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Stadt Offenbach

Inklusion in Offenbach

Das Jahr 2022: Die Umsetzung des Kommunalen Aktionsplans Inklusion der Stadt Offenbach schreitet weiter voran. Aktuell werden die Maßnahmen für die dritte Umsetzungsstaffel ausgewählt und priorisiert.

Titelblatt Kommunaler Aktionsplan Inklusion

Stand der Inklusion in Offenbach

Im November 2013 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt einen Kommunalen Aktionsplan Inklusion für die Stadt Offenbach zu erarbeiten. Er umfasst die Bereiche:

  • Erziehung und Bildung,
  • Arbeit und Beschäftigung,
  • Wohnen,
  • Kultur, Freizeit und Sport,
  • Gesundheit und Pflege sowie
  • Mobilität und Barrierefreiheit.

An der Erstellung beteiligt waren relevante Fachverbände, Netzwerke, die kommunale Behindertenbeauftragte und die städtischen Ämter und Gesellschaften. Die Beteiligung von Betroffenen war von zentraler Bedeutung und wurde vor allem über zwei Organisationen gesichert: den Behindertenbeirat der Stadt Offenbach und dem „Netzwerk Inklusion Offenbach-Stadt“. Aber auch in den Arbeitsgruppen arbeiteten Menschen mit Behinderung und deren Vertretungen mit.

Oberstes Ziel war die Schaffung von Bedingungen im örtlichen Gemeinwesen, damit Menschen mit Behinderung ihr Leben selbstbestimmt in den üblichen gesellschaftlichen Institutionen des Lebenslaufs entwickeln können. Die Leitlinien des Aktionsplans fußen auf den allgemeinen Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 3):

  • Achtung der Würde, Autonomie und Selbstbestimmung;
  • Nichtdiskriminierung;
  • Volle Teilhabe und Einbeziehung in die Gesellschaft;
  • Achtung der Unterschiedlichkeit und Akzeptanz der Vielfalt;
  • Chancengleichheit;
  • Barrierefreiheit;
  • Gleichberechtigung von Mann und Frau;
  • Achtung vor sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderung und Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.

Das oberste Motto des Aktionsplanes lautet: „Nicht über uns ohne uns“. Im Sommer 2018 wurde der Kommunale Aktionsplan Inklusion fertiggestellt und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. 2019 begangen die Arbeiten an der Umsetzung der im Aktionsplan verankerten 115 Maßnahmen. In den nächsten Jahren wird die Umsetzung der KAI-Maßnahmen staffelweise erfolgen.

In der ersten Staffel gab es eine Vorauswahl von 15 Maßnahmen, mit der Maßgabe von finanzieller Neutralität und einem bereits erfolgten oder bevorstehenden Umsetzungsbeginn. In einer zweiten Staffel wurden in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren weitere 23 Maßnahmen des Aktionsplans priorisiert. Über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans berichten der Inklusionsbericht 2019 sowie der Inklusionsbericht 2020-2021. Alle  Berichte, auch in einfacher oder Leichter Sprache, sind hier verfügbar.

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