MIA erklärt, dass viele Sinti und Roma wegen schlechter früherer Urteile wenig Vertrauen in den Rechtsstaat haben.
Der Völkermord an Sinti und Roma durch die Nationalsozialisten wurde lange nicht richtig aufgearbeitet. Aber auch heute gibt es noch Antiziganismus. Das Gesetz zur Gleichbehandlung ist hilfreich, um Diskriminierung zu bekämpfen. Das Gesetz sollte aber auch für den öffentlichen Bereich gelten. Im Strafrecht sind die Urteile bei ähnlichen Fällen manchmal sehr unterschiedlich. Der Bericht empfiehlt mehr Spezialisten für Hasskriminalität auszubilden. Auch Richterinnen und Richter und die Polizei brauchen mehr Schulungen zum Thema Antiziganismus. Der Bericht kritisiert auch, dass in Asylverfahren oft nicht genug beachtet wird, wie stark Menschen aus Ländern wie dem Westbalkan oder Moldau unter Antiziganismus leiden. Den vollständigen Bericht kann man auf der Seite von MIA herunterladen.