Antrag auf Förderung der Energiekosten
Hilfen für Freie Kultureinrichtungen und -vereine:
Wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte auf Sie zutreffen, dann können Sie einen Antrag auf Unterstützung aus diesem Fonds stellen:
- Sie verfügen über eigene oder dauerhaft angemietete Räume
- Sie mieten regelmäßig Räumlichkeiten an (z.B. für Theateraufführungen)
- Ihr Ensemble muss zu Auftritten etc. regelmäßig reisen und ist dadurch mit erheblich erhöhten Benzinkosten belastet
Wenn dem so ist, senden Sie uns bitte Informationen zu, die Ihre Mehrkosten gegenüber den Kosten von vor Februar 2022 belegen in Hinblick auf
a) Nebenkosten eigener oder dauerhaft gemieteter Vereinsräume
b) Mehrkosten, die durch die Energiekrise bedingt sind, bei punktuellen Anmietungen für
Veranstaltungen
c) Außergewöhnlich hohe Kosten für Reisen, die unabdingbar mit dem Pkw oder Bus absolviert werden müssen (z.B. Reisen zu Auftritten von Chören oder Orchestern)
d) sonstige erhebliche Mehrausgaben / Mindereinnahmen wegen hoher Energiekosten
Beschränkt ist dies auf den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2023.
Belegen können Sie die gestiegenen Kosten am besten durch Belege zu den Mietkosten inkl. Nebenkosten einmal vor Februar 2022 und dann von Oktober 2022 bis März 2023.
Sollten ihre Miet- und Nebenkostenabrechnungen so verlaufen, dass Sie nicht im März 2023 bereits Miet- und Nebenkosten für diesen Monat mit angeben können, senden Sie uns bitte Belege bis zu dem Monat, der nächstmöglich an März 2023 herankommt.